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In der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts schlossen sich die
Glasmacher in Venedig zu einer Innung zusammen, und
1291 wurde verfügt, daß allein auf der Insel Murano
Glasöfen errichtet werden durften. Es muß sich dort sehr
bald eine blühende Industrie mit reichem Export entwickelt
haben, die — dem Geschäftssinn der Venezianer
entsprechend — zum Staatsmonopol der Republik erklärt
wurde. Die Ausfuhr von Rohmaterial und Glasscherben
und die Abwanderung der Glasarbeiter wurde
verboten und mit hohen Strafen belegt. Aber trotz der
harten Strafen (Sippenhaft und Todesstrafe bei Ergrei-