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Ueberwiegend endlich ift die Zahl der völlig Ungebildeten, die 92, alfo
76 Percent beträgt.
Es folgen diefen Verbrechen der Frequenz nach
5. die Uebertretungen der Getränkefteuer-Verordnung,
wegen welcher im Ganzen 86 Perfonen in Anklagezuftand verfetzt und von diefen
78, alfo 90 Percent verurtheilt wurden.
Die bei Weitem in den meiften Fällen zuerkannte Strafe war Geldpön, zu
welcher 74 Perfonen (95 Percent) verurtheilt wurden; Arreft unterlagen 3, Gefäng-
nifs nur 1 Perfon; was den Stand betrifft, fo waren mehr als 10 !|?ercent — nämlich
8 — Kaufleute. Auffallend ift der Percentfatz von 26, der fleh für die Juden
ergibt; es rührt das wohl von dem Umflande her, dafs in einem grofsen Theile
Rufslands der Handel mit Getränken fleh in den Händen der Juden befindet.
Daraus wird denn auch bei diefer Kategorie die verhältnifsmäfsig grofse Anzahl
von Leuten, die lefen und fchreiben konnten, erklärlich; es find nämlich 41.
6. Mord. Diefes Verbrechen nimmt die fechfte Stelle ein und weift 76
Angeklagte auf, von denen bei 18 Freifprechung erfolgte.
Alle (mit Ausnahme eines Einzigen, der auf fahrläffige Tödtung angeklagt
war) wurden unter Hinzuziehung von Gefchworenen gerichtet und zu folgenden
Strafen verurtheilt:
Zu Zwangsarbeit . . 38 (65 Percent) Arbeitshaus .... 2 (3 Percent)
Anfiedlung und Verbannung Gefängnifs 2 (3 Percent)
nach Sibirien ... 12 (20 Percent) Arreft 4
Die meiften Fälle wurden in dem Alter von 21 bis 25 und 35 bis 40 voll
bracht, und zwar von Bauern, (63 Percent). Verhältnifsmäfsig grofs ift die Zahl
der Recidiviften, die 10 Percent beträgt.
Endlich ift noch von Intereffe, dafs 11 Perfonen fleh im Gattenverhältniffe
mit den Gemordeten befanden, 6 mit denfelben verwandt waren, und viermal
Eltern ihre Kinder ums Leben brachten.
Es mufs fchliefslich bemerkt werden, dafs fleh bei einer genauen Prüfung
diefer der „ruffifchen Revue“ (1873, Heft 11) entnommenen Daten über die Criminal-
ftatiftik Rufslands einige Irrthümer herausgeftellt haben, deren Berichtigung fleh
wohl empfehlen würde. So ift beifpielsweife (Seite 45) die Zahl der exiftent
gewordenen Fälle in Summe mit 63.040 angegeben. Aus dem beigefchloffenen
Detail über die Arten der Verbrecher ergeben fleh aber im Ganzen 63.112 exiftent
gewordene Fälle. Weiters wird auf Seite 46 die Zahl der Verbrecher mit 36.368
Perfonen beziffert. Nach den Familienverhältniffen fummiren fleh diefelben
mit nur 34.844 Perfonen, nach der Befchäftigung (Seite 47) mit nur 36.049
Perfonen, nach der Religion mit 34.368 Perfonen, nach dem Stande dagegen
mit 36.375 Perfonen.
Aehnliche auf das Totale überdiefs nur geringen Einflufs ausübende
Differenzen ergeben fleh auch noch bei mehreren anderen Poften.
Die Landwirthfchaft.
Den Umfang und die Produktion der zur Landwirthfchaft verwendeten Län
dereien in den verfchiedenen Gouvernements zeigen die nachfolgenden dem
Werke des Oberften Obruchof „Magazin der Militärftatiftik“ entnommenen
Tabellen, Seite 50 bis 53.
Wir erfehen aus diefen Tabellen den grofsen Bodenreichthum des Landes.
Die Landwirthfchaft des heutigen Rufslands befindet fleh nun in einem
Stadium des Ueberganges, hervorgerufen durch die Aufhebung der Leibeigenfchaft
im Jahre 1861. Wir glauben die einfehneidenden Wirkungen diefer Mafsregel am
beften beurtheilen zu können, wenn wir imNachftehenden den Reflexionen folgen,
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