20 Deutschland auf der Wiener Weltausstellung 1873.
der Landescommissionen, in den ersten Tagen des Mai Uebersichtcn
über den Raumbedarf aus allen Staaten der Centralcommission vor.
Um rascb eine Verständigung über Lage und Umfang der deut
schen Ausstellungsräume zu erlangen, waren Namens der Central»
Commission mit dem Beginn ihrer Arbeiten Bevollmächtigte nach Wien
entsendet worden. Ihre Wünsche fanden bei dem Generaldirector bereit
willigstes Entgegenkommen. Der deutschen Ausstellung wurden im
Industriepalaste die an die Rotunde stossenden Theile der Hauptgallene
und die nördlich davon die Rotunde umschliessenden Seitengallenen
— ein Raum von etwa 8000 qm Bodenfläche —, ferner in der Ma
schinenhalle in entsprechender Lage ein Raum von etwa 6300 qm
Bodenfläche zugetheilt. Ueber die Räume der Kunsthalle blieb die Ent-
schliessung zwar Vorbehalten, doch wurde die Gewährung einer Be
hangfläche von 1700 qm schon damals zugesichert. Während die deut
schen Staaten auf der ersten Londoner Ausstellung ungefähr 8200 qm,
auf der letzten Ausstellung in Paris ungefähr 16 800 qm bedeckten
Raumes eingenommen hatten, verfügte das neue Reich nunmehr, aus
schliesslich der Räume für die Kunst, über etwa 14 300 qm.
Im Allgemeinen war bei der Vertheilung der Ausstellungsräume
davon ausgegangen, dass England, Frankreich und Deutschland eine
gleiche Bodenfläche, etwa von der auf der letzten Pariser Ausstellung
von den deutschen Staaten zusammen ausgenutzten Grösse, erhalten
und die übrigen Länder nach dem Umfange der Zusendungen berück
sichtigt werden sollten, welche der Standpunkt ihrer gewerblichen
Entwickelung erwarten liess. Nur Oesterreichs Ausstellung sollte eine
ausnahmsweise Berücksichtigung finden.
Bis zur letzten Pariser Ausstellung hatte' auf den internationalen
Ausstellungen der unternehmende Staat stets mehr als die Hälfte des
Gesammtraumes seinen eigenen Ausstellern Vorbehalten, so dass die
fremdländische Betheiligung in unverhältnissmässiger Weise zurück
gedrängt wurde. Auf der letzten Pariser Ausstellung trat Frankreich
zwar von diesem Anspruch zurück, behielt indessen, indem es dem Aus
lande die grössere Hälfte des Ausstellungsraumes überliess, für die
eigene Ausstellung noch immer einen sehr überwiegenden Raumantheil
vor. Erst auf der Wiener Ausstellung wurde ein angemesseneres Ver-
hältniss hergestellt, die an sich berechtigte Bevorzugung des eigenen
Landes auf einen sachgemässen Umfang beschränkt und eine gleich-
mässigere, ihrer wirklichen Bedeutung entsprechende Vertretung der
übrigen Nationen ermöglicht.