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Full text : Russland, officieller Ausstellungs-Bericht

Rufsland.

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Gefetzgebung  ift,  wie  gefagt,  fehr  ftreng  in  diefer  Hinficht.  Das  proviforifche
Einfuhrungsgefetz  der  Banken  vom  Jahre  1872  fchreibt  ausdrücklich  vor,  dafs  die
übe,  2 6 ; W t  / egeben ,  W r rden ’  ° hne  foforti g en  Erlag  des  Gegenwerthes,  nicht
3  age  dauem  dürfen  und  dafs  deren  Gefammtfumme  nicht  ein  Fünftel
des  emgezahlten  Capitals  überfchreiten  darf.  Da  die  Gefetzgebung  aber  in  diefer
Richtung  einige  Unklarheiten  zuläfst,  fo  haben  lieh  die  Vertreter  der  Banken
dahin  geeinigt,  dafs  fie  Bankoperationen,  wie  Zahlungsanweifungen  etc.,  nicht  als
BlancocredU  anfehen,  da  folchen  Operationen  ja  die  Zahlung  des  Gegenwerthes
faft  gleichzeitig  folgt.  Dagegen  gehören  die  Zahlungen  für  dritte  Perfonen  und
Acceptcredite  m  diefe  Sphäre,  und  haben  die  Beftimmungen  des  Gefetzes
hierauf  vollftandige  Anwendung.  Anders  verhält  es  fichmit  der  Dauer  des  Credites
für  welchen  im  Intereflfe  des  Handels  ein  Zeitraum  von  30  Tagen  als  durchaus
unzureichend  erfclieint.  Das  Gefetz,  fo  behaupten  die  Bankvertreter,  hat  wohl  mit
Recht  den  Blancocredit  emfehränken,  aber  nicht  ganz  unterdrücken  wollen.
Intereffant  lft  es,  die  Anfichten  kennen  zu  lernen,  welche  für  Benützung
c  es  rechts  bei  der  Reichsbank  den  Privatbanken  gegenüber  maßgebend  fein
lollen.  Es  ift  gewifs  wichtig,  in  diefes  Verhältnis  Klarheit  zu  bringen  und  hat
die  Reichsbank  den  fehr  richtigen  Grundfatz  aufgeftellt,  dafs  deren  Mittel  eine
Keferve  für  aufserordentliche  Verhältnis  bilden  foll,  aber  durchaus  nicht  dazu
da  lind  um  die  Operationen  der  Privatbanken  über  die  Gebühr  auszudehnen.
Aus  diefem  Grunde  einigte  man  fich  auch  dahin,  dafs  die  Banken  imAllgemeinen
  durch  den  Reescompte  die  Reichsbank  benutzen  follen,  dafs  die  Eröffnung
von  bpecialconti  nur  in  vereinzelten  Fällen  zu  erwarten  fei  und  dafs  jedenfalls
nur  vorübergehende  Operationen  auf  die  Hilfe  der  Reichsbank  zu  rechnen  ift
•Durch  diefe  Eröffnungen  haben  die  Banken  eine  Weifung  eihalten,  fich  nicht
zu  Operationen  verleiten  zu  laffen,  welche  fie  nicht  überfehen  und  die  ihrem
otammcapitale  nicht  mehr  angemeffen  find.
Wenn  wir  nach  alledem  unfere  Meinung  über  die  ruffifchen  Banken
ziUammenfaffen;  fo  können  wir  nur  wiederholen,  was  im  Eingänge  gefagt  wurde
nämlich  dafs  die  Pofition  derfelben  eine  fehr  gefunde  und  die  rafche  Vermehrung
t  em  Bedürfniffe  entfprechend  ift.  Die  Befchränkungen,  welche  das  Conceffions°
wefen  auflegte  und  die  harten  Beftimmungen  der  Gefetzgebung  haben  jene  Ver
Irrungen  vermeiden  laffen,  welche  die  finanzielle  Kataftrophe  im  Werten  herbeiü
  rte.  Wenn  Rufsland  die  Lehre  feiner  Nachbarn  beherzigt,  fo  wird  es  auf  dem
etretenen  Wege  vorzügliche  Refultate  erzielen,  und  es  wird  fich  die  merkwürdige
Ihatfache  ergeben,  dafs  ein  Land,  deffen  Handel  und  Induftrie  während  langer
Zeit  den  ausländifchen  Credit  ftark  in  Anfpruch  nahm,  in  dem  Augenblicke,
wo  die  bisherigen  Creditgeber  ftark  gefchädigt  erfcheinen,  fchon  weit  genug
in  einem  Innern  confolidirt  ift,  um  ohne  Rückfchlag  weiter  gehen  zu  können.  °
In  dem  Nachftehenden  geben  wir  hier  noch  ein  Verzeichnifs  der
btammcapitalien,  welche  in  den  wichtigften  Privat-Creditanftalten  eingezahlt  find
und  eine  vergleichende  Zufammenftellung  des  Coursftandes  von  1873  und  des  Coursandes ­
  der  gleichen  Epoche  im  Vorjahre;  auch  hieraus  geht  wieder  hervor,  dafs
ie  Verwüftungen,  welche  das  allgemeine  Mifstrauen  auf  dem  finanziellen  Gebiete
hervorgebracht  hat,  weniger  grofs  find,  als  es  im  Werten  der  Fall  ift.
Der  Coursftand  der  bedeutendften  Banken  ift,  wie  folgt:
            
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