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Full text: Das gewerbliche Unterrichtswesen (Gruppe XXVI, Section 4), officieller Ausstellungs-Bericht

Armand Freiherr von Dumreicher. 
Der Reorganifationsplan vom 21. März 1870 dehnte fodann den Gefammt- 
curs der Gewerbefchulen auf drei Jahrgänge aus, fügte den Unterricht in neueren 
Sprachen in den Lehrplan ein, und verfchärfte die Aufnahmsbedingungen auf das 
bedeutendfte, fo dafs die Candidaten nunmehr die Reife für Secunda eines Gym- 
nafiums oder einer Realfchule erfter Ordnung (in Oefterreich 7. Claffe) nachzu 
weifen haben. 
Aus dem früheren Lehrplane gingen in den neuen folgende Unterrichts- 
gegenftände, theilweife mit wefentlicher Hinausrückung des Lehrzieles, über: 
Mathematik, Phyfik, Chemie, Mineralogie, Mechanik, Mafchinenlehre, mechanifche 
und chemifche Technologie, Freihand- und Linearzeichnen, Bau- und Mafchinen- 
zeichnen, Bau-Conftrudtionslehre und Modelliren; neu hinzu kamen: deutfche, 
franzöfifche und englifche Sprache, Gefchichte, Geographie und Comptoirwiffen- 
fchaft. Die beiden unteren Claffen umfaffen vorwiegend den theoretifchen Unter 
richt, während die dritte als Fachclaffe für die Anwendung des Erlernten auf das 
Gewerbe beftimmt ift. Diefe Fachclaffe befteht aus vier Abtheilungen: 1. für die 
jenigen Schüler, welche höhere technifche Lehranftalten: als ein Polytechnicum 
oder die Berliner Gewerbe-Akademie befuchen wollen (allgemein wiffenfchaftliche 
Abtheilung); 2. für bau-technifche ; 3. für mechanifch-technifche ; 4. für chemifch- 
technifche Gewerbe. 
Wie ernft die geiftige Hebung des Gewerbeftandes von Seite des preu- 
fsifchen Staates gemeint ift, erhellt aus dem Circular des Minifters an die könig 
lichen Provinzialregierungen vom 21. März 1870, in welchem zur Motivirung des 
Reorganifationsplanes gefagt wird : „Der angehende Gewerbetreibende mufs im 
Stande fein, die Fortfehritte anderer Nationen auf dem Gebiete der Technik und 
Induftrie zu prüfen und in feinem, fowie im allgemeinen Intereffe zu verwerthen; 
zu diefem Zwecke mufs er fich die franzöfifche und englifche Sprache mindeftens 
fo weit angeeignet haben, als zum richtigen Verftändniffe der darin abgefaf$ten 
technifchen Werke erforderlich ift. Die phyfifchen Verhältniffe der Erdoberfläche, 
ihre Beziehungen zurWaffer-, Pflanzen- und Thierwelt dürfen ihm nicht unbekannt 
fein. Er bedarf endlich eines Einblickes in die Entwicklungsgefchichte der Völ 
ker und Staaten, in ihre Verkehrsverhältniffe und ihre Handelsbeziehungen zu 
einander.“ 
Es ift einleuchtend, dafs diefe Schulen nicht den Arbeitern, fondern nur 
den Söhnen bemittelterer gewerblicher Unternehmer zugänglich find und fich 
darin wefentlich von jenen früher erwähnten Baugewerk- und Mafchinen-Gewerbe- 
fchulen unterfcheiden. 
Der Organifationsplan vom Jahre 1870 fpricht übrigens aus, dafs es der 
Gemeinde überlaffen bleibt, „im Falle des Bedürfniffes Vorbereitungsclaffen für 
die Gewerbefchule einzurichten. Diefe Vorbereitungsclaffen follen ein in fich 
abgegrenztes Penfum haben und unter der Leitung des Diredlors der Gewerbe 
fchule flehen.“ 
Wo folche Vorbereitungs- oder „niedere“ Gewerbefchulen von den Com- 
munen ins Leben gerufen wurden find diefelben dreiclaffig, ftreben fall einzig 
die Vermittlung allgemeiner Bildung an und fordern zur Aufnahme den Nachweis 
der Reife für Obertertia (welche der fünften öfterreichifcben Gymnafialclaffe 
gleichkommt). Somit fällt auch diefen Communal-Gewerbefchulen nicht die Auf 
gabe zu, den eigentlichen Arbeiter, der ja nur die Bildung der Volksfchule fein 
eigen nennt, zum felbftftändigeren gewerblichen Fachmann emporzuheben. 
Baugewerk-Schulen in dem letzteren Sinne finden fich übrigens auch auf 
preufsifchem Boden, fo die ftädtifchen Anftalten zu Eckernförde in Schleswig- 
Holftein, zu Nienburg und Hildesheim in Hannover, zu Idftein in Naffau, zu 
Höxter und Siegen in Weftphalen. 
Von gewerblichen Lehranftalten, welche der Verwaltung des preufsifchen 
Minifteriums für geiftliche, Unterrichts- und Medicinalangelegenheiten unter 
flehen, wären aufserdem hier noch zu erwähnen: die Kunft- und Gewerkfchulen
	        
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