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Alexander Friedmann.
Fig. 45-
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zügliche Dienfte für die Kennzeichnung von Untiefen und befonders von. beweg
lichen Sandbänken, find verhältnifsmäfsig wenig koflfpielig und erfparen in
manchen Fällen gefahrvolle Arbeiten, wie folche für den Ar-Men befchrieben
werden.
Leuchtthürme werden nur an befonders wichtigen oder befonders gefähr-
lichen Stellen angebracht. Weniger wichtige Stellen des Littorales, deren Erkennt-
nifs von der Ferne her jedoch wünfchenswerth ift, werden, wenn fie nicht ohnehin
weithin kenntliche Eigenthümlichkeiten bieten, mit kleineren Thürmen Land
marken genannt, verfehen, von denen manche des Nachts mit Lichtfignalen ver
teilen find, die meiften jedoch ohne folche lediglich als Tagesfignale "-eiten, da
bei dunkler Nacht, Nebel oder fchwerer See die Schiffe ohnehin der Kiifte mög-
lichft fern bleiben.
Die nachftehenden Fig. 46, 47, 48 und 49 geben Skizzen einiger folcher
Landmarken, wie fie entlang der öfterreichifchen Kiiften zwifchen den Leucht
thürmen disponirt find. Wie bei den Leuchtthürmen im Grofsen, fo wird auch bei
diefen Landmarken darauf gefehen, dafs fie durch die Eigenthümlichkeit der
äufseren Form, mitunter auch des Anftriches, für die Oertlichkeit, die fie kennt
lich machen follen, charakteriftifch werden.
Nebfl den Warnzeichen auf fixem Erdreiche werden auch fchwimmende
Warnzeichen aller Art, namentlich in der Nähe von Häfen, behufs Erleichterun"
der Einfahrt in diefelben, angebracht; die Skizzen der Fig. 50 und ji zeigen
mehrere Varianten, wie fie in der öfterreichifchen Abtheilung ausgeftellt waren
Speciell die Bojen der Fig. 5/ dienen im gleichen Mafse zur Vertäuung der
Schiffe vor der Ein- oder Ausfahrt und beftimmen durch ihren Anftrich die zu
verfolgende Fahrtrichtung. In Frankreich z. B. find, je nachdem die vom Meere
kommenden Schiffe rechts oder links von den Bojen fahren, alfo die vom Hafen