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Volltext: Eisenbahn-Unter- und Oberbau (Gruppe 18, Section 2), zweiter Band, officieller Ausstellungs-Bericht

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Brückenbau. 
Die Gesammtkosten des Bauwerkes betragen circa 775.000 fl. 
österr. Währung Banknoten; es entfallen daher auf den laufenden 
Meter der Brücke circa 2074 fl. österr. Währung Banknoten. Von 
diesem Preise entfallen: 
pro laufenden Meter des Trägers circa 980 fl. öst.W. Banknoten. 
» » „ der Träger 
länge für die Pfeiler „ 378 ,. „ „ 
pro laufenden Meter der Träger- 
längeamMauerwerk ,, 716 „ ,. „ 
Nicht ohne Interesse ist es zu bemerken, dass im Winter 
1869 bis 1870 eine ausgedehnte Eissprengung auf dem Iglavaflusse 
vermittelst Dynamit durchgeführt wurde; bei dieser Sprengung 
stellte sieb heraus, dass die Wirkung des Dynamites erst dann eine 
vollständige wurde, nachdem entlang dem Flusse in Entfernungen 
von 12 bis 18 Fuss parallele Rinnen von etwa 2 Fuss Breite ein 
gehauen wurden. Auf diesen noch zusammenhängenden Eisstreifen 
wurden in Distanzen von 30 bis 40 Fuss die Dynamitpatronen zur 
Wirkung gebracht und dadurch die vollständige Zersprengung des 
Eises bewerkstelligt. 
Die Bauleitung des Iglnva-Yiaductes erfolgte unter dem Ober 
ingenieur und derzeitigen k. k. Hofrath R. v. Pischof. 
58. Brücken der Oesterreic bischen Nordwest bahn. 
Die bedeutenden Brückenbauten, welche in dem gesummten Netze 
der Oesterreichischen Nordwestbahn ausgeführt worden sind (270 
Blechbrücken, 47 Gitterbrücken, GesammtgewiCht 202.500 Zoli- 
centner), haben der Baudirection Veranlassung zur Aufstellung be 
stimmter Constructionsregeln geboten, welche in Form einer Mono 
graphie als Ausstellungsobject vorhanden waren. 
Wir glauben, dass dieses »Schriftstück einen so grossen allge 
meinen Werth hat, dass seine wörtliche Wiedergabe hier gerecht 
fertiget sei; um den Eindruck der Vollständigkeit in dieser Mono 
graphie nicht zu stören, wurden auch die auf die Blechbrücken Bezug 
habenden und schon früher erwähnten »Stellen hier beibelassen. 
59. „Constructionsregeln für den Bau der eiser 
nen Brücken der Oesterreichischen Nord westbahn. 
a) Allgemeine Normen. Um sowohl den theoretischen 
Grundsätzen möglichst zu entsprechen, als auch um den praktischen
	        
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