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Dr. C. Th. Richter.
herein den gleichen Lohn zu fordern berechtigt ift. Defsgleichen wurde der
feinerzeit viel ventilirte Vorfchlag, den Erfinder durch irgend welche Mittel zu
zwingen, gegen ein gewiffes Entgelt feine Erfindung abzutreten, ganz entfchieden
abgelehnt. „Es fcheint mir,“ erklärte Franz W i r t h, „dafs das mehr eine Con-
ceffion an die Gegner der Patente ift, als eine aus dem Wefen der Sache felbft
hervorgegangene Meinung Sehen wir einmal, wie fich die Sache in der
Ausführung machen würde. Entweder beftimmt die Regierung das Entgelt oder
der Erfinder, wie unter Anderen Herr Dr. Ratkowsky es wünfcht. Ueber den
erften Fall will ich gar nicht fprechen. Es ift diefs noch nie dagewefen und wird
auch nie ausgeführt werden können. Was die Fixirung der Summe betrifft, fo
weifs ich in der That nicht, wie diefe erfolgen foll, da nicht einmal der Erfinder
felbft es thun kann. Er kann nicht im Voraus wiffen, wie viel feine Erfindung
werth ift; folglich mufs ihm geftattet fein, fein Entgelt zu verändern, erft niedrig
oder hoch und fpäter umgekehrt. Dann kommen wir wieder auf dasfelbe zurück,
als wenn der Erfinder fein Patent verkauft. Wenn der Erfinder aber wie Dr. Rat
kowsky vorfchlägt, Marken ausgeben und die Erfindung öffentliches Eigenthum
werden foll, fobald eine gewiffe Zahl von Marken ausgegeben ift, fo fragt fich
wieder, wie die Marken beftimmt werden follen, ohne dafs Ungerechtigkeiten
eintreten “ In Betreff der Befteuerung der Erfindung, diefs wollen wir noch zum
Schluffe befonders hervorheben, entfchied fich der Congrefs für die fteigende
Scala. Wieder war es Dr. W. Siemens, der das entfcheidende Wort dafür
fprach : „Ich halte die fteigenden Scalen für werthvoll, weil dadurch der Erfinder
die Möglichkeit findet, die Bezahlung der Abgaben, die er an den Staat zu
le’ften hat, in jene Zeit zu verlegen, wo die Erfindung einträglich geworden.
Stellt fich diefe Möglichkeit nicht dar, fo wird er das Patent fallen laffen. Das
Imereffe der Oeffentlichkeit mufs uns auch angelegen fein. Diefs verlangt aber,
dafs die Zahl der Patente nicht unnöthig vergröfsert werde .... Es müffen Mittel
gefchaffen werden, um den Erfinder zu veranlaffen, ein unnützes Patent fallen zu
laffen, und defshalb bin ich entfchieden für die Steigerungsfcala und erkenne fie
eventuell als ein Zwangsmittel an.“
Für die Gefammtheit der Verhandlungen des Patentcongreffes verweifen
wir auf den amtlichen Bericht über denfelben, herausgegeben im Namen des
Executivcomites durch deffen Generalfecretär Carl Pieper: Der Er finde r-
fchutz und die Reform d e r P a t e n t g e f e t z e. Dresdeni873.
Refolutionen
des internationalen Congreffes zur Erörterung der Frage des
Patentfchutzes.
I. Der Schutz der Erfindungen ift in den Gefetzgebungen
aller civilifirten Nationen zu gewährleiften:
a) weil das Rechtsbewufstfein der civilifirten Nationen den
gefetzlichen Schutz der geiftigen Arbeit verlangt;
b) weil er, unter derVorausfetzung voHftändiger Veröffent
lichung der Specification der Erfindungen, das einzige,
praktifch wirkfame Mittel bildet, neue technifche Gedan
ken ohne Zeitverluft und in glaubwürdiger Art zur all
gemeinen Kennt nifs zu bringen;
c) weil der Patentfchutz die Arbeit des Erfinders zu einer
lohnenden macht und dadurch berufene Kräfte veranlafst,
Zeit und Mittel an die Durch- und Einführung neuer und
nützlicher technifcher Methoden und Einrichtungen felbft
zu wenden, oder ihm fremde Capitalien zuführt, die ohne
Patentfchutz eine fichere Anlage fuchenund finden.