tente in den fremden Ländern sollten verkauft werden, um
aus dem Erlöse derselben im Inlande die Erzeugung- der
gebogenen Möbel im Grossen betreiben zu können.
Das eigene Vermögen Michael Thonets reichte hiezu
nicht aus, doch fanden sich Leute, die sich erbötig machten,
die nöthigen Capitalien zu beschaffen, um aus dem Erlöse
der zu verkaufenden Patente ihr Geld zurückzuerhalten
und den zu erzielenden Geschäftsgewinn mit Michael
Thonet zu theilen.
Im Jahre 1841 wurden vorerst in Frankreich, England
und Belgien Patente genommen, dieselben konnten aber
nicht verwerthet werden, theils waren die Anbote zu gering,
theils an die Bedingung geknüpft, dass sich Michael Thon et
im Auslande persönlich an der Fabrication betheiligen solle.
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Gelegentlich einer Ausstellung in Coblenz im Jahre 184 1
wurde Fürst Clemens Metternich, der auf seiner Besitzung
Johannisberg am Rhein einige Zeit verweilte, auf
die von Michael Thonet ausgestellten Erzeugnisse aufmerksam
gemacht und legte grosses Interesse für dieselben
an den Tag, so dass er Michael Thonet zu sich auf
Schloss Johannisberg beschied, um sich von ihm das Wesen
dieser Erfindung ausführlich auseinandersetzen zu lassen.
Michael Thonet kam dieser Aufforderung nach und
stellte sich auf Johannisberg bei dem Fürsten ein. Er brachte
Sessel, Stöcke, ein Wagenrad und verschiedene andere Gegenstände
aus gebogenem Plolze mit. Der Fürst zollte der
Erfindung den vollsten Beifall und ermunterte Michael
Thonet mit den Worten: »In Boppard werden Sie immer
ein armer Mann bleiben, gehen Sie nach Wien, ich werde
Sie dort bei Hofe, empfehlen; die Fahrt soll Sie nichts