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Full text: Eisenbahn-Unter- und Oberbau (Gruppe 18, Section 2), zweiter Band, officieller Ausstellungs-Bericht

IV. Eiserne Brücken. 
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Bei Fachwerk- und Gltterbriicken wurden, wo es möglich 
war, die Windkreuze immer an der oberen und unteren Gurtung 
angebracht und steif construirt.“ 
()) „Inansprucunahme des Schmiedeisens. Zufällige 
Last. Bis zum Erscheinen der Verordnung des k. k. Handels 
ministeriums vom 30. August 1870, welche hierüber bestimmte Normen 
gab, wurde bei der Berechnung der Querschnittsabmessungen eine 
zulässige Inanspruchnahme des Schmiedeisens, und zwar bei den 
Hauptconstructionstheilen (den Brückenträgern) von 7 Kilogramm 
pro Quadratmillimeter, bei den Quer und Längsträgern von 6 bis 
6.5 Kilogramm pro Quadratmillimeter vorausgesetzt, während nach 
dem Erscheinen dieser Verordnung, welche 8 Kilogramm pro Qua 
dratmillimeter im Allgemeinen mit Ausnahme der Nieten für zu 
lässig erklärt, 8 Kilogramm pro Quadratmillimeter für die Haupt 
träger und 6 bis 6. 5 Kilogramm pro Quadratmillimeter für die 
Quer- und Längsträger in Rechnung gebracht wurden. 
Die zufällige Last wurde mit specieller Rücksichtnahme auf 
die Locomotiven der Oesterreichischen Nordwestbahn bestimmt; 
bei den Brücken über 30 Meter Stützweite aber durchgehends mit 
4 Tonnen pro laufenden Meter der Stützweite angenommen.“
	        
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