Rufsland. zj_3
der Angeklagten vertheilt fich auf die einzelnen Verbrechen, foweit fie Gefäng-
nifsftrafe nach fich ziehen, fehr verfchieden. Es ftanden vor Gericht wegen
Diebftahls 26 58g
Verfuches von Diebftahl . . 3.83b
Aneignung und Vernichtung fremden Eigenthumes 1.673
Bettelei , 1.176
Betrugs beim Handel , n .
anderweitigen Betruges g 2 -
Ankaufs geftohlenen Gutes 25 2
Aneignung von Funden und Schätzen jgj
Uebertretung der Recrutenpflicht und Verhehlen von Deferteuren . . 15
Gefchlecht, Geburt. Männer waren von der oben angeführten Summe
der Angeklagten 3J.33 1 oder 6 / 7 der Gefammtmenge , Weiber demnach 5037
oder l/ 7 .
Unehelich geboren war V ä6 von den Weibern, von den Männern nur V e4 .
Lebensalter. Völlig gleiche Fadten ergeben fich für beide Gefchlechter
hinfichtlich des Lebensalters. Am entwickelteften find die verbrecherifchen
Neigungen im 30. Jahre und es folgen das 21., 40., 17., 50., 60., 14., 70. und
endlich 80. Jahre.
F amilienverhältniffe. Verheiratete waren von 36.368 Angeklagten
21.697, Ledige 10.766 und Verwitwete 2381.
Bildung. Bei Betrachtung der den Bildungsftand betreffenden Zahlen
reihen und ihres VerhältnifTes zu der verbrecherifchen Neigung drängt fich die
grofse Bedeutfamkeit der Unbildung als Fadtor des Verbrechens auf; 26.944
aller Abgeurtheilten oder beinahe 75 Percent hatten nicht nur keine häusliche
Bildung genoffen, fondern verftanden zum grofsen Theil weder zu lefen, noch zu
fchreiben, und ift der Percentfatz diefer Letzteren unter den Weibern namentlich
ein erfchreckend grofser, nämlich % aller.
Es laffen fich fämmtliche Gouvernements im Hinblicke auf das Verhältnifs
der Gramotnüie* zu je 100 Angeklagten in 4 Gruppen theilen:
40 Percent Gramotnüie fanden fich nur in 2 Gouvernements, **
30 Percent desgleichen
20 bis 30 Percent in 12 Gouvernements,
bis zu 20 Percent endlich in den übrigen.
Unter den 8217 Gramotnüie überhaupt befanden fich 751, die eine weitere
Bildung zu Haufe oder auf Schulen genoffen hatten; von diefen letzteren fallen
auf das weibliche Gefchlecht nur 12.
Befchäftigung. Aus der Anzahl der Angeklagten beiderlei Gefchlechtes
waren :
14.276 Ackerbautreibende,
7924 Taglöhner.
5825 Handwerker,
2437 Handeltreibende.
1447 hatten eine unbeftimmte Befchäftigung oder gar keine Profeffion.
1422 waren Domeftiken,
188 Proftituirte und
2530 endlich gehörten zu der Gruppe verfchiedener Befchäftigungen, wie
Staats- oder Privatdienft u. f. w.
Religion. Der Einflufs der Religion auf das Verbrecherthum liefse fich
genauer beftiinmen erft bei einer Vergleichung der Zahlen der gerichtlichen
Statiftik mit denen der Bevölkerungsftatiftik; wir miiffen uns hier auf folgende
kurze Daten befchränken:
* Gramotnüie wird derjenige genannt, der zu lefen und zu fchreiben verlieh«.
** Im St. Petersburger und im Jarotlawfchen.