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Volltext: Russland, officieller Ausstellungs-Bericht

Rufsland. zj_3 
der Angeklagten vertheilt fich auf die einzelnen Verbrechen, foweit fie Gefäng- 
nifsftrafe nach fich ziehen, fehr verfchieden. Es ftanden vor Gericht wegen 
Diebftahls 26 58g 
Verfuches von Diebftahl . . 3.83b 
Aneignung und Vernichtung fremden Eigenthumes 1.673 
Bettelei , 1.176 
Betrugs beim Handel , n . 
anderweitigen Betruges g 2 - 
Ankaufs geftohlenen Gutes 25 2 
Aneignung von Funden und Schätzen jgj 
Uebertretung der Recrutenpflicht und Verhehlen von Deferteuren . . 15 
Gefchlecht, Geburt. Männer waren von der oben angeführten Summe 
der Angeklagten 3J.33 1 oder 6 / 7 der Gefammtmenge , Weiber demnach 5037 
oder l/ 7 . 
Unehelich geboren war V ä6 von den Weibern, von den Männern nur V e4 . 
Lebensalter. Völlig gleiche Fadten ergeben fich für beide Gefchlechter 
hinfichtlich des Lebensalters. Am entwickelteften find die verbrecherifchen 
Neigungen im 30. Jahre und es folgen das 21., 40., 17., 50., 60., 14., 70. und 
endlich 80. Jahre. 
F amilienverhältniffe. Verheiratete waren von 36.368 Angeklagten 
21.697, Ledige 10.766 und Verwitwete 2381. 
Bildung. Bei Betrachtung der den Bildungsftand betreffenden Zahlen 
reihen und ihres VerhältnifTes zu der verbrecherifchen Neigung drängt fich die 
grofse Bedeutfamkeit der Unbildung als Fadtor des Verbrechens auf; 26.944 
aller Abgeurtheilten oder beinahe 75 Percent hatten nicht nur keine häusliche 
Bildung genoffen, fondern verftanden zum grofsen Theil weder zu lefen, noch zu 
fchreiben, und ift der Percentfatz diefer Letzteren unter den Weibern namentlich 
ein erfchreckend grofser, nämlich % aller. 
Es laffen fich fämmtliche Gouvernements im Hinblicke auf das Verhältnifs 
der Gramotnüie* zu je 100 Angeklagten in 4 Gruppen theilen: 
40 Percent Gramotnüie fanden fich nur in 2 Gouvernements, ** 
30 Percent desgleichen 
20 bis 30 Percent in 12 Gouvernements, 
bis zu 20 Percent endlich in den übrigen. 
Unter den 8217 Gramotnüie überhaupt befanden fich 751, die eine weitere 
Bildung zu Haufe oder auf Schulen genoffen hatten; von diefen letzteren fallen 
auf das weibliche Gefchlecht nur 12. 
Befchäftigung. Aus der Anzahl der Angeklagten beiderlei Gefchlechtes 
waren : 
14.276 Ackerbautreibende, 
7924 Taglöhner. 
5825 Handwerker, 
2437 Handeltreibende. 
1447 hatten eine unbeftimmte Befchäftigung oder gar keine Profeffion. 
1422 waren Domeftiken, 
188 Proftituirte und 
2530 endlich gehörten zu der Gruppe verfchiedener Befchäftigungen, wie 
Staats- oder Privatdienft u. f. w. 
Religion. Der Einflufs der Religion auf das Verbrecherthum liefse fich 
genauer beftiinmen erft bei einer Vergleichung der Zahlen der gerichtlichen 
Statiftik mit denen der Bevölkerungsftatiftik; wir miiffen uns hier auf folgende 
kurze Daten befchränken: 
* Gramotnüie wird derjenige genannt, der zu lefen und zu fchreiben verlieh«. 
** Im St. Petersburger und im Jarotlawfchen.
	        
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