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Eduard Kältner.
Das Hauptgewicht liegt hier in der Blindenverforgung, welche in Sachfen
vortrefflich durchgeführt wird, was jedoch in der Weife nur in kleineren Ländern
möglich ift, befonders da die Sachfen im Allgemeinen ein gutmüthiges
Volk find.
Mit fünf Jahren werden die blinden Kinder zu Hubertsburg in die Blindenvorfchule
aufgenommen, wo fie bis zum zehnten Jahre bleiben. Von hier aus
treten fie wohl vorbereitet in das Hauptinftitut in Dresden ein.
Wiffenfchaftliche und technifche Bildung gehen hier neben einander. Von
Arbeiten wird hier nur Seilerei und Flechterei betrieben; von Mufik: Gefang,
Clavier- und Orgelfpiel. Schon während des Aufenthaltes im Inftitute wird jedem
Blinden von feinem Verdienfte ein Theil gutgefchrieben, den er fpäter ausbezahlt
mit ins Leben nimmt; dadurch entlieht Anfpornung zum Fleifse und zur Thätigkeit.
Ift die Ausbildung vollendet, dann mufs jeder Blinde hinaus ins Leben. Der
Austritt aus dem liebgewonnenen Haufe führt zu rührenden Szenen, und doch
fagt R e i nh ar d t: Als ich einft einen bitterlich weinenden Zögling fragte : Willft
du da bleiben? antwortete er fchnell : Ne, ne, ins Vogelhaus will ich mich nicht
fperren laffen'.
Die Zöglinge werden aber nicht ohne Weiteres hinausgefetzt in die Welt.
Sie bilden mit dem Inftitute eine grofse Familie. „Wenn die Zeit zum Austritte
herannaht, dann ziehe ich auf meinen Infpedlionsreifen Erkundigungen ein;
ich wende mich, führt R e inha r d t fort, an die Angehörigen, an den Pfarrer,
Bürgermeifter u. f. w., und erft, wenn ich kein Bedenken habe, werden die austretenden
Zöglinge ihren Angehörigen übergeben. Sonft aber wird für fie eine
paffende Stelle ausgemittelt, Mädchen werden als Arbeiterinen bei verläfslichen
Leuten untergebracht, die männlichen Blinden werden in einer Werkftätte bei
Sehenden oder Blinden verforgt, oder es wird ihnen felbft, wenn fie dazu tauglich
find, eine folche eingerichtet.“
Bei dem Austritte erhält jeder Blinde vollftändige Kleidung, Wäfche,
Werkzeuge und fein erfpartes Geld, die Mädchen ein vollftändiges Bett, nöthigenfalls
wird ihnen der Zins gezahlt. Aus den Magazinen des Inftitutes erhalten fie
das nöthige Arbeitsmaterial auf Rechnung, und wenn fie die fertige Waare nicht
felbft verkaufen, fo wird fie vom Inftitute übernommen.
„Hat es ein Blinder einmal dahin gebracht, dafs er fich einige Hundert
Thaler erfpart hat; fo denkt er auch daran, fich ein Häuschen zu erwerben, da
bin ich wieder da, und ftrecke das fehlende aus dem Inftitutsvermögen, das nur
durch milde Beiträge entftanden ift, ohne Zinfen gegen Vormerkung vor.“
Von Zeit zu Zeit werden von dem Diredlor alle Blinden des Landes
befucht, und wenn der bekannte Mann aus Dresden kommt, da geht das Herz
auf, die Freude zieht in die Hütte des Blinden ein, ein Verhältnifs des Vaters
zu feinen Kindern. Da wird Alles mitgetheilt, Gutes und Schlimmes, wo es noth
thut, wird geholfen, der Zins gezahlt, die Wäfche oder Kleider gekauft, Apotheke
oder Arzt bezahlt u. f. w.
„Das fordert viel Geld, meine Regierung würde mir die Hilfe nicht verfagen,
aber ich habe fie nicht nöthig, meine Mitbürger und die Behörden, Katholiken,
Proteftanten und Juden verfehen, mich reichlich; denn fie erkennen das fegensvolle
Wirken diefer Einrichtung.“
Diredlor Reinhart ftellt folgende Thefen zur Annahme auf:
1. In den Blindenanftalten find nur jene Arbeiten zu lehren, welche der
Blinde ohne Beihilfe Vollfinniger felbftftändig herzuftellen vermag und für die
er im bürgerlichen Leben genügenden Abfatz findet.
2. Jeder Anftaltszögling ift technifch auszubilden.
3. Neue Verforgungshäufer für Blinde find nicht zu gründen, die alten
fobald als thunlich aufzuheben.
4. Der Blinde ift bei uns nach der Entladung aus dem Inftitute moralifch
und materiell zu unterftützen, wenn er deffen bedarf und würdig ift.