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MAK

Full text : Nachtragsverzeichnis zum Katalog der Bibliothek, 7: 1925

BEI  BÜCHERBESTELLUNGEN
genügt  die  Angabe  der  in  den  Katalogen  hinter  jedem  Büchertitel
in  Klam  me  rn  angeführten  Inventarnummer.  Dank  der  nach
systematischen  Gesichtspunkten  durchgeführten  praktischen  Aufstellung ­
  der  Bestände  kann  jedes  gewünschte  Werk  ohne  weitere
Formalität  binnen  wenigen  Minuten  dem  Besteller  ausgefolgt  werden.
Das  eigenmächtige  Entnehmen  von  Büchern  aus  den  Regalen  ist
nicht  gestattet,  dagegen  können  die  im  Zeitschriftensaal  in
offenen  Fächern  verwahrten  Z  e  itsc  h  riften  map  p  en  ohne  Inanspruchnahme ­
  des  Aufsehers  benützt  werden.
DIE  ORNAMENTSTICHSAMMLUNG
ist  zur  Gänze  in  den  in  den  Jahren  1871,  188g  und  1919  erschienenen
drei  gedruckten  Katalogen  verzeichnet.  Die  Benützung  der  Stiche
ist  nur  im  Lesesaale  möglich  und  an  die  persönlich  erteilte  Bewilligung ­
  von  Seiten  des  Bibliotheksvorstandes  gebunden.  Das
gleiche  gilt  für  die  Benützung  der  Handzeichnungen,  Initialen  und
sonstigen  Originalblätter.
DIE  VORBILDERSAMMLUNG,
die  in  handlichen  Mappen  rund  60.000  Abbildungen  (meist  Photographien) ­
  von  Kunst-  und  kunstgewerblichen  Objekten  vereinigt,
bildet  eine  wichtige  Ergänzung  der  Büchersammlung.  Der  vorläufig
nur  zu  amtlichem  Gebrauche  angelegte  Sachkatalog  über  diese
Sammlung  harrt  noch  der  Drucklegung.
DIE  ENTLEHNUNG  VON  BÜCHERN  UND  ZEITSCHRIFTEN
erfolgt  mit  fallweise  einzuholender  Bewilligung  des  Bibliotheksvorstandes ­
  bei  öffentlichen  Angestellten  gegen  ausreichende  Legitimierung, ­
  bei  Privaten  gegen  Hinterlegung  einer  dem  Werte
des  entlehnten  Buches  entsprechenden  Kaution.  Für  jedes  entlehnte ­
  Werk  ist  ein  Empfangsschein  auszustellen  und  eine  Leihgebühr ­
  von  50  Groschen  zu  entrichten.  Die  Leihfrist  beträgt
14  Tage.  Bei  Überschreitung  dieser  Frist  sind  für  jede  angefangene
Woche  weitere  50  Groschen  zu  bezahlen.  Solange  der  Empfangsschein ­
  in  der  Bibliothek  erliegt,  haftet  der  Entlehner  für  jede  Beschädigung. ­
  Das  Weiterleihen  an  Dritte  ist  nicht  gestattet.  Für  eventuelle ­
  Mahnschreiben  wird  eine  Gebühr  von  20  Groschen  berechnet.
In  den  Leseräumen  darf  nur  im  Flüstertöne  gesprochen  werden.
Jedes  Werk  ist  nach  stattgefundener  Benützung  dem  Aufseher  persönlich ­
  zurückzustellen.  Wünsche  betreffs  Anschaffung  in  der  Bibliothek
nicht  vorhandener  Werke  können  in  ein  im  Lesesaale  aufliegendes
Desideratenbuch  eingetragen  werden.  Allfällige  Beschwerden  sind
beim  Bibliotheksvorstande  Dr.  Hans  Ankwicz-Kleehoven
vorzubringen.
Es  wird  dringendst  ersucht,  die  Bücher  und  Tafelwerke  mit  möglichster
Schonung  zu  behandeln,  beim  Umblättem  den  Finger  nicht  zu  befeuchten,
bei  Mappenwerken  die  richtige  Reihenfolge  der  Tafeln  zu  belassen.
Kupferstiche  und  Originalzeichnungen  dürfen  nicht  gepaust  werden.
            
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