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Full text: Das gewerbliche Unterrichtswesen (Gruppe XXVI, Section 4), officieller Ausstellungs-Bericht

Das gewerbliche Unterrichtswefen. 
neuer Concurrenz hart Bedrängten Bildungsftätten bietet, welche ihm die Erwer 
bung jenes Willens und Könnens ermöglichen, deffen er den veränderten Ver- 
hältniffen gegenüber nicht mehr entrathen darf. 
Abgefehen von folchem ethifchen Momente, hat aber der Staat auch ein 
Lebensintereffe, die Kluft zu überbrücken, welche Geift und Capital vom vierten 
Stande trennt, und dem mittleren Gewerbeftande als focialem Zwifchengliede 
jene Fürforge angedeihen zu laffen, welche er der Förderung höherer induftrieller 
Thätigkeit durch reiche Dotirung polytechnifcher Inftitute und durch Errichtung 
von Realfchulen bereits zugewendet hat. 
Zurückgebliebene Unterrichtseinrichtungen haben nachgerade den unge- 
fundeften Zuftahd gefchaffen. Alle Bildung ftrebt vom Volksboden weg und hält 
fich, gleich warmer Luft, nur in den oberen Schichten auf, und die wiffenfchaftlich 
oder künftlerifch höchftftehenden Leiter moderner Werke fehen unter fich fall 
nichts als einen Haufen mechanifch arbeitender Handlanger. Eine fo naturwidrige 
Trennung von Kopf und Arm, eine folche Ausfchliefsung des Arbeiterftandes vom 
geiftigen Gehalte feines eigenen Thuns läfst für die Zukunft des Gewerbewefens, 
für die fittliche Tüchtigkeit des Volkes, für unfere ganze Cultur befürchten. 
Und Hilfe von innen heraus kann da nicht kommen. Der Staat, die 
Gemeinde mufs hier eintreten. Denn der einzelne Gewerbszweig ift unter den 
heutigen Verhältniffen, bei der Zerfahrenheit der perfönlichen Intereffen nicht 
mehr im Stande, unter feinen Mitgliedern die Traditionen des Handwerkes voll 
und fchulgerecht weiterzuführen, in der Art etwa, wie die Bauhütte des Mittel 
alters fich ihre Schule felber zog und den Arbeiter, den Steinmetz zum Baumei- 
fter, ja zum Künftler heranbildete. Darum mufs heute dem öffentlichen Intereffe 
durch öffentliche Organe genügt werden, wenn es anders in den Augen der 
Staatslenker ein öffentliches Intereffe genannt zu werden verdient, dafs eine zahl 
reiche Menge kleinerer, ein wohlumhegtes Familienleben pflegender Gewerbe 
treibender fich ihre Selbftftändigkeit erhalte, und dafs das neueftens vom Zufluffe 
frifcher Elemente faft abgedämmte Bürgerthum keiner Verderben zeugenden 
Stagnation verfalle, fondern dafs vielmehr der Mittelftand im Emporringen der 
markigften, energievollften Volkskräfte fich ewig neu gebäre zum Heile der 
Gefellfchaft, des Staates und der Cultur. Wie ein in den ruhigen Waflerfpiegel 
gefchleuderter Stein zieht die grofse gefellfchaftliche Frage ftets weitere und wei 
tere Ringe um fich; fie ift zu diefer Stunde bereits in den Bereich eingetreten, 
welchen eine fernerblickende Socialpolitik überfchauen foll. 
Diefe Erwägungen find fo wichtig, dafs fie felbft jene anderen in Schatten 
ftellen, welche die Nothwendigkeit einer eifrigen pflege des gewerblichen Unter- 
richtswefens zum Zwecke der Erzielung bsfferer Concurrenzfähigkeit der Induftrie 
eines Staates mit der aller anderen zum Ausgangspunkte nehmen. 
Allerdings liegt die letztere Auffaffung den gouvernementalen Kreifen in 
der Regel näher, da die Steigerung der Steuerkraft, die Erweiterung der Aus 
fuhr, die Vermehrung der Handelsbeziehungen und dadurch des äufseren Ein- 
fluffes und der politischen Macht rafcher und handgreiflicher in die Erfcheinung 
treten, und da die von allen Culturvölkern mehr oder minder angenommenen 
Priftcipien des Freihandels-Syftemes gebieterifch zur Erhöhung der induftriellen 
Spannkraft zwingen. 
Denn feit dem Jahre 1776, da Adam Smith’s denkwürdiges Werk „Wealth 
of nations“ die Preffe verliefs, hat, unendlich langfam, aber unverrückbar dem 
Ziele zufchreitend, eine Bewegung die W T elt durchzogen, von welcher ein Land 
nach dem anderen erobert und zur Befchleunigung feiner gewerblichen und com- 
merciellen Fortfehritte genöthigt worden ift. 
Ein klar bewufstes Streben in folcher Richtung haben aber namentlich 
auch die feit zwei Decennien veranftalteten grofsen internationalen Ausftellungen 
zur Folge gehabt. Indem fie den Trägern jedes Gewerbszweiges eine lebendige 
Darftellung der induftriellen Kraft ihrer Mitbewerber in anderen Staaten vor
	        
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