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Volltext: Russland, officieller Ausstellungs-Bericht

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Wilhelm von Lindheim. 
Affociationen, über den Modus, nach welchem die Befchickung der Generalver- 
fammlungen, die Abftimmung, die Statutenänderung gefchieht, genügenden Auf- 
fchlufs geben; iie muffen ferner die Geldeinlagen der Mitglieder präcifiren, die 
Art der Verrechnung feftffeilen, gewiffe Vorfchriften bezüglich des Austrittes 
von Mitgliedern aus der Affociation feftftellen, fowie die Conftituirung des Ver- 
waltungsrathes und die Rechte der Mitglieder ausführlich erörtern. Die Statuten 
find behufs Legaliürung einer Specialcommiffion zu überweifen, welche dieDepo- 
nirung derfelben durch einen Empfangsfehein beftätigt. Jede Genoffenfchaft ift 
ferner verpflichtet, ein offenes Bureau oder Comptoir zu inftalliren, deffen 
Adreffe veröffentlicht werden und ftets bekannt fein mufs. Selbft nach einer 
formellen Auflöfung wird jede Affociation von der Behörde fo lange für fort- 
beftehend angefehen, als fie fleh aller eingegangenen Verpflichtungen endgiltig 
noch nicht entledigt hat. Die aus der Genoffenfchaft fcheidenden Mitglieder find 
während der Dauer eines Jahres für alle Engagements verantwortlich, welche zur 
Zeit ihrer Mitgliedschaft entrirt worden find. Die materielle Haftpflicht der ehe 
maligen und wirklichen Mitglieder bezieht fich nur auf die Summe ihrer Geldein 
lagen. Das find die Beftimmungen der englifchen Gefetzgebung. 
In Ruff land find die Genoffenfchaften meiftens von Bauern ärmerer Gouverne 
ments gebildet. Sie vereinigen fich, um ihre Arbeitskraft während der Sommer 
monate zu vermiethen. Der Unternehmer, welcher eine folche Affociation für 
feine Zwecke verwenden will, fchliefst mit dem Oberhaupte derfelben ein Abkom 
men, demzufolge fich dasfelbe zur Lieferung einer beftimmten Anzahl Arbeiter 
verpflichtet. Der Unternehmer zieht natürlich zuvor feine Erkundigungen ein, um 
fich über den Werth der offerirten Arbeitskräfte zu vergewiffern. Indeffen kann 
fich derfelbe, wenn es den einzelnen Mitgliedern freifteht, aus der Affociation zu 
fcheiden und fich vertreten zu laffen, leicht verrechnen und empfindliche Verlufte 
erleiden; die neu hinzutretenden Kräfte kennen vielleicht ihr Handwerk nicht, 
arbeiten fchlecht oder weniger gut, felbft mit den beften Abfichten von der Welt.’ 
Demgemäfs follte der Erfatz eines austretenden Mitgliedes der Affociation nur 
unter Zuftimmung des Unternehmers erfolgen können. 
Man behauptet, bemerkt der „Monde ruffe“, dafs die folidarifche Haftpflicht 
fämmtlicher Mitglieder einer derartigen Affociation dem Unternehmer genügende 
Sicherheit böte, aber man multiplicire doch einmal o mit io oder loo; es wird 
immer o herauskommen, und zehn oder hundert befitzlofe Individuen bieten nicht 
mehr Sicherheit als ein einziges. Dafs die Genoffenfchaftsarbeiter nichts befitzen, 
rührt eben einfach daher, dafs das Land, welches fie in ihrem Dorfe vielleicht 
bebauen, nicht ihnen, fondern der Commune gehört, dafs die Häufer und das 
Vieh, deren Niefsbrauch ihnen zufteht, nicht ihr perfönliches, fondern ihrer 
Familie Eigenthum find. 
Die gefetzliche Regelung diefer Genoffenfchaften ift, um ihnen die Eigen- 
fchaft einer juriftifchen Perfon zu verleihen, unerläfslich. Die Statuten müfsten 
genau die Rechte und Verpflichtungen der Betheiligten gegenüber der Affociation 
felbft und dritten Perfonen feftfetzen, wenn anders die endlofen Zwiftigkeiten 
jemals aufhören follen. 
Freilich darf den Affociirten, wenn man die folidarifche Haftpflicht aller 
Mitglieder beibehält, das Recht, aus der Genoffenfchaft auszutreten, nicht vorent 
halten werden. Indeffen müfste die volle Verantwortlichkeit für die pünktliche 
Ausführung eines mit dritten Perfönlichkeiten abgefchloflenen Vertrages bis zum 
Ablaufe desfelben von allen jenen getragen werden, welche zur Zeit des Ab- 
fchluffes Mitglieder der Affociation gewefen find. Wenn diefe Verantwortlichkeit 
an dem Tage endete, an welchem es einem Affociirten beliebt, feinen Austritt zu 
proclamiren, fo hätte die folidarifche Haftpflicht keinen Sinn, denn die Genoffen 
fchaft würde, wenn die Gefchäfte einmal fchlecht gingen, keinen Augenblick An- 
ffand nehmen, fich im Wohlgefallen aufzulöfen.
	        
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