Rufsland.
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Wenn (ich die Anzahl der Verkaufsftätten gleich nach Einführung der
Accife verdoppelte, fo raufs diefs als eine Folge der allgemeinen Spiritus-Ver-
kaufsfreiheit angefehen werden.
Die Abnahme', welche von 1864 rückßchtlich der Ziffern von 1863 con-
ftatirt werden kann, mag treffend bezeichnen, dafs die damals beftehenden 137.000
Schänken dem allgemeinen Bedürfnifs genügt haben.
Demgemäß kann . abgefehen von der Erhöhung der Anzahl der Schänken
in den Provinzen von Grofs-Rufsland dennoch mit Recht behauptet werden, dafs
die Gefammtanzahl der Schänken fich eher verminderte als erhöhte.
Es ift intereffant, hiebei einige Vergleiche mit dem Auslande anzuftellen.
Die Statiftik zeigt uns, dafs in Rufsland die Zahl der Schänken — fo er
fchreckend grofs fie auch der trockenen Ziffer nach erfcheint — dennoch kleiner ift,
wenn man diefelben auf die Einwohner-Kopfzahl repartirt, als allerwärts in Europa!
Nachfolgend foll diefs nach den beften ftatiftifchen Daten bewiefen werden.
Anzahl der Einwohner per Schänke:
In den Gouvernements Grofs-Rufslands . . .6.
Nach Einführung des Verpachtungsfyflems ... 3
In den baltifchen Provinzen 3
n den Landen der Kofaken des Don 4
„ Sibirien (approximativ) 300
„ Preufsen im Jahre 1861 260
„ den Niederlanden 1860 go
„ Belgien 1849 93
„ England 1848
„ dem nördlichen Frankreich 70.
Es zeigt fich, dafs die Anzahl der Schänken in Grofs-Rufsland um die Hälfte
kleiner ift, als im übrigen Reiche; fie repräfentirt nur den dritten Theil der Anzahl
der Schänken in Preufsen, den fünften Theil der in England und den fiebenten
oder achten Theil der in Frankreich, Belgien und Holland.
Es ift fomit durchaus nicht den äufserlichen Urfachen, welche in der Ver-
kaufsweife des Branntweins liegen, der fchlechte Einflufs zuzufchreiben, welchen
die Trunkfucht mehr und mehr ausübt, fondern es mufs die Wurzel desUebels viel
tiefer gefucht werden.
Sie liegt namentlich in der noch fehr mangelhaften Bildung und in dem
Bedürfmffe des gemeinen Mannes, die freie Zeit mit irgend einem Genuffe aus
zufüllen, wodurch die Trunkfucht neue Nahrung bekommt, da für Vergnügen des
Volkes auf belfere Weife leider noch fehr wenig geforgt ift.
Eine Verordnung der Regierung halten wir allerdings für fehr fchädlich
und ganz geeignet, für die grofse Branntwein-Confumtion Propaganda zu machen.
Diefe Verordnung befteht darin, dafs die Branntwein-Schänken nicht die
Erlaubnifs haben, andere Getränke zu verkaufen.
Mit Aufhebung diefer Verordnung würde ganz entfchieden der Trunkfucht
ein wefentlicher Damm gefetzt werden, und ift in nichtgrofsruffifchen Gouvernements,
namentlich in denbaltifchenProvinzen, wo fchon ähnlicheModificationen beftehen,
die Mäfsigkeit eine gröfsere als in Grofs-Rufsland.
Im Nachfolgenden find die Ziffern der Branntwein-Verkaufsftätten in die
jenigen der Städte und die des flachen Landes getheilt.
Branntwein-Verkaufsftätten
der Städte
Gouvernement Grofs-Rufsland . . . 15.917
Land der Kofaken des Don .... 150
Gouvernements, früher privilegirt . . 12.992
Baltifche Provinzen 776
des flachen Landes
48.799
2-°33
54-992
4.290.