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Full text : Der Blinden- und Taubstummen-Unterricht (Theilbericht der Gruppe XXVI), officieller Ausstellungs-Bericht

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Eduard  Kältner.

Das  Hauptgewicht  liegt  hier  in  der  Blindenverforgung,  welche  in  Sachfen
vortrefflich  durchgeführt  wird,  was  jedoch  in  der  Weife  nur  in  kleineren  Ländern
möglich  ift,  befonders  da  die  Sachfen  im  Allgemeinen  ein  gutmüthiges
Volk  find.
Mit  fünf  Jahren  werden  die  blinden  Kinder  zu  Hubertsburg  in  die  Blindenvorfchule
  aufgenommen,  wo  fie  bis  zum  zehnten  Jahre  bleiben.  Von  hier  aus
treten  fie  wohl  vorbereitet  in  das  Hauptinftitut  in  Dresden  ein.
Wiffenfchaftliche  und  technifche  Bildung  gehen  hier  neben  einander.  Von
Arbeiten  wird  hier  nur  Seilerei  und  Flechterei  betrieben;  von  Mufik:  Gefang,
Clavier-  und  Orgelfpiel.  Schon  während  des  Aufenthaltes  im  Inftitute  wird  jedem
Blinden  von  feinem  Verdienfte  ein  Theil  gutgefchrieben,  den  er  fpäter  ausbezahlt
mit  ins  Leben  nimmt;  dadurch  entlieht  Anfpornung  zum  Fleifse  und  zur  Thätigkeit.
  Ift  die  Ausbildung  vollendet,  dann  mufs  jeder  Blinde  hinaus  ins  Leben.  Der
Austritt  aus  dem  liebgewonnenen  Haufe  führt  zu  rührenden  Szenen,  und  doch
fagt  R  e  i  nh  ar  d  t:  Als  ich  einft  einen  bitterlich  weinenden  Zögling  fragte  :  Willft
du  da  bleiben?  antwortete  er  fchnell  :  Ne,  ne,  ins  Vogelhaus  will  ich  mich  nicht
fperren  laffen'.
Die  Zöglinge  werden  aber  nicht  ohne  Weiteres  hinausgefetzt  in  die  Welt.
Sie  bilden  mit  dem  Inftitute  eine  grofse  Familie.  „Wenn  die  Zeit  zum  Austritte
herannaht,  dann  ziehe  ich  auf  meinen  Infpedlionsreifen  Erkundigungen  ein;
ich  wende  mich,  führt  R  e  inha  r  d  t  fort,  an  die  Angehörigen,  an  den  Pfarrer,
Bürgermeifter  u.  f.  w.,  und  erft,  wenn  ich  kein  Bedenken  habe,  werden  die  austretenden ­
  Zöglinge  ihren  Angehörigen  übergeben.  Sonft  aber  wird  für  fie  eine
paffende  Stelle  ausgemittelt,  Mädchen  werden  als  Arbeiterinen  bei  verläfslichen
Leuten  untergebracht,  die  männlichen  Blinden  werden  in  einer  Werkftätte  bei
Sehenden  oder  Blinden  verforgt,  oder  es  wird  ihnen  felbft,  wenn  fie  dazu  tauglich
find,  eine  folche  eingerichtet.“
Bei  dem  Austritte  erhält  jeder  Blinde  vollftändige  Kleidung,  Wäfche,
Werkzeuge  und  fein  erfpartes  Geld,  die  Mädchen  ein  vollftändiges  Bett,  nöthigenfalls
  wird  ihnen  der  Zins  gezahlt.  Aus  den  Magazinen  des  Inftitutes  erhalten  fie
das  nöthige  Arbeitsmaterial  auf  Rechnung,  und  wenn  fie  die  fertige  Waare  nicht
felbft  verkaufen,  fo  wird  fie  vom  Inftitute  übernommen.
„Hat  es  ein  Blinder  einmal  dahin  gebracht,  dafs  er  fich  einige  Hundert
Thaler  erfpart  hat;  fo  denkt  er  auch  daran,  fich  ein  Häuschen  zu  erwerben,  da
bin  ich  wieder  da,  und  ftrecke  das  fehlende  aus  dem  Inftitutsvermögen,  das  nur
durch  milde  Beiträge  entftanden  ift,  ohne  Zinfen  gegen  Vormerkung  vor.“
Von  Zeit  zu  Zeit  werden  von  dem  Diredlor  alle  Blinden  des  Landes
befucht,  und  wenn  der  bekannte  Mann  aus  Dresden  kommt,  da  geht  das  Herz
auf,  die  Freude  zieht  in  die  Hütte  des  Blinden  ein,  ein  Verhältnifs  des  Vaters
zu  feinen  Kindern.  Da  wird  Alles  mitgetheilt,  Gutes  und  Schlimmes,  wo  es  noth
thut,  wird  geholfen,  der  Zins  gezahlt,  die  Wäfche  oder  Kleider  gekauft,  Apotheke
oder  Arzt  bezahlt  u.  f.  w.
„Das  fordert  viel  Geld,  meine  Regierung  würde  mir  die  Hilfe  nicht  verfagen,
aber  ich  habe  fie  nicht  nöthig,  meine  Mitbürger  und  die  Behörden,  Katholiken,
Proteftanten  und  Juden  verfehen,  mich  reichlich;  denn  fie  erkennen  das  fegensvolle
  Wirken  diefer  Einrichtung.“
Diredlor  Reinhart  ftellt  folgende  Thefen  zur  Annahme  auf:
1.  In  den  Blindenanftalten  find  nur  jene  Arbeiten  zu  lehren,  welche  der
Blinde  ohne  Beihilfe  Vollfinniger  felbftftändig  herzuftellen  vermag  und  für  die
er  im  bürgerlichen  Leben  genügenden  Abfatz  findet.
2.  Jeder  Anftaltszögling  ift  technifch  auszubilden.
3.  Neue  Verforgungshäufer  für  Blinde  find  nicht  zu  gründen,  die  alten
fobald  als  thunlich  aufzuheben.
4.  Der  Blinde  ift  bei  uns  nach  der  Entladung  aus  dem  Inftitute  moralifch
und  materiell  zu  unterftützen,  wenn  er  deffen  bedarf  und  würdig  ift.
            
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