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Full text : Militär-Kartographie (Gruppe XIV, Section 6 und Gruppe XVII, Section 4), offcieller Ausstellungs-Bericht

Militär-Kartographie.

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Nivellements  bafirter  und  *  präcifer  Winkelmeffungen  und  Beftimmungen  von
Niveaudifferenzen  die  Ifohypfen  von  io  zu  io  Meter,  und  wo  es  die  Mannigfaltigkeit ­
  der  Formen  und  wechfelvolle  Profile,  fowie  fanftes  Wellenland  etc.  bedingen,
auch  in  Zwifchenftufen  von  einzelnen  Metern  je  nach  Bedürfnifs  der  Klarheit  an
Ort  und  Stelle  eingetragen.
Der  in  der  Natur  ficher  gewonnene  Bergftrich,  welcher  die  Form  und  den
Böfchungswechfel  anfchaulicher  gibt,  als  jede  andere  Darftellung,  fowie  die  ebenfo
erhaltenen  Niveaucurven,  dienen  fich  gegenfeitig  als  Corredliv  zur  endgiltigen
Feflftellung  aller  Unebenheiten  nach  ihrer  Form  wie  nach  ihrer  hypfometrifchen
Bedeutung  und  erhält  das  fo  gewonnene  Produdt  durch  Vereinigung  diefer  zwei
beften,  richtig  angewendeten  Methoden  den  Charakter  einer  künftlerifchen  Lei
flung  auf  ftreng  mathematifcher  Bafis.
Um  aber  auch  fanfte  Erhebungen,  Plateaux  etc.  und  wenig  geneigte  Flächen
von  %  bis  2  Klafter,  welche  bei  gröfserer  Ausdehnung  oftmals  mit  einer  nicht  zu
verachtenden  Summe  von  Niveau-Unterfchieden  ihre  Darftellung  verlangen,  noch
■deutlich  erkennen  zu  laffen,  werden  die  entfprechenden  Böfchungsftriche  mit
noch  wahrnehmbarer  Abftufung  unterbrochen  ausgeführt  und  hiedurch  diefe
Terrainformen  noch  darftellbar  gemacht,  während  bis  jetzt  die  zarteften  Kartenftiche
  mit  dem  ftetigen  Böfchungsftriche  niemals  ein  fchwächeres  Verhältnifs  von
Schwarz  zu  Weifs  wie  2:58  =  1:  29,  was  2  Klaftern  entfprieht,  zu  Stande  brachten  ;
in  vielen  Karten  endet  fogar  die  Darftellung  fanfter  Böfchungen  fchon  bei
1:1 9  =  3  Klaftern,  ein  unumftöfslicher  Beweis,  dafs  alle  Anfteigungen
unter  3  bis  herab  zu  V 2  Klafter  mit  ftetigen  Bergftrichen  ftets
übermäfsig  ftark  oder  aus  diefem  Grunde  gar  nicht  gegeben,  fohin  ganz  unrichtige
Terrainbilder  zum  Ausdruck  gebracht  worden  find.  Werden  aber  dergleichen
Unebenheiten  diefes  erwähnten  Uebelftandes  wegen  nicht  ausgedrückt,  refpective
  eben  gelaffen,  fo  wird  ein  entgegengefetzter,  aber  noch  gröfserer  Fehler
begangen.
Die  fertige  Terrainaufnahme,  von  gefchickten  und  erprobten  Topographen
„nach  der  Natur“  forgfältig  revidirt,  wird  nun  auf  ein  für  die  photographifche
Redudiion  auf  1:25.000  beftimmtes,  zu  diefem  Zwecke  in  blauer  Farbe  trocken
gedrucktes  Steuerblatt-Duplicat,  in  welchem  alle  von  einem  topographifchen
Atlas  noch  zu  gebenden  Details  charakteriftifch  in  Tufch  oder  auch  in  fchwarzer
Tinte  bereits  nachgezeichnet  wurden,  mit  den  auf  dem  Terrain  gewonnenen
Ifohypfen  übertragen,  um  dann  photographifch  reducirt  in  gröfster  Schärfe  zu
erfcheinen.
Der  Blaudruck  in  matter  Farbe  hat  lediglich  den  Inhalt  des  betreffenden
Steuerblattes  zum  Zwecke  der  Nachzeichnung  des  Details  erkennen  zu  laffen,  der
dann  in  der  Photographie,  nachdem  er  feinen  Zweck  erfüllt  ausbleibt;  während
der  T  r  o  ck  e  n  d  ru  ck  jedes  Blatt  genau  in  feiner  Originalgröfse  beläfst,  dagegen
jedes  feucht  gedruckte  (quadratifche)  Steuerblatt  nach  dem  Drucke  2  bis  7  Millimeter ­
  von  der  Seitenlänge  verliert  und  fohin  mindeftens  zum  Rechteck,  wenn  nicht
gar  zum  Trapez  annähernd  deformirt  wird.
Die  Detailzeichnung  felbft  anlang^nd,  mufs  erwähnt  werden,  dafs  das  Erfte
und  Wichtigfte  einer  Karte,  die  Schrift,  ftets  frei  auf  das  leere  Papier,  nie  aber
auf  irgend  welche  Zeichnung  zu  flehen  kommt;  ebenfo  darf  diefelbe  auch  die
Terrainzeichnung  nicht  beeinträchtigen  wefshalb  der  Platz  für  jedes  einzelne
Wort  mit  Sorgfalt  auszuwählen  ift.
In  ähnlicher  Weife  wird  bei  den  Ortfchaften  durch  klare  Ausfcheidung  de.
Wohn-  und  der  Neben-  oder  Oekonomiegebäude  dem  rafchen  Ueberblick  Rechnung ­
  getragen  dadurch,  dafs  die  Wohngebäude  ausgefüllt,  die  Nebengebäude
dagegen  nur  in  ihren  Umriffen,  ihrem  untergeordneten  Zwecke  entfprechend,  dar
geftellt  und  von  jeglicher  Terrainzeichnung  freigehalten  werden;  wodurch  den
Wohnorten  und  deren  nächfte  Umgebung  die  nöthige  Ueberficht,  Klarheit  und
Deutlichkeit  verliehen  wird.

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