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Wilhelm von Lindheim.
welche die unlängft zufammenberufene Enquete über die landwirthfchaftlichen
Verhältniffe Rufslands in ihrem intereffanten Elaborate zu Tage gefördert hat
Die Leibeigenfeh aft.
Die Aufhebung der Leibeigenfchaft ift in Rufsland ganz befonderen
Schwierigkeiten begegnet. In allen anderen Ländern Europas hat diefelbe
fucceffive ftattgefunden und erft in der Zeit, nachdem alle anderen Reformen auf
einer gewiffen Stufe angelangt waren. In Rufsland dagegen ift diefelbe mit einer
feltenen Energie, und man kann wohl fagen, einem feltenen Muthe, ins Leben
gerufen worden. Es legt diefs ein Zeugnifs ab von der hochherzigen Initiative und
den freiwilligen Opfern, deren Krone und Land fich mit gleichem Rechte rühmen
können. Allerdings war eine folche rafche Entfcheidung gerade in Rufsland
durchaus nothwendig, weil man bei der grofsen Ausdehnung des Reiches zur
Mobiliürung der dem Lande innewohnenden Lebenskräfte eben ganz aufserordent-
liche Mittel in Anwendung bringen mufste. In allen anderen Ländern des Occidents
hat die Aufhebung der Leibeigenfchaft auch erft dann ftattgefunden , wenn das
Grundeigenthum fich im Befttze des nöthigen Betriebscapitales gefunden hat, und
gleichzeitig erft dann, wenn die flüffigen Capitalien des Landes nicht durch
andere induftrielle Unternehmungen abforbirt wurden. In Rufsland zeigte fich diefe
grofse Schwierigkeit auch infoferne, als man für die landwirthfchaftlichen Güter
nur mit grofser Schwierigkeit Capitalien auftreiben konnte, weil bei dem Mangel
an flüffigem Capital in Rufsland felbft Alles, was nur irgend mobil war, den weit
höhere Erträge abwerfenden Induftrie- und Staatsanlagen zuftrömte. Es ift daher
durchaus nicht zu verwundern, dafs vom Jahre 1861 ab Klagen über die abneh
mende Production der Landwirthfchaft fortwährend aufgetaucht find. In der erften
Zeit konnte man fich Rechnung darüber geben, welche Klagen wirklich berechtigt
waren , denn es läfst fich natürlicherweife nicht leugnen, dafs eine folche radicale
Umwälzung auch momentan manche Uebel mit fich bringt. Dagegen läfst fich
jetzt, nachdem zwölf Tahre feit jener grofsartigen Reform verfloften find, doch die
Situation als fchon geklärt betrachten wenn auch einzelne Uebelftände fich erft
nach Jahrzehnten werden vollftändig tilgen laffen. Man kann daher fchon jetzt mit
Zuhilfenahme der Statiftik und bei klarer unparteiifcher Beurtheilung der ganzen
Sachlage genau beurtheilen, in welcher Weife fich die landwirthfchaftlichen Verhält
niffe in Rufsland entwickelt haben, und wie deren Zukunft fein wird. Unter diefen
Umftänden konnte man nur mit Freuden den Umftand begrüfsen, dafs von Seite der
ruffifchen Regierung eine Enquete zur Prüfung der landwirthfchaftlichen Verhält
niffe einberufen wurde, deren Refultate vor Kurzem zur Veröffentlichung gelangten.
Wenn wir diefe Refultate mit vorurtheilsfreiem Auge betrachten, fo muffen
wir namentlich berückfichtigen, dafs Rufsland nach fo kurzer Zeit freier Entwick
lung fich die rationelle Betreibung der Landwirthfchaft noch nicht ganz angeeignet
haben kann. Wir lernen nur die dem Lande innewohnenden Kräfte kennen, um
daraus einen Schlufs zu ziehen, was das Land zu leiften im Stande ift, wenn es,
wie in den Nachbarländern, die Hilfe der Wiffenfchaft mit der natürlichen Kraft
vereinigt. Die grofsen Anftrengungen, welche für die Entwicklung von der Regie
rung und dem Volke gemacht werden, laffen ein gutes Refultat erwarten.
Ueberdie landwirthfchaftliche Enquete felbft, deren Ergebniffe wir alseinen
durchaus unparteiifchen und ruhigen Ausdruck der Volksmeinung betrachten müffen,
wollen wir noch bemerken, dafs diefelbe von dem Grafen Peter V allu j e w, Minifter
derDomänen, präfidirt wurde und aus zehn Mitgliedern von verfchiedenen Minifterien
zufammengefetzt war. DieUnterfuchung wurde imMai des vergangenen Jahres geführt.
Alle Gouverneure, die Präfidenten der landwirthfchaftlichen Gefellfchaften
und eine grofse Anzahl vertrauenswürdiger Perfonen haben an diefem Gutachten
gearbeitet, das wir gerne benützen, weil es uns, trotz unferes längeren Aufent
haltes in verfchiedenen Gegenden Rufslands, nicht gelungen ift, etwas Vollftändi-
geres und Wahrheitsgetreueres über diefen Gegenftand zu fammeln.