MAK

Full text: Marinewesen (Gruppe XVII, Section 1 bis 4), offcieller Ausstellungs-Bericht

6 
Alexander Friedmann. 
Diefs wird laut beflätigt durch die Invefligationen der noch tagenden 
Enquetecommiffion des englifchen Parlamentes, welcher die Aufgabe geworden ifl, 
zu ermitteln, ob die von dem Mitgliede Plimfoll erhobenen furchtbaren Klagen 
über das Los vieler englifcher Matrofen, die feiner Angabe nach auf wurm- 
flächigen Schiffen gewiffenlofer Schiffseigenthümer dem Wellentode preisgegeben 
werden, gerechtfertigt find. 
Es erweift fich da, dafs feiten böfe Abficht und nicht fo oft fchlechter 
Zufland der Schiffe, aber weit häufiger die unrichtige Verwendung derfelben zu 
den vielen Unfällen Anlafs gibt. Die Schiffe find entweder, um ihre Fahrten 
möglichfl lucrativ zu geflalten, weit über ihre Tragfähigkeit belaflet oder aus zu 
grofser Sparfamkeit nicht genügend bemannt und ausgerüftet, oder fie werden, 
obwohl nur für kurze Küflenfahrten gebaut, zu Reifen über den Ocean ver 
wendet. 
Wenn nun in folchen Fällen Unglück fich ereignet, trifft freilich denSchiffs- 
eigenthümer manchmal die Schuld, immer aber der Verdacht. Die Schiffe find 
gewöhnlich bei den Affecuranzgefellfchaften verfichert, welche die Menge und 
namentlich die Art und Weife ihrer Beladung nicht gut controliren können, und 
überdiefs wegen der Concurrenz felbfl Schiffe, welche ganz entfchieden zu niedrige 
Borde haben, in dieVerficherungslifle aufnehmen. Geht dann ein folches Schiff 
verloren, fo trifft Schaden und Unglück nicht den Schiffseigenthümer, fondern 
lediglich die Matrofen, welche zwar die Gefahren des Elementes kennen, aber 
doch meift ohne alle Schule, Bildung und felbflftändiges Urtheil find, und ihr 
Leben der Unwiffenheit des Schiffseigenthümers oder der Empirie des Schiffers 
anvertrauen. 
Es fei damit natürlich nicht gefagt, dafs die Unbildung der Matrofen allein 
an Allem Schuld fei; es füllten gewiffe Schiffsbauer verantwortlich gemacht 
werden, welche bei den Neubauten fchlechtes oder zu fchwaches Material ver 
wenden oder, wie vorgekommen, vorhandene Schiffe dadurch vergröfsern, dafs fie 
fie verlängern, ohne fie gleichzeitig zu verflärken — es follte das Affecuranz- 
wefen fo geändert werden, dafs die Gewiffenlofigkeit felbfl der wenigen, aller 
dings nur Ausnahmen darflellenden Schiffseigenthümer fich nicht fo leicht 
bethätigen könne —- es füllten für den Seeverkehr internationale , fcharfe und 
präcife Gefetze gefchaffen und zur gleichen Geltung für alle feefahrenden Nationen 
gebracht werden, fo dafs die Unterlaffung geeigneter Sicherheitsvorkehrungen 
und der exiftirenden Signalifirungs- und Fahrvorfchriften allenthalben verfolgt 
werden könne , und zwar nicht nur in den feltenen Fällen, wo was paffirt, und in 
den noch felteneren Fällen, wo das fchuldtragende Schiff n i c h t in einen fremden 
Hafen zu entwifchen vermag, fondern auch in folchen weitaus meiflen Fällen, in 
welchen die Unterlaffungen wohl keinen unmittelbaren Unfall verurfachen, aber 
gerade dadurch und dafs fie nicht geflraft werden können, die Indolenz grofsziehen, 
der zu Folge es vorkommt, dafs Schiffe bei klarem Himmel auf ruhiger See in 
meilenweitem Fahrwaffer wie von Blinden geführt einander in den Grund fahren — 
es follte aber auch bedacht werden, dafs, wie beffere Schulbildung ja allenthalben 
Vortheil bringt, auch mit belehrteren Matrofen, für welche, wie es fcheint, gerade 
in England Schulen als das Entbehrlichfle betrachtet werden, Vorfichtsmafsregeln 
beffer durchgeführt, die Sicherheit fonach im Allgemeinen gröfser und Unglücks 
fälle auch bei kleineren Schiffen feltener fich ereignen würden. 
Ift nun der Anfpruch, der an die Stabilität eines jeden Schiffes geflellt wird, 
zunächfl der, dafs es auch bei den flürmifcheflen Wellen der Gewäffer, welche 
es zu paffiren hat, nicht umfchlägt oder nicht unter die Wellen fährt, fo ifl der 
Anfpruch bei guten Schiffen dahin gefteigert, dafs fie fletig, das heifst die 
Schwingungen derfelben möglichfl gering und fanft feien. 
Die Gröfse und Heftigkeit der Schwingungen eines Schiffes find unter 
onfl gleichen Umftänden von der Gröfse und Form des Schiffes bedingt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.