Deutschland auf der Wiener Weltausstellung 1873. 27
Ausstellern, auf die man glaubte zählen zu können, nähere Mittheilun
gen über Grösse und Gestalt der angemeldeten Ausstellungsgegen
stände, die wider Erwarten in den zugetheilten Raum sich nicht füg
ten, ferner die Ausarbeitung der Specialpläne und ihre Uebertragung
in die verschiedenen Gebäude brachten unausbleiblich manche Disposi
tionen zu Wege, welche die Raumvertheilung nachträglich beein
flusstem Ueberdies aber war die Centralcommission gezwungen, das ge-
sammte Ergebniss ihrer Arbeit an einen Vorbehalt zu knüpfen, dessen
Bedeutung der grösste Theil der Aussteller kaum zu beurtheilen ver
mochte. Ihre Arbeit beruhte nämlich auf der Voraussetzung, dass die
deutschen Räume eine erhebliche Erweiterung durch eigene Bauten
erfahren würden; auf die Verwirklichung dieser Voraussetzung übten
die gesetzgebenden Gewalten des Reiches durch die Verfügung über
die erforderlichen Mittel den entscheidenden Einfluss. Die Central
commission hielt sich verpflichtet, bei der Benachrichtigung der ein
zelnen Aussteller ausdrücklich hervorheben zu lassen, dass die Frage,
inwieweit der vorläufig zugewiesene Raum auch wirklich werde ge
währt werden können, von jener Voraussetzung abhänge. So durfte
es nicht Wunder nehmen, wenn die den Ausstellern zugegangenen
Mittheilungen vielfache Unruhe erzeugten. Doch lebhafter noch waren
die Enttäuschungen über die erfolgte Schmälerung der in den Anmel
dungen beanspruchten Plätze. Unbekannt mit den Verhältnissen der
Ausstellungsgebäude, hatte im Laufe der Zeit die Mehrzahl der Aus
steller sich selbst von ihrer Ausstellung ein Bild geschaffen, in dessen
Gestaltung sie sich durch keine Verhältnisse beengt zu empfinden
brauchten. Das so geschaffene und allmälig liebgewonnene Bild sollte
nun durch einen rücksichtslosen Federstrich zerstört werden! Der Ko
sten ihrer phantasievollen Pläne, der damit verbundenen Opfer an Ma
terial gedachten zu dieser Zeit erst wenige; nur das empfanden sie,
wie eine ihnen fast fremde Behörde ihre besten Absichten ohne nähere
Würdigung zu vereiteln drohte. Sind dies Empfindungen, wie sie jede
Ausstellung mit sich zu bringen pflegt, so traten sie hier doch in ganz
besonderer Lebhaftigkeit und Verbreitung auf. Nicht nur dass schon
die Verzögerung aller amtlichen Mittheilungen manche, an sich nicht
unberechtigte, Verstimmung erzeugt hatte es gingen auch zum ersten
Male die das Interesse der Einzelnen treffenden Verfügungen von einer
ihnen fern stehenden Behörde aus, welche ersichtlich nur wenig mit
den Verhältnissen der einzelnen Aussteller bekannt wai und des aus
persönlicher Berührung mit den Betheiligten erwachsenden Vertrauens
entbehrte. Die Landescommissionen sahen sich ihrerseits vorerst ausser
Stande, die Entscheidungen der Centralcommission in Einzelfällen nach
Grund und Tragweite zu übersehen und so gewann es vielfach für die
Aussteller den Schein, als seien mit ihnen auch diese Commissionen
durch eine Art Vergewaltigung betroffen. Zahlreiche Beschwerden und