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Full text: Marinewesen (Gruppe XVII, Section 1 bis 4), offcieller Ausstellungs-Bericht

Marinewefen. 
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mittel? Welches find die Mittel zur Förderung der Zucht der befonders nütz 
lichen Fifche oder Seethiere? Welches find die Mittel, um die gefangenen 
Fifche in möglich!! gutem Zuftande bei warmem Wetter auf fo grofse Entfer 
nungen, als z. Z. Wien von Trief!, oder Pef! von Fiume gelegen ift, zu trans- 
portiren (hierbei Beifpiele befonders aus England vorbringend) und welches find 
die Mittel (Fifchmarkthallen, Räucherung, Einfalzung, Conferven). um die 
gebrachten Fifche für die von den Seeküften weit entfernten Bewohner eine Zeit 
hindurch geniefsbar zu erhalten?“* Dem in Kürze eine Befchreibung der in der 
ofterreichifchen Abtheilung ausgeftellt gewefenen Methoden zur Bereitung von 
Kochfalz aus Seewaffer folgen laffen. Bezüglich des Rettungswefens: Zweck der 
hierfür beftehenden menfchenfreundlichen Infütution, Befchreibung der in der 
franzöfifchen, italienifchen, ofterreichifchen und deutfchen Abtheilung ausgeftellt 
gewefenen Rettungsgefchoffe und Rettungsboote, befonders der von der Bremer 
Gefellfchaft zur Rettung Schiftbrüchiger ausgeftellt gewefenen Rettungsapparate 
und Handhabung derfelben. 
C) Bei Behandlung des Confulats- und Verficherungswefens endlich die 
Aufgabe fich ftellen, aus den Erfahrungen und Daten, welche die Ausftellung 
geboten, den Exporteur in spe zu orientiren: d) Wie eine Waare eingepackr 
werden mufs, damit fie, ohne während des Transportes zur See zu verderben oder 
Schaden zu erleiden, an ihren Beftimmungsort gelangen kann, b) Welche Mittel 
zur Verfügung ftehen, um für den Fall, als eine richtig verpackte und richtig ver- 
fandte Waare während des Transportes verdorben würde oder verloren ginge, 
den Schuldigen zu eruiren und Schadenerfatzanfprüche geltend zu machen. 
<c) Welche Wege das heutige Confulatswefen dem Exporteur bietet, um für den 
Fall, als die von ihm richtig verpackte und richtig verfandte Waare dem Adreflaten 
richtig übergeben wurde, feine Anfprüche gegen den Empfänger geltend zu 
machen, wenn diefer in Folge Unredlichkeit keine Zahlung leiftenwill. d) Welchen 
Einflufs ein Bankwefen, demzufolge der Exporteur auf Grundlage des Schiffs- 
connaiffements einTraflat auf den überfeeifchen Adreffaten fofort begeben könnte, 
auf die Hebung des Exportes hätte und wie diefsbezüglich fowie bezüglich der 
Warrants in England vorgegangen wird, e) Welche zweckmäfsigen Veränderungen 
im Verfendungs-, Verficherungs- und Confulatswefen aus den vorhandenen Män 
geln fich folgern liefsen; endlich f ) wie fpeciell für Oefterreich-Ungarn aus den 
Expeditionen, welche die beiderfeitigen Regierungen durchführen liefsen (die 
Novara-Reife unter Admiral v. Wüllerstorff und die oftafiatifche Expedition 
unter Admiral von Petz) noch nachträglich der möglichfte Nutzen zuGunften des 
überfeeifchen Handels gezogen werden könnte. 
Wien, den 15. Februar 1874. 
* Siehe C. Warhanek: Conferven, 
Berichtes. 
Alexander Friedmann, 
Civilingenieur. 
Extracte und Fleifchwaaren, Heft 23 des officiellen
	        
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