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Full text: Der Unterricht in der Geschichte (Theilbericht der Gruppe XXVI), officieller Ausstellungs-Bericht

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Dr. Emanuel Hannak. 
Mittelfchulen. 
Gymnafien. Der Gefchichtsunterricht an cliefen Anftalten war bis 
her mancherlei Wandlungen unterworfen, nicht fo fehr in der Art der Behand 
lung, als vielmehr in feinen Beziehungen zur Geographie. Urfprünglich wurde 
die Geographie der Gefchichte untergeordnet; aber fchon im Jahre 1857 machte 
fich eine realiftifche Strömung geltend, welche gegen die Beeinträchtigung 
der Geographie durch die Gefchichte und für die Emancipation der Geogra 
phie eintrat. Im Jahre 1870 fand diefe Strömung in der zur Revifion des Organi- 
fationsentwurfes zufammenberufenen Enquete Ausdruck, indem diefe befchlofs, den 
Unterricht in der Gefchichte bis zur Gegenwart fortzuführen und der Geographie 
einen befonderen Lehrplan zuzuweifen. Mit Beriickfichtigung diefer Befchlüffe 
erliefs das Minifterium am 12. Auguft 1871, Z. 8568, eine Verordnung, durch die 
der Gefchichtsunterricht definitiv geregelt wurde. Nach derfelben ift im Unter- 
Gymnafien der 2. Claffe in 2 Stunden die Gefchichte des Alterthums, der 
3. Claffe in 1 Stunde eine Ueberficht des Mittelalters und in dem 1. Semefter der 
4. Claffe in wöchentlich 4 Stunden eine Ueberficht der Gefchichte der Neuzeit 
mit befonderer Rücklicht auf öflerreichifche Gefchichte vorgefchrieben. Im 
2. Semefter wird keine Gefchichte gelehrt. Im Ober-Gymnafium ift in der 5. Claffe 
(4 Stunden wöchentlich) die Gefchichte des Alterthums bis auf Auguftus, in der 
ö. Claffe (3 Stunden wöchentlich), die Zeit von Auguftus bis zum Schluffe des Mittel 
alters, in der 7. Claffe (3 Stunden wöchentlich) die Neuzeit und im 1. Semefter 
der 8. Claffe die Gefchichte der öfterreichifch-ungarifchen Monarchie durchzu 
nehmen, während das zweite Semefter diefer Claffe keinen Gefchichtsunterricht hat. 
Gegenüber dem früheren Lehrplan find die Befchränkungen des Mittelalters 
imUnter-Gymnafien auf eine Stunde, des für das Gymnafium fo wichtigen Alter 
thums auf eine Claffe, und die Aufnahme der ganzen öfterreichifchen Gefchichte in 
ein Halbjahr, Mafsregeln, deren Durchführbarkeit erft die Praxis darthun mufs. 
Bezüglich der I, e h rb liehe r hielt fich Oefterreich zunächft än Deutfeh 
land. Die Werke von Pütz und Weiter waren durch lange Zeit die in den 
cleutfchen Schulen zunächft verwendeten. Erft in den Jahren 1865 (Minifterial- 
erlafs vom 18. Auguft) und 1866 (Minifterialerlafs vom5juli) wurde ein in Oefterreich 
erfchienenes Lehrbuch der Gefchichte, das von Dr. Anton Gin de ly, approbirt. 
Es ift in zwei Stufen (für Unter- und Obergymnafien) abgetheilt und unterfcheidet 
fich von den in Deutfchland erfchienenen Lehrbüchern, an die es in feiner ganzen 
Anlage erinnert, durch eine gröfsere Beriickfichtigung Oefterreichs und durch 
das Hinzufügen von Abbildungen, welche die Religion, die bildenden Künfte, 
die Kleidung, das Kriegswefen und dergl. der wichtigften Culturvölker zu erläu 
tern beflimmt find. 
Aufser diefem Lehrbuche für allgemeine Gefchichte ift nur noch ein der 
artiges Werk in deutfeher Sprache erfchienen. Es ift das von Dr. E. Hannark 
gearbeitete, das in 3 Bänden, Alterthum, Mittelalter und Neuzeit mit Rückficht 
auf den Lehrplan von 1871 behandelt und zunächft für den Gebrauch des Unter- 
gymnafiums und der Unterrealfchule berechnet ift. Hannak betont die Cultur 
im Mittelalter und Neuzeit ftärker, als diefs Gin de ly thut, hat wie diefer Abbil 
dungen, nicht aber am Schluffe des Buches, fondern in den Text aufgenommen, 
befchränkt fich aber in denfelben faft ausfchliefslich auf die Werke der Baukunft. 
Die zwei erften Bände erhielten die behördliche Genehmigung, Alterthum, 
(3. October 1870, Zahl 9836), Mittelalter (30. September 1872, Zahl 11.523) ; der 
dritte harrt ihr entgegen. 
Auch für öfterreichifche Gefchichte find nur zwei Lehrbücher in 
deutfeher Sprache behördlich approbirt. Es ift diefs die öfterreichifche 
Gefchichte von Neuhaufer (zunächft für Realfchulen mit Erlafs vom 19. Sep- 
temberi865, Zahl 9788) approbirt, in neuer Auflage von G. Herr herausgegeben, 
und die öfterreichifche Vaterlands-Kunde von Dr. E. Hannak, die in ihrem 
erften Theile auch öfterreichifche Gefchichte bis zum Jahre 1526 behandelt.
	        
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