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Full text: Allgemeine Bildungsmittel (Gruppe XXVI, Section 6), officieller Ausstellungs-Bericht

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Alfred Klaar. 
ihresgleichen finden. Einige Beftimmungen über die Prefsfreiheits-Verordnungert 
vom Jahre 1812 (das vierte unter den Grundgefetzen des Reiches) mögen diefe 
Behauptung erhärten. 
„Der Veröffentlichung einer Schrift“, heifst es dort, „darf keine Cenfur 
vorangehen und es find dazu keinerlei Privilegien erforderlich. Zur Herausgabe 
von Zeitungen oder periodifchen Zeitfchriften bedarf es nur einer Anmeldung 
beim Juftizminifter und das Gefuch kann nur dann abgewiefen werden, wenn der 
Anfucher wegen eines fchimpflichen Verbrechens verurtheilt oder für unwürdig 
erklärt worden ift, für Andere vor Gericht das Wort zu führen.“ Die idealfte 
Anforderung, welche bisher deutfche Journaliflen in ihren Verfammlungen geftellt, 
haben, nämlich das Poftulat, dafs die Prefsdelible keiner befonderen Behandlung 
unterzogen, fondern einfach unter das Strafgefetz geftellt werden, ift im Wefent- 
lichen in Schweden verwirklicht. Es ift principiell in dem Grundgefetze über 
Prefsfreiheit ausgefprochen, deffen Beginn lautet: „Unter Prefsfreiheit verlieht 
man das Recht eines jeden Schweden, Schriften zu veröffentlichen, ohne dafs ihm 
zuvor von der öffentlichen Macht Hinderniffe in den Weg gelegt werden dürfen, 
fowie ferner, dafs er hernach wegen des Inhaltes derfelben nur vor einem gefetz- 
lichen Richterftuhle zurVerantwortung gezogen und in keinem anderen Falle dafür 
beftraft werden kann, als wenn diefer Inhalt mit einem deutlichen Gefetze im 
Widerfpruch fleht, welches gegeben ift zur allgemeinen Ruhe, ohne die allgemeine 
Aufklärung zurückzuhalten.“ 
Die Buchdrucker-Kunft hatte fich in Schweden, das zu Ende des XV. Jahr- 
hundertes zu den vorgefchrittenften civilifatorifchen Staaten zählte, fehr früh ein 
gebürgert. Das ältefte in Schweden gedruckte Buch, das von wandernden Buch 
druckern herrührte (Vita five legenda cum miraculis Katherinae) ift im Jahre 1474 
erfchienen. Schon 1495 fcheint Schweden eine feile Buchdruckerei befeffen zu 
haben ; im Jahre 1740 gab es 18, im Jahre 1840 74, im Jahre 1870 143 Druckereien. 
Bücher waren in der fchwedifchen Ausftellung nur von zwei bedeutenden Firmen 
ausgeftellt: von Haeggllroem und No rft e d t & Söhne in Stockholm. Die 
letztere that fich durch die Aüsftattung illuftrirter Werke hervor. 
Spanien hat auf unferem Gebiete zahlreiche Proben von Lehrbüchern, 
Erziehungsfchriften und eine reiche Auswahl der journaliftifchen Literatur aus 
geftellt. Streng wiffenfchaftliche und belletriftifche Werke waren fpärlicher ver 
treten ; verhältnifsmäfsig am reichlten die hiftorifchen und medicinifchen Schriften. 
Eine Durchficht der Lehrbücher zeigte, dafs der einfeitige dermale Geilt den 
Unterricht noch immer beherrfcht. In den Zeitfchriften, von denen 75 ausgeftellt 
waren, war jedes Genre vertreten. Durch prachtvolle Ausftattung fiel das bei 
Miguel Guizarro in Madrid erfchienene, mit gefchmackvollen Lithochromien 
verfehene Werk „Die Frauen Spaniens“ auf. Eine Revue der Archive, Mufeen und 
Bibliotheken lieferte die Redaktion der „Revifta“ in Madrid. Durch die Herausgabe 
von Volksgefängen erwarben fich Gimenez in Valentia und die „Comifion pro- 
vincial de Guipuzcoa“ Verdienfte. Literarifche Werke hatte Revilla y Alcäntara in 
Madrid, philofophifche Bücher Cubö in Barcelona, eine reiche Volksbibliothek 
B a n t i n 0 s in Barcelona und Gefchichtsbücher Martin P e r i z in Madrid ausgeftellt. 
Portugal. Unter den Ausftellern Portugals kann nur die Nationaldruckerei 
inLiffabon, ein in feiner gefchichtlichen Entwicklung und fortdauernden Wirkfam- 
keit fehr bedeutungsvolles Inftitut, Anfpruch auf befondere Erwähnung und 
Würdigung erheben. Zwar hat die Buchdrucker-Kunft in Portugal fehr früh eine 
Heimftätte gefunden; fchon aus den Jahren 1470 und 1474 datiren die von ein 
gewanderten Deutfchen herrührenden erften Verfuche; 1489 wurde bereits eine 
fchöne, reine Ausgabe des Penthateuco hebraico veranftaltet und als im Jahre 
1580 der König Dom Manuel Allen, welche die Buchdrucker Kunft ausübten, 
diefelben Privilegien, Freiheiten und Ehren ertheilte, welche die Ritter feines
	        
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