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Volltext: Stahl- und Eisenwaaren (Gruppe VII, Section 2), officieller Ausstellungs-Bericht

STAHL- UND EISENWAAREN. 
(Gruppe VII, Seetion 2.) 
Bericht von 
F. W. HAARDT.* 
Der öfterreichifche Theil diefer Ausftellung erfreute fich eines fpeciellen 
Pavillons, des fogenannten E i fe n h o f e s, der alle inländifchen Metallwaaren in 
fich aufnahm, mit Ausnahme einiger gröfserer Expofitionen, die oft in Verbindung 
mit den anderweitigen Fabrikaten der betreffenden Ausfteller im angrenzenden 
Theile des Hauptgebäudes untergebracht waren. 
Die Induftriellen Oefterreichs hatten in allen Zweigen der gewerblichen 
Thätigkeit ein beftimmtes Gefühl der Solidarität an den Tag gelegt und durch 
eine faft allgemeine Betheiligung an der Ausftellung bewiefen, dafs fie fich der 
Pflicht bewufst waren, in diefem induftriellen Wettkampfe die Ehre des Landes 
zu wahren, und der ftaunenden Welt zu zeigen, was diefer fo vielfach verkannte 
Kaiferftaat zu leiften im Stande fei. Die Angehörigen der Metallwaaren-Branche 
waren für ihren Theil diefer Pflicht und Rückficht im vollften Mafse gerecht 
geworden; denn fie waren mit ihren Fabrikaten aus allen Theilen des grofsen 
Reiches herbeigekommen und keiner war zurückgeblieben, der nur irgendwie 
eine Beachtung auf induftriellem Gebiete in Anfpruch nehmen kann. 
Der Eifenhof lieferte den vollgiltigen Beweis, dafs die allgemeine Theil- 
nahmlofigkeit, die man auf den früheren Ausftellungen in London und 
Paris in diefen Artikeln zu beklagen hatte, nicht in der Inferiorität unferer Fabri 
kation, fondern in anderen Urfachen zu fuchen fei. 
Was die Betheiligung des Auslandes betrifft, mufs vorhergefchickt 
werden, dafs man auf den früheren Ausftellungen daran gewöhnt worden, 
in diefem Induftriezweige qualitativ und quantitativ England überall an der 
Spitze zu fehen; neidlos wurde ihm bisher die Palme zuerkannt. Es mufste 
* Die vorliegende Berichterftattung wurde durch den Umftand erfchwert, dafs dem 
Verfafler der Auftrag hierzu in Folge deffen, dafs, dem Vernehmen nach, die von einem anderen 
Sachverftändigen übernommene Berichterftattung zurückgelegt wurde, erft nach erfolgtem 
Schluffe der Ausftellung zukam. Eine örtliche Erhebung und Vergleichung der Objedte und die 
Feftftellung des aus dem unmittelbaren Eindrücke fich Ergebenden ward hierdurch unmöglich, 
und mufste die Befprechung auf Grund von Privatnotizen und im Gedächtniffe verbliebener 
Wahrnehmungen erfolgen. 
Der Verfaffer glaubte diefs ausdrücklich bemerken zu follen, um dadurch das Vor 
handenfein etwaiger Lücken zu entfchuldigen.
	        
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