MAK

Volltext: Textil- und Bekleidungs-Industrie, Wiener Weltausstellung Heft 5

598 Gruppe V. Textil- und Bekleidungs-Industrie. 
sind auch, und so lange der Näh- und Strickunterricht nicht allgemein 
zu den Disciplinen der öffentlichen Volksschulen gehört, mit Einführung 
dieser Unterrichtszweige in den Klöppelschulen Versuche zu machen 
und, sind sie erspriesdiche, dieselben fortzusetzen. 
Das Regulativ in seinem allgemeinen wie speciellen Theile, und 
die in Klöppelschulangelegenheiten ergangenen generellen und speciellen 
Verordnungen sind der getreue Ausdruck dieser Anschauungen. Ihnen 
nach ist der Zweck der Klöppelschulen ein doppelter: a) ein technisch 
industrieller, b) ein erziehlicher. 
In ersterer Hinsicht soll durch dieselben die Spitzenindustrie dem 
sächsischen Erzgebirge nicht nur erhalten und zu grösserer Vollkom 
menheit gebracht, sondern es sollen ihre Zöglinge technisch so aus- 
und durchgebildet werden, dass sie alsbald und später ohne längere 
Lehrperiode im Stande sind, die feinsten und einträglichsten Spitzen 
muster fein und geschmackvoll auszuführen und jedes von der Mode 
begehrten und daher lohnendsten Spitzengenres sich zu bemächtigen. 
In disciplinarer und erziehlicher Hinsicht haben sie die Bestim 
mung, der häuslichen Erziehung unter die Arme zu greifen; die Schüler 
an Fleiss und Aufmerksamkeit, an Folgsamkeit und Pünktlichkeit, an 
Ordnung und Reinlichkeit zu gewöhnen, sie zur Dienstfertigkeit und 
Verträglichkeit gegen einander und zu einem anständigen und gesitteten 
Betragen anzuhalten. 
Die Bedeutung dieser Schulen fürs praktische Leben zu erhöhen 
und den älteren Schülerinnen Gelegenheit zur Erwerbung der für 
Hausfrauen und Mütter so wünschenswerthen und nothwendigen Näh 
fertigkeit zu vermitteln, ist seit dem Jahre 1860 mit dem Unterrichte 
im Klöppeln ein wöchentlich vier- bis sechsstündiger Unterricht im 
Weissnähen, theilweise auch im Stricken verbunden worden. 
Die oberste Aufsicht über die sämmtlichen aus Staatscassen unter 
stützten Klöppelschulen führt die königl. Kreisdirection zu Zwickau als 
Klöppelsehuldirection, welche die ihr als solcher obliegenden Geschäfte 
theils selbst besorgt, theils durch den seitdem 1. October 1858 ernann 
ten Klöppelschulinspector besorgen lässt. 
Jede einzelne Schule wird von einer aus Mitgliedern der Orts 
behörde oder ans geachteten und gemeinnützig gesinnten Einwohnern 
aller Classen gebildeten Localinspection beaufsichtigt. Diese Local- 
inspection hat besonders darauf Bedacht zu nehmen, dass die Verleger, 
Lehrerinnen und Schüler ihren Verpflichtungen gehörig nachkommen, 
die Ertheilung des Unterrichts in zweckmässiger, die Benutzung der 
Unterrichtsstunden in gewissenhafter Weise geschieht ;• dass die Bestim 
mungen des Regulativs und der eingeführten Hausordnung aufrecht 
erhalten, bemerkte Gebrechen und Uebelstände abgestellt, kurz, die 
allgemeinen und speciellen Zwecke der Schule möglichst vollkommen 
erreicht werden.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.