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Volltext: Der Unterricht in der Geschichte (Theilbericht der Gruppe XXVI), officieller Ausstellungs-Bericht

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Dr. Emanuel Hannak. 
Bilder mit Text, von Dr. Biilau (fortgefetzt von Dr. Brandesund Flathe). 
Dresden 1862. Gräfse, Sachfens Fürften in Bildern. Dresden 1855. Aber noch 
immer haben die bildlichen Darftellungen aus der allgemeinen Gefchichte nicht 
jene Berückfichtigung gefunden, die fie verdienen. So allgemein man Bilder zur 
Veranfchaulichung der biblifchen Gefchichte antrifft, fo feiten erblickt man folche 
aus der Profangefchichte. 
Lehrer-Bildungsanftalten. 
Der Gefchichtsunterricht in denjenigen An ft alten, welche zum 
Lehrerberufe vor bereiten, Profeminaren, Präpa randien und 
Seminaren, hält mit dem in der Volksfchule gleichen Schritt. Auch hier hat 
urfprünglich die Rückficht auf Kirche und Dynaftie vorgewaltet. Die preufsifche 
Regulative vom Jahre 1854 bemerkt fogar: „Sorgfältige Beobachtungen haben 
ergeben, dafs Unterricht in der allgemeinen Weltgefc hichte nicht 
mit dem erwarteten Erfolge in den Seminaren betrieben werden kann, 
vielmehr Unklarheit und Verbildung erzeugt, dafs über ihm Wichtigeres ver- 
fäumt wird. Dagegen mufs es als eine wichtige Aufgabe der Schullehrer ange- 
fehen werden, bei dem heranwachfenden Gefchlechte und in ihrer Umgebung 
Kenntnifs der vaterländifchen Erinnerungen, Einrichtungen und Perfonen aus 
der Vergangenheit und Gegenwart und damit Achtung und Liebe zur Herr- 
fch e r- F am i 1 i e vermitteln zu helfen.“ Darum fchreibt diefes Gefetz zunächft 
die deutfche Gefchichte mit vorzugsweifer Berückfichtigung der preufsifchen, 
refpedtive Provinzialgefchichte vor. Die unentbehrlichften Mittheilungen 
aus der allgemeinen Gefchichte find theils an die Bibel anzufchliefsen, 
theils nur gelegentlich einzufügen. Diefe Befchränkung auf die vaterländifche 
Gefchichte war lange Zeit in Deutfchland vorherrfchend und in Baiern hält felbft das 
neue Volksfchulgefetz vom 29. September 1866 an derfelben feft, indem es in allen 
drei Jahrcurfen nur baierifche Gefchichte in innigfter Verbindung mit deutfcher 
Gefchichte vorfchreibt. Dagegen hat Sachfen fchon im Jahre 1859 (Verordnung vom 
15. Juni* neben der fächfifchen und deutfchen Gefchichte, das damit zufammenhän- 
gende Wichtigfle aus der jedesmaligen Z e i tg e fc h i c h t e und ein kleines, aber 
frifches, farbenreiches Bild von der älteren und älteftenZeit zur Aufnahme in 
den Gefchichtsunterricht für nöthig erachtet. Die neue Gefetzgebung von Würtem- 
berg (25. Mai 1865) und Baden (7. April 1868) betont wohl die deutfche und fpeciell 
die vaterländifche Gefchichte, legt aber auf die allgemeine, und insbefondere die 
Gefchichte der Griechen und Römer grofses Gewicht. Endlich hat auch P r e u fs e n 
mit Gefetz vom 15. October 1872 feinen früheren Standpunkt verlaffen und den 
3 Jahren des Seminares allgemeine Gefchichte, u. z. der 3. Clalfe alte, der 
2. mittelalterliche, der 1. neuere, der 2. und I. Claffe mit Hervorhebung der 
deutfchen, der 1. mit befonderer Berückfichtigung von brandenburgifch-preufsifchen 
Gefchichte als Lehrpenfum vorgezeichnet. 
Unter den Lehrbüchern weift fchon die erwähnte Regulative auf 
Dittmar’s deutfche Gefchichte hin. Neben diefer waren desfelben Verfaffers 
Leitfaden der Weltgefchichte, Webers Lehrbuch der Weltgefchichte, und 
P ü t z’ Lehrbuch der Geographie und Gefchichte von Würtemberg; S a 111 e r’s 
Grundrifs der deutfchen Gefchichte und Leitfaden der bairifchen Gefchichte 
von Baiern; Stack e’s Erzählungen aus der alten Welt, Welte r’s Welt 
gefchichte , Schmidt’s Handbuch der Gefchichte , P i e r ffo n’s preufsifche 
Gefchichte, Dr. David M ü 11 e r’s alte und deutfche Gefchichte, die Lehrbücher 
vonKolfufs, F örfter und Pütz von der preufsifchen Unterrichtsverwal 
tung unter den Lehrmitteln der Seminarien ausgeftellt. 
Neben den Lehrbüchern flehen auch Zeittafeln und Karten im 
Gebrauche, die theils fchon bei den Volksfeinden erwähnt wurden, theils bei 
den Lehrbehelfen der Mittelfchulen Platz linden werden.
	        
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