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Volltext: Baumwolle und Baumwoll-Waaren (Gruppe V, Section 2)

Garn-Congrefs. 
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fyftems um ein neues, 70 Millionen Bewohner zählendes Produdlionsgebiet ver 
gröfsert wurde. 
2. Es erfcheint bei richtiger, der Natur der Spinnftoffe entfprechend 
getroffener Wahl der Mafs- und Gewichtseinheiten möglich, fämmtliche Spinnftoffe 
nach demfelben Principe zu numeriren. 
3. Als diefes einheitliche Princip empfiehlt fich das metrifche. 
Die Nummer des Gefpinnftes wird durch die Anzahl von Metern gegeben, 
welche in einem Gramm enthalten find. 
4. Die Länge des Strähns wird für alle Gefpinnftgattungen auf 1000 Meter 
feftgefetzt. mit der Unterabtheilung von 10 Gebinden zu 100 Meter. 
5. Weifenlänge und fomit die Anzahl der Fäden im Gebinde wird für die 
verfchiedenen Gefpinnftgattungen nach reiflicher Erwägung der technifchen 
Momente durch den ftändigen Ausfchufs feftgeftellt werden. 
6. Die Richtigkeit der Nummer eines Garnquantums ift nur nach einer 
gröfseren Anzahl von Metern, jedenfalls nicht weniger als einem Strähn, gefetzlich 
zu beurtheilen. Die Beftimmungen darüber, fpwie über die Fehlergrenzen der 
Nummern der einzelnen Gefpinnftgattungen, entfprechend der Natur derfelben, 
werden dem ftändigen Ausfchufse zur Faffung übertragen. 
7. Die Mitglieder des ftändigen Ausfchufses werden durch den Cöngrefs 
gewählt. Die in Wien wohnhaften Mitglieder bilden ein engeres Comite, welchem 
die Pflicht des Bureaus für den Gefammtausfchufs und die Leitung der gemein- 
fchaftlichen Angelegenheiten bis zum nächftjährigen Congreffe übertragen wird. 
Der Gefammtheit der Ausfchufsmitglieder eines Landes liegt die Pflicht der Ver 
breitung und Förderung für das betreffende Land durch Erwirkung gefetzlicher 
Beftimmungen oder durch freie Vereinbarung unter den Induftriellen u. f. w. ob. 
Gemeinfchaftliche organifche Beftimmungen für den Cöngrefs bedürfen der münd 
lichen oder fchriftlichen Zuftimmung der Mehrheit der Mitglieder des gefammten 
ftändigen Ausfchufses. Derfelbe kann fich durch Wahl neuer Mitglieder verftärken. 
Wien, 11. Juli 1873. 
J. R i 11 e r v. Reckenfeh ufs, 
Präftdent der Handels- und Gewerbe kammer für Niederöfterreich, Präftdent des Congreftpes. 
Dr. F. Migerka, 
k. k. Minifterialrath und Delegirter der Generaldireflion, erfter Vicepräftdent des Congreft'es. 
Guftavv. Pacher-Theinburg, 
Spinncreidirefior, Generalreferent. 
Secretär der Handelskammer in Verviers. 
Ingenieur und Docent in Berlin. 
D r. Max Weigert, 
Fabriksbefttzer in Berlin. 
Dr. H. G r o t h e , 
Schriftführer : 
J. Duckerts, 
Verificatoren : 
Centner Charles, 
Delegirter der Spinnereien in Verviers. 
F. C. Gottlieb, 
Vertreter der Handelskamtuer in Leipzig. 
Der Generaldirector : 
Freiherr v. Schwarz-Senborn.
	        
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