Deutschland auf der Wiener Weltausstellung 1873. 13
halb entwickelt, bot für viele Einrichtungen weder die Arbeitskräfte
noch das Material; es erwuchs die Nothwendigkeit, auf die Hilfe der
ausländischen Indui^fie zurückzugreifen. Die Stadt selbst, bis zur
neuesten Zeit eine binnenländische Residenz, reich zwar, aber von
engen Anschauungen beherrscht, war eben erst in die Entwickelung zu
einer Weltstadt eingetreten; die Unfertigkeit ihrer derzeitigen Zustände
musste die Ausstellung vielfach empfinden. Die Verwaltung hatte
Mühe, diese Verhältnisse zu überwinden, und es ist erklärlich, wenn
die Anzeichen davon nach aussen nicht verborgen blieben.
Die Organisation der Verwaltung erschien äusserlich in sehr einfacher
Gestalt. Unter dem Protectorate des Erzherzogs Karl Ludwig,
des Bruders und Vertreters des Kaisers, führte der Erzherzog Rai
ner die kaiserliche Commission, berufen zur Repräsentation nach aus
sen und zur Berathung principieller Fragen, in Wirklichkeit indessen
auch in diesem beschränkten Bereich wenig zur Thätigkeit gelangt.
Sie umfasste, an der Spitze eine Anzahl der höchsten Würdenträger
des Reiches, über hundert Mitglieder aus allen Theilen der Monarchie
und aus allen Lebenskreisen. Die eigentliche Geschäftsführung lag in
der Hand des Geheimen Rathes Freiherrn von Schwarz-Senborn,
welcher, schon seit langer Zeit ein energischer Vertreter der Aus
stellungsidee, nun, wo ihre Durchführung beschlossen war, in unermüd
licher Hingebung sich ihr widmete. Anfangs zum „Leiter“ der Aus
stellungberufen, wurde er nach endlicher Feststellung ihrer Organisation
zum „ Generaldirector der Weltausstellung“ ernannt und mit weit
reichenden Vollmachten betraut. In seiner Hand liefen alle Fäden der
Verwaltung zusammen; den Vertretern der fremden Ausstellungen
gegenüber erschien er, nicht immer zur Erleichterung des Geschäfts
verkehrs, als das allein berechtigte und verantwortliche Haupt.
Während der Dauer der Ausstellung trat in diesem Verhältniss zwar
eine Veränderung ein, insofern eine kaiserliche Entschliessung vom 9.
Juni 1873 die gesammte technisch-ökonomische Verwaltung,. einschliess
lich der Organisation des Dienstbetriebes und der Geldgebahrung, in
die Competenz eines zu dem Behufe aus Ministerialbeamten gebildeten
Administrationsrathes legte. Die Aenderung war indess von vorwiegend
interner Bedeutung und schien die ungewöhnliche Stellung nur wenig
zu berühren, welche der Generaldirector auf Grund seiner Vollmachten
und seiner Thatkraft bis dahin behauptet hatte.
Deutsche Verwaltungseinrichtungen.
7.
Für die deutsche Ausstellung war die Einrichtung der Verwaltung,
wesentlich durch die deutsche Staatenbildung gegeben. Bestimmt