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Volltext: Allgemeine Bildungsmittel (Gruppe XXVI, Section 6), officieller Ausstellungs-Bericht

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Dr. C. Th. Richter. 
Programm des Congreffes überreicht, „die Idee, einen internationalen Patentcon- 
grefs zu veranftalten, empfahl fich fowohl durch die Kühnheit des Gedankens, als 
auch durch die nützlichen und durchaus wichtigen Folgen, welche eine glückliche 
Durchführung derfelben verfprechen mufste.“ 
„Die Patentgefetzgebung verfchiedener Länder zeigt die auffallendften 
Abweichungen. Auch die Anfichten der Vertreter der Wiffenfchaft weichen fo 
fehr von einander ab, dafs, während einige das Recht auf eine Erfindung als abfo- 
lut und unantaftbar hinftellten, Andere aus, nach ihrer Meinung gemeinnützigen 
Gründen, jede Patentgewährung verweigerten.“ 
In diefen Worten ift der Zweck des Patentcongreffes und die Wichtigkeit 
desfelben vollftändig ausgedrückt. Der Congrefs hatte danach die Aufgabe, den 
Anhängern des Erfindungsfchutzes die Forderungen eines guten Gefetzes klar zu 
machen, ebenfo wie die Gegner von der Nothwendigkeit und Wichtigkeit des 
Patentrechtes zu überzeugen. Bei den zahlreichen Verfchiedenheiten der Gefetz- 
gebungen der Culturftaaten lag dann die Abficht nahe, beftimmte Grundzüge zu 
formuliren, welche als ein gemeinfames internationales Recht in die Gefetzgebung 
der Culturftaaten übergehen foll. Die dabei fich ergebenden wichtigen Fragen 
drängten dahin, klarzuftellen, wer ein Patent erlangen kann, für wie lange Zeit 
der Schutz einer Erfindung gewährt werden foll, welche Koften die Patenterwer 
bung rechtfertigt und welche Folgen als Rechte und Pflichten aus dem erworbe 
nen Patente refultiren. 
In der That haben die Vorlagen und endlich die Refolutionen des Con 
greffes das Princip des Rechtsfchutzes einer Erfindung und dann die eben erwähn 
ten Grundzüge eines guten Patentgefetzes zur Geltung gebracht. Dafs man dabei 
noch des Wunfches gedachte, den Regierungen zu empfehlen, fobald wie möglich 
eine internationale Verftändigung „über den Patentfchutz herbeizuführen' 1 , ift 
wohl durch die Ungleichheiten der Gefetzgebung und in Anbetracht der Verän 
derung der internationalen Verkehrsbeziehungen unferer Zeit vollftändig gerecht 
fertigt. Mit dem Patentrechte aber und der eigentlichen Aufgabe der Congrefs- 
berathung hat die Frage, wann aus dem Rechte der Staaten ein internationales 
Recht wird, gar nichts gemein. 
Es ift die Aufgabe des officiellen Berichtes, die gefammte Thätigkeit und 
Leiftung der Wiener Weltausftellung dem grofsen Kreife der intelligenten Volks- 
theile nahe zu bringen. Wir find daher weit entfernt, die Verhandlungen des 
Congreffes einfach abfchreiben zu wollen, ebenfo wie wir keineswegs mit dem 
Abdruck der Refolutionen des Congreffes unfere Aufgabe gelöft fehen. Wir wol 
len daher in Kurzem die Bildung des Patentcongreffes fchildern, dann den Kampf 
um und gegen den Erfindungsfchutz, wie er auch wieder auf dem Congreffe die 
gröfste Zeit der Verhandlung in Anfpruch nahm, kennzeichnen, und daran die 
neuen Refultate der Forfchung über die Perfon des Patentberechtigten, die Zeit 
des Patentfchutzes, die Koften des Patenterwerbes und die Folgen eines erhalte 
nen Patentes anreihen. Den Schlufs foll die Refolution des Patentcongreffes 
bilden. 
Wir können uns nicht enthalten, vorher zwei Bemerkungen auszufprechen, 
die zu gleicher Zeit eine Kritik und Beurtheilung der Thätigkeit des Patentcon 
greffes find. 
Es fehlte dem Patentcongrefs von vornherein der Zufammenhang einmal 
mit dem gefammten fogenannten geiftigen Eigenthumsrecht oder dem Autorrecht. 
Diefs trat auch in der Debatte, welche dadurch einfeitig und engherzig werden 
mufste, fehr fcharf hervor. Anderfeits war es auch zu bedauern, dafs man mit 
der Berathung des Patentrechtes nicht wenigftens annähernd das den Erfindungs 
fchutz ergänzende Mufter- und Markenrecht einbezog. Es liegt all diefen Ausbil 
dungen des wirthfchaftlichen Rechtes der gleiche Gedanke zu Grunde : Schutz 
der einzelnen Arbeitskraft und Leiftung, wo fie nach der Natur derfelben fich 
nicht felbft zu fchützen vermag; ebenfo ift Allen das gleiche Ziel, die gleiche Auf-
	        
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