Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Musikalische Instrumente, Wiener Weltausstellung Heft 12

637

Section  I.  Tasteninstrumente.
gegenwärtig  im  Fabrikgebäude  118  tmd  aus  dem  Hause  43,  im  Ganzen
'circa  160  Arbeiter,  denen  in  letzter  Zeit  durch  Einführung  verschiedener
Handmaschinen  besondere  Erleichterungen  zu  Theil  geworden  sind.
Auf  der  Wiener  Weltausstellung  war  von  C.  M.  Schröder  ein  Coucertflügel,
  kreuzsaitig,  mit  Repetitionsmechanik  ausgestellt,  wobei  besonders ­
  ausser  der  Klangfülle  die  Egalität  des  lones  und  leichte
Spielart  hervorzuheben  sind.  Dieser  Flügel  gehörte  unbestreitbar  zu
dem  Vorzüglichsten,  was  die  Ausstellung  im  Pianofortebau  bot  und
überragte  bei  Weitem  alle  anderen  russischen  Fabrikate.
Krall  &  Siedler  aus  Warschau  (Pianofortes)  für  einen  übersaitigen
  Concertflügel  mit  Repetitionsmechanik,  mit  leider  etwas  schwerfälliger ­
  Spielart,  aber  sehr  solider  Arbeit.
b.  Die  Verdienstmedaille:
1.  Antoine  Hofer  aus  Warschau  für  einen  grossen  kreuzsaitigen
Flügel  mit  Stosszungenmechanik  und  einen  kreuzsaitigen  Stutzflügel.
2.  Julien  Malecki  aus  Warschau,  dessen  neues  System  an  einem
geradsaitigen  Concertflügel  keine  Lebesfähigkeit  hat.  Dasselbe  besteht
in  einer  am  Resonanzboden  befindlichen  Agraffe,  welche  dem  einen
Saitenchor  auf  der  Platte  einen  höheren  Anhängepunkt  giebt,  als  dem
daneben  liegenden.
3.  J.  Becker  in  Petersburg  für  zwei  geradsaitige  Flügel,  welche
den  alten  Ruhm  der  Fabrik  nicht  zu  behaupten  vermochten.
c.  Das  Anerkennungsdiplom:
1.  Sturzwaage  in  Moskau  für  einen  kreuzsaitigen  Concertflügel
mit  Stosszungenmechanik.
2.  Carl  Haas  in  Odessa  für  zwei  geradsaitige  Flügel.
Auf  Antrag  des  russischen  Juror  La  Roche  wurden  die  Flügel  der
Firma  Jaques  Becker  aus  Petersburg,  welche  mit  dem  Anerkennungsdiplom ­
  bedacht  waren,  von  der  ersten  Section  in  der  Gruppe  15  noch
einmal  und  zwar  am  30.  Juni  geprüft.  Die  genaue  Untersuchung  ergab
das  Resultat,  dass  die  Section  sich  in  allen  Punkten  der  schriftlich
abgegebenen  Erklärung  des  durch  amtliche  Verpflichtungen  von  dieser
Prüfung  abgehaltenen  Jurors,  Herrn  Prof.  Dr.  Eduard  Hanslick,
anschloss.
Diese  Erklärung  lautet  dahin,  dass  weder  die  Bestimmungen  des
§.  2  noch  die  des  §.3  im  22.  Absätze  der  Organisationsvorschrift  (Fortschritts- ­
  und  Verdienstmedaille)  auf  die  Firma  J  aques  Becker  passen,
somit  nur  das  Anerkennungsdiplom  für  dieselbe  zu  beantragen  ist.  Was
von  der  früheren  Firma  Becker  mit  Recht  gerühmt  wurde,  gilt  nicht
in  gleichem  Maasse  von  der  jetzigen  Firma  Becker  (recte  Peterson),
  und  es  liegt  nicht  einmal  im  russischen  Interesse,  dass  die
Becker’schen  (Peterson’sehen)  Instrumente  mit  den  nach  An-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.