40
Dr. Mofetigvon Moorhof.
wolle und dergleichen Zeug ausgefüllt werden foll, um die Verwundeten beffer vor
Kälte bewahren zu können, in Sommerszeit dagegen bleibt der Boden unaus-
gefüllt. Sieben derartige Bahren follen nun in einem gewöhnlichen Güterwagen
aufgeladen werden, je drei an jederKopffeite der Länge nach, der fiebente in der
Mitte der Quere nach gelagert.
Aus dem neuen bildlich dargeftellten Projekte ergibt lieh, dafs nebft den
heben Tragbetten auf dem Boden, noch andere Tragbahren an den Seitenwandungen
fuspendirt werden follen, und zwar 4 für Güter-, 6 für Perfonenwagen.
Wir können mit Bezug auf die Conferenzbefchlüffe diefem Syfteme wohl
nicht beipflichten, da hierbei der Durchgängigkeit des Zuges keine Rechnung
getragen wird, und auch die einfach auf demBoden der Wagen hingeftellten Trag
betten durch die Erfchütterung beim Fahren, namentlich zur Sommerszeit, fich
verfchieben und theils untereinander und theils an den Wagenwandungen conti-
nuirlich an- und abprallen mtiffen. Hätten aber die Stirnfeiten der Wagen Kopf-
thüren, fo wäre dann die Einlagerung von heben Tragbetten unmöglich, da durch
die mittleren Bahren die Paffage vollftändig abgefchloffen bliebe; es könnten dann
nur entfprechend der vier Ecken des Laftwagens nur vier Tragbetten eingelagert
werden.
Die Conferenz nahm in Bezug auf Eifenbahn - Lazarethzüge folgende
Befchlüffe an:
Die Ausriiftung von vollftändig hergerichteten Sanitätszügen im Frieden
ift vom Standpunkte der freiwilligen Hilfe entbehrlich und zu koftfpielig.
Die Verfammlung ift der Anhcht, dafs es im Intereffe der Humanität
dringend wünfehenswerth wäre, die Eifenbahn Direktionen zu verhalten, für
Eifenbahn-Unfälle eine entfprechende Anzahl von zweckmäfsig conftruirten Trans
portwagen für Verwundete und Kranke anzufchaffen und zu allen Zeiten im
Stande zu erhalten, und dafs die betreffenden Regierungen aller Länder im Wege
der Gefetzgebung darauf dringen follten, dafs diefe Mafsregel fo bald als möglich
zur Ausführung komme (Antrag von Dr. Becher).
Es. ift nicht nothwendig, einzelne Specialwagen als Küchen-, Vorraths
und Proviantwagen fchon im Frieden vorräthig zu halten, dafür'foll aber deren
innere Einrichtung fchon im Frieden hergeftellt und bereit gehalten werden.
Arztwagen jedoch foweit die Eifenbahnen nicht fchon bequeme Schlafwaggons
mit getrennten Cabinen und vollftändigem Durchgang belitzen — find eigens
herzurichten und bereit zu halten.
Die Lazarethwagen follen folgende Einrichtungen befitzen :
Die Veiladung foll von der Stirn- und den Längsfeiten möglich fein,
wozu bi eite Plattformen, breite 1 büren und bequeme Treppen nothwendig find.
Geländer und etwaige Dachftützen follen wie bei den franzöfifchen Lazareth
wagen abnehmbar gemacht werden ;
die innere Verbindung der Wagen untereinander foll mit Beihilfe von
Thiiren von den Stirnfeiten vermittelt werden ;
die Herftellung einer gleichmäfsigen Temperatur foll durch doppelte
Decken, Fufsböden und Seitenwände, Heiz- und Ventilationsvorrichtungen
Dachlaternen wie im franzöfifchen Sanitätszuge — ermöglicht werden. Das Heizen
foll eine Temperatur von -t- 12 Grad Celftus ermöglichen;
die Beleuchtung bei Tage genügt durch die Dachlaternen und bei den
gewöhnlichen Wageneinrichtungen durch Thüren und Fenfter. Bei Nacht wird
eine künftliche Beleuchtung, welche die Orientirung im Wagen erlaubt, erfordert;
die Conferenz ift gegen jede Suspenüon, welche gröfsere Schwankun
gen erlaubt. Für jeden Verwundeten ift unter Vorausfetzung einer entfprechenden
Ventilation ein Luftraum von 4 Cubikmeter erforderlich, auch ift eine Anzahl von
mehr als 10 Verwundete für einen Wagen nicht zuläffig;