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Volltext: Marinewesen (Gruppe XVII, Section 1 bis 4), offcieller Ausstellungs-Bericht

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Alexander Friedmann. 
Fig. 45- 
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zügliche Dienfte für die Kennzeichnung von Untiefen und befonders von. beweg 
lichen Sandbänken, find verhältnifsmäfsig wenig koflfpielig und erfparen in 
manchen Fällen gefahrvolle Arbeiten, wie folche für den Ar-Men befchrieben 
werden. 
Leuchtthürme werden nur an befonders wichtigen oder befonders gefähr- 
lichen Stellen angebracht. Weniger wichtige Stellen des Littorales, deren Erkennt- 
nifs von der Ferne her jedoch wünfchenswerth ift, werden, wenn fie nicht ohnehin 
weithin kenntliche Eigenthümlichkeiten bieten, mit kleineren Thürmen Land 
marken genannt, verfehen, von denen manche des Nachts mit Lichtfignalen ver 
teilen find, die meiften jedoch ohne folche lediglich als Tagesfignale "-eiten, da 
bei dunkler Nacht, Nebel oder fchwerer See die Schiffe ohnehin der Kiifte mög- 
lichft fern bleiben. 
Die nachftehenden Fig. 46, 47, 48 und 49 geben Skizzen einiger folcher 
Landmarken, wie fie entlang der öfterreichifchen Kiiften zwifchen den Leucht 
thürmen disponirt find. Wie bei den Leuchtthürmen im Grofsen, fo wird auch bei 
diefen Landmarken darauf gefehen, dafs fie durch die Eigenthümlichkeit der 
äufseren Form, mitunter auch des Anftriches, für die Oertlichkeit, die fie kennt 
lich machen follen, charakteriftifch werden. 
Nebfl den Warnzeichen auf fixem Erdreiche werden auch fchwimmende 
Warnzeichen aller Art, namentlich in der Nähe von Häfen, behufs Erleichterun" 
der Einfahrt in diefelben, angebracht; die Skizzen der Fig. 50 und ji zeigen 
mehrere Varianten, wie fie in der öfterreichifchen Abtheilung ausgeftellt waren 
Speciell die Bojen der Fig. 5/ dienen im gleichen Mafse zur Vertäuung der 
Schiffe vor der Ein- oder Ausfahrt und beftimmen durch ihren Anftrich die zu 
verfolgende Fahrtrichtung. In Frankreich z. B. find, je nachdem die vom Meere 
kommenden Schiffe rechts oder links von den Bojen fahren, alfo die vom Hafen
	        
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