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Full text : Militär-Sanität und freiwillige Hilfe im Kriege (Gruppe XVI, Section 3), officieller Ausstellungs-Bericht

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Dr.  Mofetigvon  Moorhof.

wolle  und  dergleichen  Zeug  ausgefüllt  werden  foll,  um  die  Verwundeten  beffer  vor
Kälte  bewahren  zu  können,  in  Sommerszeit  dagegen  bleibt  der  Boden  unausgefüllt.
  Sieben  derartige  Bahren  follen  nun  in  einem  gewöhnlichen  Güterwagen
aufgeladen  werden,  je  drei  an  jederKopffeite  der  Länge  nach,  der  fiebente  in  der
Mitte  der  Quere  nach  gelagert.
Aus  dem  neuen  bildlich  dargeftellten  Projekte  ergibt  lieh,  dafs  nebft  den
heben  Tragbetten  auf  dem  Boden,  noch  andere  Tragbahren  an  den  Seitenwandungen
fuspendirt  werden  follen,  und  zwar  4  für  Güter-,  6  für  Perfonenwagen.
Wir  können  mit  Bezug  auf  die  Conferenzbefchlüffe  diefem  Syfteme  wohl
nicht  beipflichten,  da  hierbei  der  Durchgängigkeit  des  Zuges  keine  Rechnung
getragen  wird,  und  auch  die  einfach  auf  demBoden  der  Wagen  hingeftellten  Tragbetten ­
  durch  die  Erfchütterung  beim  Fahren,  namentlich  zur  Sommerszeit,  fich
verfchieben  und  theils  untereinander  und  theils  an  den  Wagenwandungen  continuirlich
  an-  und  abprallen  mtiffen.  Hätten  aber  die  Stirnfeiten  der  Wagen  Kopfthüren,
  fo  wäre  dann  die  Einlagerung  von  heben  Tragbetten  unmöglich,  da  durch
die  mittleren  Bahren  die  Paffage  vollftändig  abgefchloffen  bliebe;  es  könnten  dann
nur  entfprechend  der  vier  Ecken  des  Laftwagens  nur  vier  Tragbetten  eingelagert
werden.

Die  Conferenz  nahm  in  Bezug  auf  Eifenbahn  -  Lazarethzüge  folgende
Befchlüffe  an:
Die  Ausriiftung  von  vollftändig  hergerichteten  Sanitätszügen  im  Frieden
ift  vom  Standpunkte  der  freiwilligen  Hilfe  entbehrlich  und  zu  koftfpielig.
Die  Verfammlung  ift  der  Anhcht,  dafs  es  im  Intereffe  der  Humanität
dringend  wünfehenswerth  wäre,  die  Eifenbahn  Direktionen  zu  verhalten,  für
Eifenbahn-Unfälle  eine  entfprechende  Anzahl  von  zweckmäfsig  conftruirten  Transportwagen ­
  für  Verwundete  und  Kranke  anzufchaffen  und  zu  allen  Zeiten  im
Stande  zu  erhalten,  und  dafs  die  betreffenden  Regierungen  aller  Länder  im  Wege
der  Gefetzgebung  darauf  dringen  follten,  dafs  diefe  Mafsregel  fo  bald  als  möglich
zur  Ausführung  komme  (Antrag  von  Dr.  Becher).
Es.  ift  nicht  nothwendig,  einzelne  Specialwagen  als  Küchen-,  Vorrathsund ­
  Proviantwagen  fchon  im  Frieden  vorräthig  zu  halten,  dafür'foll  aber  deren
innere  Einrichtung  fchon  im  Frieden  hergeftellt  und  bereit  gehalten  werden.
Arztwagen  jedoch  foweit  die  Eifenbahnen  nicht  fchon  bequeme  Schlafwaggons
mit  getrennten  Cabinen  und  vollftändigem  Durchgang  belitzen  —  find  eigens
herzurichten  und  bereit  zu  halten.
Die  Lazarethwagen  follen  folgende  Einrichtungen  befitzen  :
Die  Veiladung  foll  von  der  Stirn-  und  den  Längsfeiten  möglich  fein,
wozu  bi  eite  Plattformen,  breite  1  büren  und  bequeme  Treppen  nothwendig  find.
Geländer  und  etwaige  Dachftützen  follen  wie  bei  den  franzöfifchen  Lazareth
wagen  abnehmbar  gemacht  werden  ;
die  innere  Verbindung  der  Wagen  untereinander  foll  mit  Beihilfe  von
Thiiren  von  den  Stirnfeiten  vermittelt  werden  ;
die  Herftellung  einer  gleichmäfsigen  Temperatur  foll  durch  doppelte
Decken,  Fufsböden  und  Seitenwände,  Heiz-  und  Ventilationsvorrichtungen
Dachlaternen  wie  im  franzöfifchen  Sanitätszuge  —  ermöglicht  werden.  Das  Heizen
foll  eine  Temperatur  von  -t-  12  Grad  Celftus  ermöglichen;
die  Beleuchtung  bei  Tage  genügt  durch  die  Dachlaternen  und  bei  den
gewöhnlichen  Wageneinrichtungen  durch  Thüren  und  Fenfter.  Bei  Nacht  wird
eine  künftliche  Beleuchtung,  welche  die  Orientirung  im  Wagen  erlaubt,  erfordert;
die  Conferenz  ift  gegen  jede  Suspenüon,  welche  gröfsere  Schwankungen ­
  erlaubt.  Für  jeden  Verwundeten  ift  unter  Vorausfetzung  einer  entfprechenden
Ventilation  ein  Luftraum  von  4  Cubikmeter  erforderlich,  auch  ift  eine  Anzahl  von
mehr  als  10  Verwundete  für  einen  Wagen  nicht  zuläffig;
            
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