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MAK

Full text : Marinewesen (Gruppe XVII, Section 1 bis 4), offcieller Ausstellungs-Bericht

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Alexander  Friedmann.

Fig.  45-f

  JK  O  f  2  3
H-l—t  h  -1

zügliche  Dienfte  für  die  Kennzeichnung  von  Untiefen  und  befonders  von.  beweglichen ­
  Sandbänken,  find  verhältnifsmäfsig  wenig  koflfpielig  und  erfparen  in
manchen  Fällen  gefahrvolle  Arbeiten,  wie  folche  für  den  Ar-Men  befchrieben
werden.
Leuchtthürme  werden  nur  an  befonders  wichtigen  oder  befonders  gefährlichen
  Stellen  angebracht.  Weniger  wichtige  Stellen  des  Littorales,  deren  Erkenntnifs
  von  der  Ferne  her  jedoch  wünfchenswerth  ift,  werden,  wenn  fie  nicht  ohnehin
weithin  kenntliche  Eigenthümlichkeiten  bieten,  mit  kleineren  Thürmen  Landmarken ­
  genannt,  verfehen,  von  denen  manche  des  Nachts  mit  Lichtfignalen  verteilen ­
  find,  die  meiften  jedoch  ohne  folche  lediglich  als  Tagesfignale  "-eiten,  da
bei  dunkler  Nacht,  Nebel  oder  fchwerer  See  die  Schiffe  ohnehin  der  Kiifte  möglichft
  fern  bleiben.
Die  nachftehenden  Fig.  46,  47,  48  und  49  geben  Skizzen  einiger  folcher
Landmarken,  wie  fie  entlang  der  öfterreichifchen  Kiiften  zwifchen  den  Leuchtthürmen ­
  disponirt  find.  Wie  bei  den  Leuchtthürmen  im  Grofsen,  fo  wird  auch  bei
diefen  Landmarken  darauf  gefehen,  dafs  fie  durch  die  Eigenthümlichkeit  der
äufseren  Form,  mitunter  auch  des  Anftriches,  für  die  Oertlichkeit,  die  fie  kenntlich ­
  machen  follen,  charakteriftifch  werden.
Nebfl  den  Warnzeichen  auf  fixem  Erdreiche  werden  auch  fchwimmende
Warnzeichen  aller  Art,  namentlich  in  der  Nähe  von  Häfen,  behufs  Erleichterun"
der  Einfahrt  in  diefelben,  angebracht;  die  Skizzen  der  Fig.  50  und  ji  zeigen
mehrere  Varianten,  wie  fie  in  der  öfterreichifchen  Abtheilung  ausgeftellt  waren
Speciell  die  Bojen  der  Fig.  5/  dienen  im  gleichen  Mafse  zur  Vertäuung  der
Schiffe  vor  der  Ein-  oder  Ausfahrt  und  beftimmen  durch  ihren  Anftrich  die  zu
verfolgende  Fahrtrichtung.  In  Frankreich  z.  B.  find,  je  nachdem  die  vom  Meere
kommenden  Schiffe  rechts  oder  links  von  den  Bojen  fahren,  alfo  die  vom  Hafen
            
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