IV. Eiserne Brücken.
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Bei Fachwerk- und Gltterbriicken wurden, wo es möglich
war, die Windkreuze immer an der oberen und unteren Gurtung
angebracht und steif construirt.“
()) „Inansprucunahme des Schmiedeisens. Zufällige
Last. Bis zum Erscheinen der Verordnung des k. k. Handels
ministeriums vom 30. August 1870, welche hierüber bestimmte Normen
gab, wurde bei der Berechnung der Querschnittsabmessungen eine
zulässige Inanspruchnahme des Schmiedeisens, und zwar bei den
Hauptconstructionstheilen (den Brückenträgern) von 7 Kilogramm
pro Quadratmillimeter, bei den Quer und Längsträgern von 6 bis
6.5 Kilogramm pro Quadratmillimeter vorausgesetzt, während nach
dem Erscheinen dieser Verordnung, welche 8 Kilogramm pro Qua
dratmillimeter im Allgemeinen mit Ausnahme der Nieten für zu
lässig erklärt, 8 Kilogramm pro Quadratmillimeter für die Haupt
träger und 6 bis 6. 5 Kilogramm pro Quadratmillimeter für die
Quer- und Längsträger in Rechnung gebracht wurden.
Die zufällige Last wurde mit specieller Rücksichtnahme auf
die Locomotiven der Oesterreichischen Nordwestbahn bestimmt;
bei den Brücken über 30 Meter Stützweite aber durchgehends mit
4 Tonnen pro laufenden Meter der Stützweite angenommen.“