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Full text : Textil- und Bekleidungs-Industrie, Wiener Weltausstellung Heft 5

558  Gruppe  V.  Textil-  und  Bekleidungs-Industrie.
nach  dem  heutigen  System  von  5  bis  30  bewegen,  zwischen  1800  und
300  variiren,  also  in  Zahlen,  deren  Höhe  vielfache  Unzuträglichkeiten
mit  sich  bringen  würde.  Dazu  kommt,  dass  die  Adoptirung  eines
besonderen  Systems  für  die  Seide  weit  entfernt  wäre,  Verwirrungen  in
Spinnerei  und  Weberei  zu  bringen,  deren  erstere  auf  bestimmte  Districte
beschränkt  ist,  während  die  Verarbeitung  der  Seide  auch  meistens  auf  speeielle,
  diesen  Artikel  ausschliesslich  verbrauchende  Fabriken  beschränkt
ist.  Die  Versammlung,  welche  einen  berechtigten  Werth  darauf  legte,
ein  einheitliches  System  für  qlle  Gespinnststoffe  empfehlen  zu  können,
ging  auf  diese  Einwendungen  nicht  ein  und  nahm  Punkt  2  nach  der
Fassung  des  Comites  mit  Majorität  an.
Die  ferneren  Anträge  des  Comites  erlitten  nach  lebhaften  Debatten
mehrfache  Abänderungen,  wenn  auch  der  Kern  derselben:  dass  sich
als  einziges  Numerirungssystem  das  metrische  empfehle,  in  noch  reinerer ­
  Form  als  ursprünglich  festgestellt,  mit  grosser  Uebereinstimmung
angenommen  wurde.  Es  ist  in  der  Versammlung  keine  Stimme  laut
geworden,  welche  eine  gegenteilige  Ansicht  aussprach  und  mit  besonderer ­
  Freude  wurde  die  Mittheilung  begrüsst,  dass  England,  von
dessen  Seite  man  der  Einführung  eines  von  den  dort  herrschenden  verschiedenen ­
  Systems  die  grössten  Schwierigkeiten  entgegengestellt  zu
sehen  fürchtete,  weit  entfernt  sei,  dem  metrischen  Systeme  abhold  zu
sein  und  gern  zu  dessen  praktischer  Durchführung  die  Hand  bieten  würde.
Das  halbe  Kilogramm  fand  als  vorgeschlagene  Basis  für  das  System  wenig
Beifall  und  es  wurde  schliesslich  der  Antrag  angenommen,  dass  die
Nummern  der  Gespinnste  durch  die  Zahl  der  Meter  gegeben  werden,
welche  in  einem  Gramm  enthalten  eind,  während  der  Strähn  von  1000  m
als  Länge  für  alle  Gespinnstgattungen  acceptirt  wurde.  Dagegen  hat  sich
der  Congress  in  sehr  gerechter  Mässigung  der  Versuchung  begeben,
auch  für  die  Weifenlänge  und  die  Anzahl  der  Fäden  im  Gebinde
bestimmte  Grössen  vorzuschlagen,  und  die  Lösung  dieser  technischen
I  ragen,  die,  was  die  erstere  betrifft,  wahrscheinlich  gar  keine  feste
sein,  sondern  je  nach  Bedarf  des  Fabrikanten  eingerichtet  werden  wird,
einer  späteren  Zeit  überlassen.  Zur  Vermeidung  der  Unzuträglichkeiten
jedoch,  welche  im  Falle  von  Streitigkeiten  über  die  Richtigkeit  der
Garnnummern,  die  \  ergleichung  der  Meterlänge,  die  in  1  g  enthalten  sind,
mit  sich  bringen  würde,  da  das  Spinnen  nie  so  exact  ausgeführt  werden ­
  kann,  dass  nicht  in  so  kleinen  Längen-  und  Gewichtseinheiten  Diffelenzen
  Vorkommen,  setzte  der  Congress  fest,  dass  die  Richtigkeit  eines
Garnquantums  nur  nach  einer  grösseren  Anzahl  von  Metern,  jedenfalls
nicht  nach  weniger  als  einem  Strähne,  gesetzlich  zu  beurtheilen  sei.
Zur  endgültigen  Beschlussnahme  über  die  in  den  diesmaligen  Congressverhandlungen
  nur  angedeuteten  Punkte  zur  Verbreitung  undFörderung
  der  Congressbeschlüsse  durch  Erwirkung  gesetzlicher  Bestimmungen ­
  oder  durch  freie  Vereinbarung  unter  den  Industriellen  u.s.w.  wurde
            
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