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MAK

Full text : Russland, officieller Ausstellungs-Bericht

Rufsland.

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Wir  haben  hier  von  derTheuerung  des  Lohnes  und  von  der  Schwierigkeit,
fich  überhaupt  Arbeiter  zu  verfchaffen,  gefprochen;  aber  abgefehen  davon,  finden
wir  in  der  Aufzeichnung  der  landwirthfchaftlichen  Enquete  noch  anderer’grofser
Schwierigkeiten,  welche  für  den  Grundbefitzer  obwalten,  Erwähnung  gethan.  Der
Arbeiter  ift  feit  der  Emancipation  —  fo  wird  wenigftens  behauptet  —  träge  und
böswillig  geworden,  und  es  follen  die  Fälle  häufig  genug  Vorkommen,  wo  derfelbe
  von  .mehreren  Befitzern  gleichzeitig  Vorfchüffe  nimmt  und  die  Gegenleiftung
  keinem  einzigen  zu  Gute  kommt.  Die  Verlegenheiten,  die  hiedurch  bereitet ­
  werden,  "find  umfo  gröfser,  als  die  Vernachläffigung  eingegangener  Verpflichtungen ­
  meiftentheils  in  die  wichtigfte  Zeit,  in  die  Zeit  der  Ernte,  fällt  und  aufserdem
die  Geldverlufte,  welche  dadurch  veranlafst  werden,  nicht  gering  find.  Bei  der
grofsen  Ausdehnung,  welche  die  Diftri<fte  der  Friedensrichter  haben  und  bei  der
Langwierigkeit  des  Civilprocefs-Verfahrens  wird  eine  Klage  in  diefer  Richtung
rneift  gegenftandslos  und  die  Verlegenheit  des  Grofsgrundbefitzers  eine  fehr
grofse  ;  eine  gewiffe  Berechtigung  läfst  fleh  diefer  Klage  nicht  abfprechen;  es  ift
aber  auch  dahinzuftellen  ,  ob  nicht  auch  von  Seite  des  Grundbefltzers  oftmals
Pflichtverletzungen  vorgekommen  find.
Es  darf  daher  aus  dem  Vorftehenden  mit  Recht  gefchloffen  werden,  dafs
behufs  Löfung  einer  der  wichtigften  und  vitalftenFragen  für  die  Entwicklung  der
Landwirthfchaft  in  Rufsland  eine  beffer  geregelte  Gefetzgebung  gefchaffen  werden
mufs,die  das  Verhältnifs  zwifchen  Arbeiter  und,  Arbeitgeber,  wie  es  fchliefslich
in  der  ganzen  civilifirten  Welt  jetzt  der  Fall  ift,  in  präcifere  Form  zu  bringen
geeignet  ift.
Als  Entfchuldigung  für  die  verfchiedenen  Contraeftbrüche,  deren  fleh
die  Arbeiter  fchuldig  machen,  mufs  angeführt  werden,  dafs  der  ruflifche
Bauer  fich  feiner  Verilöfse  gegen  das  Gefetz  in  den  meiften  Fällen  nicht  genau
bewpfst  ift.
Von  dem  Zeitpunkte  an,  wo  das  Gefetz  dem  Volke  beffer  bekannt
fein  wird,  werden  wohl  auch  diefe  jetzt  oft  wiederkehrenden  Streitigkeiten
behoben  werden.
Die  Schwierigkeiten,  welche  aus  allen  diefen,  wir  müffen  fagen,  abnormen
Verhältniffen  entfpringen,  haben  auch,  wie  im  Eingänge  erwähnt,  zu  der  verfchiedenen ­
  Art  der  Feldbeftellung  geführt.

Entlohnung  durch  Terrain.
Ueberlaffung.  Verpachtung.  Wir  finden  in  einigen  Gegenden,  dafs
der  Arbeiter  nicht  blos  feine  Handarbeit  liefert,  fondern  feine  vollftändigen
Ackerwerkzeuge  beiftellt  und  in  vielen  Fällen  die  Beftellung  und  die  vollftändige
  Ernte  nach  einem  vorher  vereinbarten  Preife  in  diefer  Weife  ausgeführt ­
  wird.
In  vielen  Gegenden  des  Südens  ift  es  ferner  Sitte,  dafs  ein  Theil  der
Ernte  den  Arbeitern  als  Arbeitslohn  ausgefolgt  wird,  und  dafs  fomit  Arbeitgeber
und  Arbeitnehmer  durch  gleiche  Intereffen  verbunden  find.  Es  ift  wohl  natürlich,
dafs  alle  diefe  zur  Gewohnheit  gewordenen  Landbebauungs-Methoden  nur  Nothbehelfe
  genannt  werden  können,  denn  auf  eine  gefunde  und  fortfehreitende
Ackerbeftellung  kann  man  auf  diefe  Weife  nie  und  nimmermehr  hinwirken.
Es  mufs  im  Gegentheil  conftatirt  werden,  dafs  überall,  wo  diefer  Abufus  ftatthat,  der
Landbau  in  vollftändiger  Stagnation  fich  befindet,  und  es  gehört  zu  den  ernfteftenAufgaben
  der  leitenden  Behörden,  diefen  Uebelftänden  gegenüber  Abhilfe  zu  fchaffen.
Die  Arbeitstheilung  ift  in  der  Landwirthfchaft  aufserordentlich  nützlich;  jedoch  ift  es
als  Verderb  und  als  ein  grofser  Fehler  zu  betrachten,  wenn  die  Verpachtung  der
Terrains  fich  auf  kurze  Zeit  befchränkt.  Die  Verpachtung  auf  diefe  kurzen  Ter-
            
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