34
Alfred Klaar.
ihresgleichen finden. Einige Beftimmungen über die Prefsfreiheits-Verordnungert
vom Jahre 1812 (das vierte unter den Grundgefetzen des Reiches) mögen diefe
Behauptung erhärten.
„Der Veröffentlichung einer Schrift“, heifst es dort, „darf keine Cenfur
vorangehen und es find dazu keinerlei Privilegien erforderlich. Zur Herausgabe
von Zeitungen oder periodifchen Zeitfchriften bedarf es nur einer Anmeldung
beim Juftizminifter und das Gefuch kann nur dann abgewiefen werden, wenn der
Anfucher wegen eines fchimpflichen Verbrechens verurtheilt oder für unwürdig
erklärt worden ift, für Andere vor Gericht das Wort zu führen.“ Die idealfte
Anforderung, welche bisher deutfche Journaliflen in ihren Verfammlungen geftellt,
haben, nämlich das Poftulat, dafs die Prefsdelible keiner befonderen Behandlung
unterzogen, fondern einfach unter das Strafgefetz geftellt werden, ift im Wefent-
lichen in Schweden verwirklicht. Es ift principiell in dem Grundgefetze über
Prefsfreiheit ausgefprochen, deffen Beginn lautet: „Unter Prefsfreiheit verlieht
man das Recht eines jeden Schweden, Schriften zu veröffentlichen, ohne dafs ihm
zuvor von der öffentlichen Macht Hinderniffe in den Weg gelegt werden dürfen,
fowie ferner, dafs er hernach wegen des Inhaltes derfelben nur vor einem gefetz-
lichen Richterftuhle zurVerantwortung gezogen und in keinem anderen Falle dafür
beftraft werden kann, als wenn diefer Inhalt mit einem deutlichen Gefetze im
Widerfpruch fleht, welches gegeben ift zur allgemeinen Ruhe, ohne die allgemeine
Aufklärung zurückzuhalten.“
Die Buchdrucker-Kunft hatte fich in Schweden, das zu Ende des XV. Jahr-
hundertes zu den vorgefchrittenften civilifatorifchen Staaten zählte, fehr früh ein
gebürgert. Das ältefte in Schweden gedruckte Buch, das von wandernden Buch
druckern herrührte (Vita five legenda cum miraculis Katherinae) ift im Jahre 1474
erfchienen. Schon 1495 fcheint Schweden eine feile Buchdruckerei befeffen zu
haben ; im Jahre 1740 gab es 18, im Jahre 1840 74, im Jahre 1870 143 Druckereien.
Bücher waren in der fchwedifchen Ausftellung nur von zwei bedeutenden Firmen
ausgeftellt: von Haeggllroem und No rft e d t & Söhne in Stockholm. Die
letztere that fich durch die Aüsftattung illuftrirter Werke hervor.
Spanien hat auf unferem Gebiete zahlreiche Proben von Lehrbüchern,
Erziehungsfchriften und eine reiche Auswahl der journaliftifchen Literatur aus
geftellt. Streng wiffenfchaftliche und belletriftifche Werke waren fpärlicher ver
treten ; verhältnifsmäfsig am reichlten die hiftorifchen und medicinifchen Schriften.
Eine Durchficht der Lehrbücher zeigte, dafs der einfeitige dermale Geilt den
Unterricht noch immer beherrfcht. In den Zeitfchriften, von denen 75 ausgeftellt
waren, war jedes Genre vertreten. Durch prachtvolle Ausftattung fiel das bei
Miguel Guizarro in Madrid erfchienene, mit gefchmackvollen Lithochromien
verfehene Werk „Die Frauen Spaniens“ auf. Eine Revue der Archive, Mufeen und
Bibliotheken lieferte die Redaktion der „Revifta“ in Madrid. Durch die Herausgabe
von Volksgefängen erwarben fich Gimenez in Valentia und die „Comifion pro-
vincial de Guipuzcoa“ Verdienfte. Literarifche Werke hatte Revilla y Alcäntara in
Madrid, philofophifche Bücher Cubö in Barcelona, eine reiche Volksbibliothek
B a n t i n 0 s in Barcelona und Gefchichtsbücher Martin P e r i z in Madrid ausgeftellt.
Portugal. Unter den Ausftellern Portugals kann nur die Nationaldruckerei
inLiffabon, ein in feiner gefchichtlichen Entwicklung und fortdauernden Wirkfam-
keit fehr bedeutungsvolles Inftitut, Anfpruch auf befondere Erwähnung und
Würdigung erheben. Zwar hat die Buchdrucker-Kunft in Portugal fehr früh eine
Heimftätte gefunden; fchon aus den Jahren 1470 und 1474 datiren die von ein
gewanderten Deutfchen herrührenden erften Verfuche; 1489 wurde bereits eine
fchöne, reine Ausgabe des Penthateuco hebraico veranftaltet und als im Jahre
1580 der König Dom Manuel Allen, welche die Buchdrucker Kunft ausübten,
diefelben Privilegien, Freiheiten und Ehren ertheilte, welche die Ritter feines