Frieden und die internationale Sicherheit zu erhalten, freund
schaftliche Beziehungen zwischen den Völkern lierzustellen,
international bei der Lösung internationaler wirtschaftlicher,
sozialer, kultureller und humanitärer Probleme zusammenzuarbei
ten und die Achtung vor den Menschenrechten und den grund
legenden Freiheiten zu fördern,
das Zentrum zu sein, in dem die von den einzelnen Nationen
zur Erreichung dieser Ziele unternommenen Handlungen abge
stimmt werden.
Die UNESCO [United Nations Educational, Scientific and Cul-
tural Organisation], „0 rganisation der Vereinten Na
tionen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur“
ist eine Spezialorganisation der Vereinten Nationen, deren Wirken
geistig, sittlich und kulturpolitisch entscheidende Bedeutung besitzt.
Die UNESCO wurde am 4. November 1946 gegründet, als
20 Signatarmächte die Ratifikationsurkunde bei der Regierung
Großbritanniens hinterlegt hatten. Ihre Verfassung wurde bereits
am 16. November 1945 in London von 43 Staaten unterzeichnet.
Die Republik Österreich wurde am 13. August 1948 Mitglied der
UNESCO.
Da Kriege im. Geiste dev Menschen entstehen . . .
Die Idee der UNESCO wurde in der Präambel zu ihrer Ver
fassung proklamiert. Sie lautet:
„Die Regierungen der an dieser Verfassung beteiligten Staaten
geben im Namen ihrer Völker folgende. Erklärung ab:
Da Kriege im Geiste der Menschen entstehen, so müssen auch im
Geiste der Menschen die Werke zur Verteidigung des Friedens er
richtet werden; das mangelnde gegenseitige Verständnis der Völker
hat im Laufe der Geschichte immer wieder Argwohn und Mißtrauen
unter Nationen hervorgerufen, so daß ihre Meinungsverschieden
heiten allzu oft in Krieg ausgeartet sind;
der kürzlich beendete furchtbare Weltkrieg wurde möglich durch
die Verleugnung der demokratischen Ideale der Menschenwürde,
Gleichheit und gegenseitigen Achtung der Menschen und durch die
an deren Stelle gesetzte, auf Unwissenheit und Vorurteil aufge
baute Lehre von der Ungleichheit der Rassen und Menschen;
weiteste Verbreitung von Kultur und die Erziehung aller zu
Gerechtigkeit, Freiheit und Friedensliebe sind unerläßlich für die
Würde des Menschen und sind eine heilige Verpflichtung, die alle
Völker im Geiste gegenseitiger Hilfsbereitschaft und Anteilnahme
erfüllen müssen;
ein Friede, der ausschließlich auf wirtschaftlichen und politischen
Abmachungen von Regierungen beruht, vermag die einmütige,
dauernde und aufrichtige Zustimmung der Völker nicht zu finden;
folglich muß der Friede, wenn er bestehen soll, auf der Grundlage
der geistigen und moralischen Solidarität der Menschheit aufgebaut
werden.
Aus diesen Gründen beschließen die Signatarmächte dieser Ver
fassung im Glauben an das Recht aller auf ungeschmälerte und
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