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Dr. Emanuel Hannak.
Mittelfchulen.
Gymnafien. Der Gefchichtsunterricht an cliefen Anftalten war bis
her mancherlei Wandlungen unterworfen, nicht fo fehr in der Art der Behand
lung, als vielmehr in feinen Beziehungen zur Geographie. Urfprünglich wurde
die Geographie der Gefchichte untergeordnet; aber fchon im Jahre 1857 machte
fich eine realiftifche Strömung geltend, welche gegen die Beeinträchtigung
der Geographie durch die Gefchichte und für die Emancipation der Geogra
phie eintrat. Im Jahre 1870 fand diefe Strömung in der zur Revifion des Organi-
fationsentwurfes zufammenberufenen Enquete Ausdruck, indem diefe befchlofs, den
Unterricht in der Gefchichte bis zur Gegenwart fortzuführen und der Geographie
einen befonderen Lehrplan zuzuweifen. Mit Beriickfichtigung diefer Befchlüffe
erliefs das Minifterium am 12. Auguft 1871, Z. 8568, eine Verordnung, durch die
der Gefchichtsunterricht definitiv geregelt wurde. Nach derfelben ift im Unter-
Gymnafien der 2. Claffe in 2 Stunden die Gefchichte des Alterthums, der
3. Claffe in 1 Stunde eine Ueberficht des Mittelalters und in dem 1. Semefter der
4. Claffe in wöchentlich 4 Stunden eine Ueberficht der Gefchichte der Neuzeit
mit befonderer Rücklicht auf öflerreichifche Gefchichte vorgefchrieben. Im
2. Semefter wird keine Gefchichte gelehrt. Im Ober-Gymnafium ift in der 5. Claffe
(4 Stunden wöchentlich) die Gefchichte des Alterthums bis auf Auguftus, in der
ö. Claffe (3 Stunden wöchentlich), die Zeit von Auguftus bis zum Schluffe des Mittel
alters, in der 7. Claffe (3 Stunden wöchentlich) die Neuzeit und im 1. Semefter
der 8. Claffe die Gefchichte der öfterreichifch-ungarifchen Monarchie durchzu
nehmen, während das zweite Semefter diefer Claffe keinen Gefchichtsunterricht hat.
Gegenüber dem früheren Lehrplan find die Befchränkungen des Mittelalters
imUnter-Gymnafien auf eine Stunde, des für das Gymnafium fo wichtigen Alter
thums auf eine Claffe, und die Aufnahme der ganzen öfterreichifchen Gefchichte in
ein Halbjahr, Mafsregeln, deren Durchführbarkeit erft die Praxis darthun mufs.
Bezüglich der I, e h rb liehe r hielt fich Oefterreich zunächft än Deutfeh
land. Die Werke von Pütz und Weiter waren durch lange Zeit die in den
cleutfchen Schulen zunächft verwendeten. Erft in den Jahren 1865 (Minifterial-
erlafs vom 18. Auguft) und 1866 (Minifterialerlafs vom5juli) wurde ein in Oefterreich
erfchienenes Lehrbuch der Gefchichte, das von Dr. Anton Gin de ly, approbirt.
Es ift in zwei Stufen (für Unter- und Obergymnafien) abgetheilt und unterfcheidet
fich von den in Deutfchland erfchienenen Lehrbüchern, an die es in feiner ganzen
Anlage erinnert, durch eine gröfsere Beriickfichtigung Oefterreichs und durch
das Hinzufügen von Abbildungen, welche die Religion, die bildenden Künfte,
die Kleidung, das Kriegswefen und dergl. der wichtigften Culturvölker zu erläu
tern beflimmt find.
Aufser diefem Lehrbuche für allgemeine Gefchichte ift nur noch ein der
artiges Werk in deutfeher Sprache erfchienen. Es ift das von Dr. E. Hannark
gearbeitete, das in 3 Bänden, Alterthum, Mittelalter und Neuzeit mit Rückficht
auf den Lehrplan von 1871 behandelt und zunächft für den Gebrauch des Unter-
gymnafiums und der Unterrealfchule berechnet ift. Hannak betont die Cultur
im Mittelalter und Neuzeit ftärker, als diefs Gin de ly thut, hat wie diefer Abbil
dungen, nicht aber am Schluffe des Buches, fondern in den Text aufgenommen,
befchränkt fich aber in denfelben faft ausfchliefslich auf die Werke der Baukunft.
Die zwei erften Bände erhielten die behördliche Genehmigung, Alterthum,
(3. October 1870, Zahl 9836), Mittelalter (30. September 1872, Zahl 11.523) ; der
dritte harrt ihr entgegen.
Auch für öfterreichifche Gefchichte find nur zwei Lehrbücher in
deutfeher Sprache behördlich approbirt. Es ift diefs die öfterreichifche
Gefchichte von Neuhaufer (zunächft für Realfchulen mit Erlafs vom 19. Sep-
temberi865, Zahl 9788) approbirt, in neuer Auflage von G. Herr herausgegeben,
und die öfterreichifche Vaterlands-Kunde von Dr. E. Hannak, die in ihrem
erften Theile auch öfterreichifche Gefchichte bis zum Jahre 1526 behandelt.