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Full text: Allgemeine Bildungsmittel (Gruppe XXVI, Section 6), officieller Ausstellungs-Bericht

Die focial-ökonomifchen Bildungsmittel. 
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Hälfte des Lohnes fortgezahlt, die ärztliche Behandlung und die Verabrei 
chung der Medicamente auf Köllen des Arbeitgebers geleiftet wird. In ähnlicher 
Weife, ja viel bedeutender noch hat die beftrenommirte Firma Philipp Haas & 
Söhne bei ihren grofsen und weit verzweigten Fabriken durch Wohnungen, 
Kranken-, Penfions- und Aushilfscaffen für ihre Arbeiter geforgt. Wir hören 
diefs bei der Befichtigung der Ausftellung Liebig’s, oder bei der Betrachtung 
der glanzvollen Aufteilung von Philipp H a a s & Söhne. Zu fehen war freilich 
nirgends Etwas. 
Nur, wie bereits erwähnt, in den Pavillons unferer grofsen Eifenbahn- 
Gefellfchaften war auf die vorliegende Frage Rückficht genommen. So hat 
die Südbahn ein Approvifionirungsmagazin für die Familien der untergeord 
neten Beamten und Diener eingerichtet, aus welchen diefelben Waaren aller 
Art zu niedrigeren Preifen, beilärtfig 20 Percent niedriger als die gewöhnlichen 
Preife und in befter Qualität und mit zahlreichen Erleichterungen der Bezahlung 
beziehen können. Der jährliche Umfatz diefes Magazines beträgt heute 200.000 fl. 
Die Einkäufe werden auf Grund von Einfchreibebücheln beforgt, nach denen der 
Arbeiter feinen Bezug vom Lohne abzahlt oder beffer vom Abzüge vom Lohne 
deckt, der kleinere Beamte verpflichtet ift, fünf Tage nach Empfang feines Gehaltes 
feine Rechnung zu bezahlen. Aufserdem hat die Gefellfchaft ein Afyl gegründet, 
welches zugleich als Kinderfpital benützt werden kann. Eine Schule, nach den 
neueilen Plänen erbaut und reichlich mit allen Hilfsmitteln verfehen, gewährt nach 
drei Claffen Knaben und Mädchen vom 6. bis zum 14. Lebensjahre Unterricht. 
250 Kinder haben feit den letzten zwei Jahren Unterricht genoffen. Diefes Afyl 
und Schulhaus ifl mit der Arbeitercolonie und der Haupt-Werkflätte in Marburg, 
wo beiläufig 1000 Arbeiter befchäftigt werden, verbunden. Auch in Meidling bei 
Wien ifl in neuerer Zeit ein Afyl zur unentgeltlichen Aufnahme von Kindern im 
Alter von zwei bis Heben Jahren errichtet worden. Es beftebt daneben auch eine 
Kranken- und Unterflützungscaffa, welche die Gefellfchaft reichlich dotirt und 
eine befonders geordnete Krankenpflege, welche von barmherzigen Schweftern 
geleitet wird. Diefelben leiten auch das Afyl und die damit verbundene Schule 
für gröfsere, bereits fchulpflichtige Mädchen. Die Arbeiten diefer Schule werden 
verkauft und der Erlös den betreffenden Mädchen in der Sparcaffa fruchtbringend 
angelegt. Die Gefellfchaft wird nun auch einen Invaliden-Penfionsfond und eine 
Witwen- und Waifen-Unterftützungseaffa für Werldlätten-Arbeiter, bei welcher 
der Fond durch eine dreipercentige Einzahlung jedes Profeffioniften von dem 
Lohne desfelben und durch eine Prämienbildung, welche die Gefellfchaft im 
Betrage von 6000 fl. zahlt, gebildet wird, ins Leben rufen. 
In ähnlicher Weife hat die öfterreichifche Nordweftbahn für ihren Be 
amtenkörper geforgt. Er befteht aus 6000 Köpfen und bietet gewifs fchöne 
Aufgaben tür die Sorge der Direölion. Wir laffen die einzelnen Anflalten in 
kurzer Befchreibung folgen. 
Das P enfi o n s i nfli t u t der Gefellfchaft fichert jedem Bedienfleten 
gleich bei feinem Dienflantritte für den Fall feiner fofortigen definitiven Auftei 
lung oder fobald er eine folche nachträglich erlangen follte, unter den im 
Penfionsftatute aufgeführten, mit der gröfstmöglichften Milde interpretirten Bedin 
gungen, Jahrespenfionen und Unterftützungen zu. Der unter der Controle eines 
Comites aus gewählten Mitgliedern der Penfionsberechtigten der Bahn verwal 
tete Penfionsfond beftand nach dem Jahresabfchluffe für 1872 aus 262.280 fl. 
24 kr. Um den Bahnbedienfteten in Erkrankungs- und Verletzungsfällen durch 
Beifchaffung unentgeltlicher ärztlicher Hilfe, durch unentgeltliche Verabreichung 
von Medicamenten und chirurgifchen Apparaten, dann durch Behändigung von 
baaren Geldbeträgen Unterftützung zu gewähren, wurde weiters ein Kranken 
unter ftüt zun g s - Infti tut errichtet, deffen Einkünfte aus den in den diefs- 
bezüglichen Statuten, welche auch über den Gefammtorganismus diefes Inftitutes 
Auskunft geben, näher fpecificirten Einnahmspoften beftehen. 
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