6
Alexander Friedmann.
Diefs wird laut beflätigt durch die Invefligationen der noch tagenden
Enquetecommiffion des englifchen Parlamentes, welcher die Aufgabe geworden ifl,
zu ermitteln, ob die von dem Mitgliede Plimfoll erhobenen furchtbaren Klagen
über das Los vieler englifcher Matrofen, die feiner Angabe nach auf wurm-
flächigen Schiffen gewiffenlofer Schiffseigenthümer dem Wellentode preisgegeben
werden, gerechtfertigt find.
Es erweift fich da, dafs feiten böfe Abficht und nicht fo oft fchlechter
Zufland der Schiffe, aber weit häufiger die unrichtige Verwendung derfelben zu
den vielen Unfällen Anlafs gibt. Die Schiffe find entweder, um ihre Fahrten
möglichfl lucrativ zu geflalten, weit über ihre Tragfähigkeit belaflet oder aus zu
grofser Sparfamkeit nicht genügend bemannt und ausgerüftet, oder fie werden,
obwohl nur für kurze Küflenfahrten gebaut, zu Reifen über den Ocean ver
wendet.
Wenn nun in folchen Fällen Unglück fich ereignet, trifft freilich denSchiffs-
eigenthümer manchmal die Schuld, immer aber der Verdacht. Die Schiffe find
gewöhnlich bei den Affecuranzgefellfchaften verfichert, welche die Menge und
namentlich die Art und Weife ihrer Beladung nicht gut controliren können, und
überdiefs wegen der Concurrenz felbfl Schiffe, welche ganz entfchieden zu niedrige
Borde haben, in dieVerficherungslifle aufnehmen. Geht dann ein folches Schiff
verloren, fo trifft Schaden und Unglück nicht den Schiffseigenthümer, fondern
lediglich die Matrofen, welche zwar die Gefahren des Elementes kennen, aber
doch meift ohne alle Schule, Bildung und felbflftändiges Urtheil find, und ihr
Leben der Unwiffenheit des Schiffseigenthümers oder der Empirie des Schiffers
anvertrauen.
Es fei damit natürlich nicht gefagt, dafs die Unbildung der Matrofen allein
an Allem Schuld fei; es füllten gewiffe Schiffsbauer verantwortlich gemacht
werden, welche bei den Neubauten fchlechtes oder zu fchwaches Material ver
wenden oder, wie vorgekommen, vorhandene Schiffe dadurch vergröfsern, dafs fie
fie verlängern, ohne fie gleichzeitig zu verflärken — es follte das Affecuranz-
wefen fo geändert werden, dafs die Gewiffenlofigkeit felbfl der wenigen, aller
dings nur Ausnahmen darflellenden Schiffseigenthümer fich nicht fo leicht
bethätigen könne —- es füllten für den Seeverkehr internationale , fcharfe und
präcife Gefetze gefchaffen und zur gleichen Geltung für alle feefahrenden Nationen
gebracht werden, fo dafs die Unterlaffung geeigneter Sicherheitsvorkehrungen
und der exiftirenden Signalifirungs- und Fahrvorfchriften allenthalben verfolgt
werden könne , und zwar nicht nur in den feltenen Fällen, wo was paffirt, und in
den noch felteneren Fällen, wo das fchuldtragende Schiff n i c h t in einen fremden
Hafen zu entwifchen vermag, fondern auch in folchen weitaus meiflen Fällen, in
welchen die Unterlaffungen wohl keinen unmittelbaren Unfall verurfachen, aber
gerade dadurch und dafs fie nicht geflraft werden können, die Indolenz grofsziehen,
der zu Folge es vorkommt, dafs Schiffe bei klarem Himmel auf ruhiger See in
meilenweitem Fahrwaffer wie von Blinden geführt einander in den Grund fahren —
es follte aber auch bedacht werden, dafs, wie beffere Schulbildung ja allenthalben
Vortheil bringt, auch mit belehrteren Matrofen, für welche, wie es fcheint, gerade
in England Schulen als das Entbehrlichfle betrachtet werden, Vorfichtsmafsregeln
beffer durchgeführt, die Sicherheit fonach im Allgemeinen gröfser und Unglücks
fälle auch bei kleineren Schiffen feltener fich ereignen würden.
Ift nun der Anfpruch, der an die Stabilität eines jeden Schiffes geflellt wird,
zunächfl der, dafs es auch bei den flürmifcheflen Wellen der Gewäffer, welche
es zu paffiren hat, nicht umfchlägt oder nicht unter die Wellen fährt, fo ifl der
Anfpruch bei guten Schiffen dahin gefteigert, dafs fie fletig, das heifst die
Schwingungen derfelben möglichfl gering und fanft feien.
Die Gröfse und Heftigkeit der Schwingungen eines Schiffes find unter
onfl gleichen Umftänden von der Gröfse und Form des Schiffes bedingt.