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Oberbau.
XVII zur Vorführung gebracht und benützen im Nachstehenden den
Seitens der Erfinder aufgestellten, beschreibenden Text.
1. Zweck der Apparate.
Die Apparate haben den Zweck, die Weichen und Signale auf
Bahnhöfen für die ein- und ausfahrenden Züge mit absoluter Sicherheit
richtig zu stellen, ohne dabei für das Rangiren der Züge Unbequemlichkeiten
hervorzurufen. Sie lassen sich überall da anwenden,
wo jeder Zug stets einen ihm vorgeschriebenen Weg verfolgen kann,
und ist dieses die Vorbedingung, welche erfüllt werden muss.
Durch Anfertigung von Versuchsapparaten und Anstellung
eingehender Versuche hat sich die Wirkungsweise der Apparate
als eine schnelle, sichere und in allen Theilen zutreffende erwiesen,
so dass für die nachstehenden Eigenschaften derselben vollständige
Garantie geboten werden kann:
1. Das Fahrsignal eines Zuges stellt nur dann auf „Fahrbar“,
wenn vorher alle vom Zuge zu befahrenden Weichen in die richtige
Lage gebracht worden sind. Die Stellung der Weichen und des
Fahrsignals erfolgt gemeinschaftlich durch Anziehen eines Handhebels.
2. Zweien Zügen, deren Wege sich kreuzen, kann nie gleichzeitig
das Fahrsignal gegeben werden.
3. Die erfolgte Stellung des Signals und somit auch die der
Weichen wird durch ein Controlsignal am Centralpunkte angezeigt.
4. Alle Weichen sind während der Bewegung des Zuges fest
verschlossen, können aber nach Einziehen des Fahrsignals an Ort
und Stelle von Hand aus bewegt werden.
5. Die Apparate wirken mit Sicherheit auf Entfernungen von
3000 Meter. Die Stellung einer Weiche erfordert eine Zeit von
1 bis 4 Secunden, die eines Signals von 3 bis 8 Secunden je nach
Anwendung einer weiteren oder engeren Rohrleitung.
2. Einrichtung der Apparate im Allgemeinen.
An einem Orte, dem Centralpunkte, welcher eine möglichst
freie Uebersicht über die Bahngeleise gestattet, ist ein Accumulator
aufgestellt, von dem so viele Rohrleitungen ausgehen, als verschiedenartige
Züge den Bahnhof passiren. Die einem Zuge angehörige