Kirchliche Kunft.
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Teppiche und auf Glasfenfler Rücklicht genommen werde, fo gefchieht das
eben aus dem Grunde, weil in beiden Beziehungen noch viel zu leiflen
ifl, ehe unfer Jahrhundert lieh mit der Vergangenheit zu meffen vermag.
Die kofibaren Paramente, jene kunflvoll gewirkten und geflickten Teppiche,
mit welchen die Kirchen bei feierlichen Anläffen ausgefchmückt werden,
fcheinen der Induflrie unferer Tage faft zu ferne zu liegen und kommen
den Kirchenfonds unferer Sprengel meifl zu hoch zu flehen.
Wie weit find wir von jener grofsen Epoche entfernt, womanfelbfl für die
nach Rafael’s Cartons ausgeführten Teppiche keine edlere Beflimmung
wahrnahm, als zum Schmucke einer Kirchenwand beizutragen? Wenn wir
nun die Einfendung folch’ finnreicher Wandzierden auch kaum zu hoffen
wagen, fo erwarten wir wenigflens neue Mufler der fo allgemein gebräuch
lichen Fufsteppiche für kirchlichen Gebrauch. Einer anderen fehr wirk-
famen Wandverkleidung hoffen wir in den Glasmofaiken zu begegnen.
Auch wenn wir die altehrwiirdigen Glasgemälde unferer Dome betrach
ten, werden wir trotz allen Fortfehritten unferer Tage zur Befcheidenheit
gemahnt.
Den architektonifchen Teppichflil der älteren Zeit hat man zwar fchon
hie und da mit durchgeführtem Verfländniffe nachgeahmt; auch an
geflaltenvollen, gleichfam fprechend.en Glasgemälden find wir feit wenigen
Jahrzehnten reicher, aber in Bezug auf den tiefen, fatten, leuchtenden
Glanz der Farben, auf eine finnreiche, klare Symbolik der Compofition
gibt es noch immer fo viele Schwierigkeiten zu überwinden, fo viele Ober
flächlichkeiten zu befeitigen, dafs wir bei der anerkannten Regfamkeit, die
gegenwärtig auf dem Gebiete der Glasmalerei waltet, den neueflen Lei-
llungen in diefem Kunflzweige mit erhöhtem Intereffe entgegenfehen.
Ungleich mehr vernachläfflgt die moderne Induflrie die Erzeugung von
charakteriflifchen Bodenfliefen für Kirchen. Es wären defshalb Stein-
mofaiken, namentlich nach geometrifchen Müllern, in Kreifen, Rauten und
ähnlichen Formen, ferner gebrannte und glafirte Thonplatten mit farbig
eingelegten Zeichnungen fehr willkommen.
Oelgemälde und Statuen, die religiöfe Vorwürfe behandeln, gehören
nur dann in diefe Gruppe, wenn fie als integrirender Th eil eines Altares
auftreten oder eine ausfchliefslich kirchliche Beflimmung haben, wie z. B.
Stationsbilder.
Im Allgemeinen follen derlei Werke in der Ausflellung der modernen
Kunfl erfcheinen, wofelbfl auch alle vollfländigen Anfichten architektoni-
fcher Neubauten einzureihen find, während in Gruppe XXIII nur Entwürfe
zu einzelnen Theilen der inneren Ausflattung aufgenommen werden.
B) Die „Gegenflände der Kircheneinrichtung“ gehören haupt-
fächlich den verfchiedenen Zweigen der Plaflik in Holz, Stein und
Metall an.
Bei dem gothifchen Altar, dem finnig verfchlungenen Gitter, den Chor-
flühlen, oft mit flatuarifchem Schmuck gezierten Schränken zur Aufbewah
rung kirchlicher Gefäfse oder liturgifcher Gewänder bis zum hohen Lefe-
pult und den gewöhnlichen Kirchenbänken hinab, haben Kunfltifchler,
Schloffer und Broncearbeiter den Beweis zu liefern, dafs fie aus den ver
fchiedenen Fachorganen und Vorlagblättern, für -welche die Kirchen,
Kapellen und Sakrifteien uralter Capitel und Klöfter durchmuflert und aus
gebeutet worden find, Nutzen gezogen haben. Neu componirte, glücklich
erfundene Sculpturen und Ornamente aller Art, fei es nun an den genannten
Einrichtungsflücken oder an den Prachteinbänden der Evangeliarien und
Miffales werden der gröfsten Aufmerkfamkeit begegnen. Endlich follen in
diefer Abtheilung auch Orgeln, Kirchenuhren und Glocken zur Ausflellung
gelangen.