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Full text: Eisenbahn-Unter- und Oberbau (Gruppe 18, Section 2), Erster Band, officieller Ausstellungs-Bericht

1. Disposition der Schienenwege. 
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b) die maritime Hebung Italiens, und 
c) die Näherbringung Deutschlands an die Südküste Europas. 
Durch die St. Gotthardbahn wird also die Schweiz zum Durch 
zugslande des Welthandels, und dieser Schienenweg ist demnach 
bestimmt, jenen Seeverkehr heranzuziehen, der einst die Grösse der 
Republiken Genua und Venedig veranlasst hat. 
Der Handel aus dem Oriente und aus Indien wird in kurzer 
Zeit, vervollkommnet durch die Schienenwege nach Indien, auf 
moderner Strasse und mit modernen Mitteln jene zwei Wege be 
treten, die geschichtlich weit zurück verfolgbar sind. 
Der eine Weg ist der Seeweg; er führt aus China und Indien 
durch den Persischen Golf und durch den Suezcanal in das Mittel 
ländische Meer und aus diesem, vereint mit dem Wege des levanti- 
nischen Handels, an die Südhafen Europas. 
Der zweite Weg ist der Landweg; er wird führen durch 
Kleinasien und über Constantinopel nach Europa und entlang dem 
Kaspisee durch das asiatische Russland, ebenfalls nach Europa. 
Die Entwickelung Amerikas, welche den orientalischen Handel 
einst brach gelegt hat, weil die Schifffahrt nach Amerika das leichtere 
Verkehrsmittel bot, diese Entdeckung, welche uns dem Oriente 
plötzlich ferne rückte und welche Venedig und Genua niederwarf, 
wird für die alte Welt und ihre gegenseitigen Bestrebungen wieder 
paralysirt werden von dem Tage an, wo das Dampfross, dieser 
Nivelleur unserer Culturinteressen, wieder nach jenen Richtungen 
hineilt, aus denen Zoroasters Lehren und die Culturanfänge der 
Menschheit stammen. 
In diesem Culturgange, der sich in unserer raschlebigen Zeit 
sehr bald erfüllen wird, würde Oesterreich schwer geschädiget 
werden, wenn es von den Culturwegen nur tangirt würde. 
Seine alte Aufgabe ist es vielmehr, mit den stetig erstehenden 
Culturmitteln, also auch mit dem Mittel der Dampfkraft, jenen 
Culturweg durch seine Marken zu lenken; — mit anderen Worten, 
wir müssen die westwärts und nordwestwärts von uns gelegenen 
Länder, also: die Schweiz, Mittel- und Suddeutschland, Frank 
reich und England, zum Theile auch Belgien, Holland, Norddeutsch 
land und Spanien veranlassen, sich zum Durchzuge ihres orienta 
lischen Landverkehres: Oesterreichs zu bedienen. 
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