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MAK

Full text : Russland, officieller Ausstellungs-Bericht

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Wilhelm  von  Lindheim.

mine  kann  am  treffendften  als  Raubbau  bezeichnet  werden,  weil  e$  nicht  im  Intereffe
des  Pächters  liegt,  mehr  Arbeit  undKoften  auf  das  Grundltück  zu  verwenden,  als  er
mit  ziemlicher  Sicherheit  fchon  im  nächften  Jahre  herausziehen  kann.  Er  wird  im
Gegentheil  noch  weniger  Arbeit  und  weniger  Fleifs  verwenden,  um  Nutzen  zu  erzielen. ­
  Das  Verpachtungsfyflem  auf  lange  Zeit  mufs  als  ein  entfchiedener  Fortfehritt
betrachet  werden.  Wir  finden  glücklicher  Weife  die  Anfänge  hievon  im  Süden  und
in  den  weltlichen  Gouvernements,  während  im  Centrum  und  im  Norden  es  leider
immer  noch  üblich  ift,  einzelne  Grundltücke,  und  auch  diefe  nur  auf  kurze  Zeit,  den
Bauern  zur  Benützung  zu  überlaffen.  In  diefen  Gegenden  haben  die  Verfuche,  die
nach  dem  Jahre  1861  durch  die  Befitzer  angeflellt  wurden,  um  ihr  Terrain  auf
lange  Zeit  zu  verpachten,  keine  guten  Refultate  geliefert.  Die  Pächter,  welche
meiltentheils  weder  Erfahrung,  noch  Geld  befafsen,  erfchöpften  den  Boden  über
die  Gebühr  durch  irrationelle  Bebauungsmethode,  verwülteten  das  Inventar
und  führten  auf  diefe  Weife  zahlreiche  Proceffe  herbei.
In  Grofs-Rufsland  begegnet  man  aus  diefem  Anlaffe  nur  höchlt  feiten  der
Verpachtung  des  ganzen  Grundbefitzes,  was  wir  wirthfchaftlich,  wie  gefagt,  nur
beklagen  können.
Durch  die  kurze  Pachtzeit  wird  der  Acker  wenig  oder  gar  nicht  gedüngt,
und  es  zeigt  fich  nur  allzu  bald  eine  vollltändige  Bodenerfchöpfung.  Die  füdlichen
  Provinzen  und  der  Wellen  befinden  fich,  wie  eben  erwähnt,  meiner  befferen
Lage;  man  verpachtet  dort  auf  lange  Zeit,  und  man  kann  bereits  Contradle
conltatiren,  welche  zwölf  Jahre  dauern,  und  welche  Urfache  find,  dafs  fich
zu  gegenfeitigem  Nutz  und  Frommen  ganze  Pächterfamilien  gebildet  haben.
Der  Preis  der  Pachtung  variirt  fehr  Itark  je  nach  der  Gegend  und  je  nach  der
Pachtzeit.
Die  intereffanten  und  unparteiifchen  Wahrnehmungen  der  Ackerbau-Enquete
  laffen  uns  den  grofsen  Bodenreichthum  Rufslands  im  wahren  Lichte  erfchei
nen,  und  wir  müffen  in  der  That  mit  Bewunderung  conltatiren,  dafs  Rufsland
die  grofsartiglten  Hilfsmittel  zur  Verfügung  hat.  Wir  müffen  aber  leider  aus  den
uns  durch  diefe  Unterfuchungen  zu  Gebote  Itehenden  Zahlen  den  Schlufs  ziehen,
dafs  der  gröfste  Theil  der  fteigenden  Bodenerträgniffe  nicht  in  der  Iteigenden
Cultur,  fondern  in  der  Inangriffnahme  neuer  Terrains,  welche  früher  nicht  bebaut
wurden,  zu  fliehen  ilt.  Die  intenfive  Wirthfchaft  nimmt  —  wir  erwähnten  diefs
fchon  im  Eingänge  —  leider  nur  fehr  partiell  zu,  und  da  neue  Terrains  immer
noch  in  der  gröfsten  Ausdehnung  vorhanden  find,  fo  befchränkt  fich  ein  grofser
Theil  der  Grofsgrundbefitzer  darauf,  diefe  noch  nicht  erfchöpften  Terrains  zu
bebauen,  anllatt  den  alten  Terrains  durch  grölsere  Sorgfalt  ein  höheres  Erträgnifs
abzugewinnen.  Auf  diefe  Weife  fehen  wir  zu  unferem  Leidwefen,  dafs  die  Stückzahl ­
  des  Viehes  abnimmt,  die  Wälder  abgeholzt  und  namentlich  durch  diefen
letzteren  Umltand  klimatifche  Veränderungen  herbeigeführt  werden,  welche  feinerzeit
  fehr  traurige  Folgen  haben  können.
Das  Evangelium  des  ruffifchen  Volkswohlltandes,  welches  fort  und  fort
gepredigt  werden  füllte,  und  für  welches  auch  die  Regierung  nach  beiten  Kräften
Propaganda  macht,  ilt  daher  die  intenfive  Wirthfchaft,  und  es  ilt  auch  wohl  zu
hoffen,  dafs  mit  der  Zeit,  namentlich  wenn  der  Grofsgrundbefitz  aus  feiner  Geldcalamität
  ein  wenig  herausgekommen  ilt,  die  rationelle  Bebauungsmethode  ins
Leben  treten  wird.
Wir  haben  hier  in  erlter  Reihe  von  dem  Grofsgrundbefitze  gefprochen.
Es  walten  aber  auch  bei  den  Bauern  fehr  ernlte  Gründe  ob,  welche  fie  verhindern,
die  alte  herkömmliche  ,  fchlechte  Wirthfchaftsweife  mit  einer  belferen  zu  vertaufchen.
  Man  weifs,  dafs  in  Rufsland  vier  Arten  der  Bodencultur  exiltiren.
So  haben  wir  zuerlt  in  den  nördlichlten  Gouvernements  in  Archangel
und  theilweife  in  den  Gouvernements  von  Wiatka  und  Perm  eine  ganz  freie  Wirthfchaftsweife,
  welche  gar  keiner  feltgefetzten  Norm  unterworfen  ift.  In  der  Regel
zerltört  man  durch  Feuer  die  Ueberrelte  des  Waldes  ,  bedient  fich  der  Afche
            
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