558 Gruppe V. Textil- und Bekleidungs-Industrie.
nach dem heutigen System von 5 bis 30 bewegen, zwischen 1800 und
300 variiren, also in Zahlen, deren Höhe vielfache Unzuträglichkeiten
mit sich bringen würde. Dazu kommt, dass die Adoptirung eines
besonderen Systems für die Seide weit entfernt wäre, Verwirrungen in
Spinnerei und Weberei zu bringen, deren erstere auf bestimmte Districte
beschränkt ist, während die Verarbeitung der Seide auch meistens auf speeielle,
diesen Artikel ausschliesslich verbrauchende Fabriken beschränkt
ist. Die Versammlung, welche einen berechtigten Werth darauf legte,
ein einheitliches System für qlle Gespinnststoffe empfehlen zu können,
ging auf diese Einwendungen nicht ein und nahm Punkt 2 nach der
Fassung des Comites mit Majorität an.
Die ferneren Anträge des Comites erlitten nach lebhaften Debatten
mehrfache Abänderungen, wenn auch der Kern derselben: dass sich
als einziges Numerirungssystem das metrische empfehle, in noch reinerer
Form als ursprünglich festgestellt, mit grosser Uebereinstimmung
angenommen wurde. Es ist in der Versammlung keine Stimme laut
geworden, welche eine gegenteilige Ansicht aussprach und mit besonderer
Freude wurde die Mittheilung begrüsst, dass England, von
dessen Seite man der Einführung eines von den dort herrschenden verschiedenen
Systems die grössten Schwierigkeiten entgegengestellt zu
sehen fürchtete, weit entfernt sei, dem metrischen Systeme abhold zu
sein und gern zu dessen praktischer Durchführung die Hand bieten würde.
Das halbe Kilogramm fand als vorgeschlagene Basis für das System wenig
Beifall und es wurde schliesslich der Antrag angenommen, dass die
Nummern der Gespinnste durch die Zahl der Meter gegeben werden,
welche in einem Gramm enthalten eind, während der Strähn von 1000 m
als Länge für alle Gespinnstgattungen acceptirt wurde. Dagegen hat sich
der Congress in sehr gerechter Mässigung der Versuchung begeben,
auch für die Weifenlänge und die Anzahl der Fäden im Gebinde
bestimmte Grössen vorzuschlagen, und die Lösung dieser technischen
I ragen, die, was die erstere betrifft, wahrscheinlich gar keine feste
sein, sondern je nach Bedarf des Fabrikanten eingerichtet werden wird,
einer späteren Zeit überlassen. Zur Vermeidung der Unzuträglichkeiten
jedoch, welche im Falle von Streitigkeiten über die Richtigkeit der
Garnnummern, die \ ergleichung der Meterlänge, die in 1 g enthalten sind,
mit sich bringen würde, da das Spinnen nie so exact ausgeführt werden
kann, dass nicht in so kleinen Längen- und Gewichtseinheiten Diffelenzen
Vorkommen, setzte der Congress fest, dass die Richtigkeit eines
Garnquantums nur nach einer grösseren Anzahl von Metern, jedenfalls
nicht nach weniger als einem Strähne, gesetzlich zu beurtheilen sei.
Zur endgültigen Beschlussnahme über die in den diesmaligen Congressverhandlungen
nur angedeuteten Punkte zur Verbreitung undFörderung
der Congressbeschlüsse durch Erwirkung gesetzlicher Bestimmungen
oder durch freie Vereinbarung unter den Industriellen u.s.w. wurde