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Full text: Das gewerbliche Unterrichtswesen (Gruppe XXVI, Section 4), officieller Ausstellungs-Bericht

Das gewerbliche Unterrichtswefen. 
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diefem Zweige reicher ausgeftellt hatte, als andere Staaten, erfchien um lo werth 
voller für den Volkswirth und Schulmann Oefterreichs, als dasfelbe einerfeits 
feinen nationalen, gefellfchaftlichen und ökonomifchen Verhältniffen nach von 
fämmtlichen europäifchen Induflrieftaaten den weftöfterreichifchen Ländern am 
nächften fleht und fomit unter den ähnlichften Bedingungen im Gebiete gewerb 
lichen Unterrichtes arbeitet wie diefe, und als anderfeits eine der wichtigflen 
Arten gewerblicher Lehranftalten gerade in Deutfchland (ich zuerfl und am 
fruchtbarflen ausgebildet hat und fodann von dort über Belgien nach Frankreich, 
England und neueftens nun auch nach Oefterreich verpflanzt worden ift. 
Die moderne, ganztägig und täglich unterrichtende Gewerbefchule, auch 
„mi ttl e re“ Gewerbefchule genannt, im Gegenfatze zur gewerblichen H o c h- 
fchule, oder „h ö h e r e u Gewerbefchule zur Unterscheidung von der gewerbli 
chen F ortbil du ngsfc hule— hat fleh nämlich vor mehr als vierzig Jahren 
insbefondere im nördlichen Deutfchland zu entwickeln angefangen und unter 
dem belebenden Einflüße und den gebieterifchen Anforderungen des praktifchen 
Gewerbelebens zu hauptfachlich nach bau- und mafchinengewerblicher Richtung 
fleh fpaltenden Organismen ausgeflaltet, deren didaktifch-pädagogifche Traditio 
nen von Jahrzehnt zu Jahrzehnt fleh mehr fettigen und deren Einrichtungen fleh 
in den verfchiedenften Theilen des Reiches allmälig gleichmäfsiger formen. In 
nicht mehr ferner Zeit dürfte die mittlere Gewerbefchule zu einem kaum minder 
feiten pädagogifchen Begriffe geworden fein, wie die von älteren Ueberlieferungen 
getragenen Gattungen von Lehranftalten der deutfehen Culturftaaten. 
Die ältefle Baugewerbe-Schule des ganzen deutfehen Culturgebietes ift die 
im Jahre 1823 errichtete Münchener; und die erfte norddeutfehe Baugewerk- 
Schule wurde vom Kreis-Baumeifter Haarmann zu Holzminden im Herzogthume 
Braunfchweig vor mehr als vier Decennien gegründet. Allmälig entftanden ähn 
liche, dem Bedürfniffe der ftrebfameren Arbeiter dienende Anftalten, theils von 
Privatunternehmern, theils von Gemeinden ins Leben gerufen, erhalten oder 
unterflützt, in den meiften Mittel- und Kleinftaaten Deutfchlands, zumal auch 
mehrere Staatsregierungen ihr Intereffe den neuen Schöpfungen fchenkten und 
mehrfach, wie namentlich in dem fonft fo fparfamen, in Unterrichtsangelegenheiten 
aber ftets freigebigen Sachfen, fehl* bedeutende Mittel zu folchen Zwecken ver 
wendeten. Den baugewerblichen traten, der induftriellen Entwicklung Deutfch 
lands gemäfs, mit der Zeit mafchinengewerbliche Schulen zur Seite oder wurden 
als ergänzende Abtheilung den fchon beflehenden Baugewerk Schulen angefügt. 
Bis heute hat fleh eine Gliederung herausgebildet, derzufolge eine folche Anflalt 
in der Regel aus einem den beiden oder den mehreren, etwa noch chemifchen 
Abtheilungen gemeinfamen Vorbereitungscurfe und aus hieran fleh anfchliefsenden, 
getrennten Fachcurfen befleht. 
Preufsen. In Preufsen fanden diefe Anftalten, welche die Arbeiterclaffe 
für beflimmte, fcharf begrenzte Gruppen verwandter Gewerbe auszubilden flreben, 
minderen Anklang und der Staat wendete feine Pflege fall ausfchliefslich Gewerbe- 
fchulen von mehr allgemeinem Charakter zu, welche in mancher Hinfleht den 
früheren öflerreichifchen Realfchulen nicht unähnlich waren und welchen lange 
Zeit als vorwiegende Aufgabe zufiel, dem königlichen Gewerbe-Inflitute zu Berlin 
technifch vorgebildete Schüler zuzuführen. Vom Jahre 1817, wo zu Aachen die 
erfte derartige Anflalt gegründet wurde, bis zum Jahre 1869, in welchem eine 
folche zu Oppeln ins Leben trat, wurden 27 folche Schulen in Preufsen errichtet; 
gegenwärtig beträgt deren Zahl 30. 
Nach dem Organifationsplane vom 5. Juni 1850 füllten an diefen Provincial- 
Gewerbefchulen vorzugsweife Mathematik, Naturwiffenfchaften und die verfchie- 
denen Richtungen des Zeichnens in zwei Jahrgängen Pflege finden. Als Bedin 
gung der Aufnahme wurde eine Vorbildung gefordert, welche der an einem Gym- 
nafium bis zur Quarta inclufive oder an einer höheren Bürger- oder Stadtfchule 
erreichbaren entfpricht.
	        
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