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Full text: Deutschland auf der Wiener Weltausstellung 1873, Wiener Weltausstellung Heft 17

Deutschland auf der Wiener Weltausstellung 1873. 47 
Gütertransport. 
17. 
Der geordnete Verlauf des Gütertransportes der Ausstellungen ist 
an einen Mechanismus geknüpft, dessen Einrichtung und Thätigkeit, 
von einem kleinlichen Detail beherrscht, nur wenige allgemeine Ge 
sichtspunkte bietet. Dennoch bestimmt die Tüchtigkeit, mit welcher 
dieser Mechanismus arbeitet, in den schwierigsten Stadien eines Aus 
stellungsunternehmens dessen glücklichen Fortgang. Ein ungefähres 
Bild von den Gütermassen, welche eine Ausstellung in Bewegung setzt, 
bringt dies vor Augen. Für die deutsche Ausstellung liefen innerhalb 
der wenigen, den Gütertransport einschliessenden, Wochen 2556 Eisen 
bahnwagen mit 51 242 Güterstücken im Gewicht von 181 744Centnern 
in den Wiener Ausstellungsraum ein; dazu kamen noch 188o Gepäck 
stücke, welche den Weg durch die Post genommen hatten. Und in 
diese Zahl von insgesammt 53 125 Versandstücken waren alle die 
jenigen Zufuhren nicht einbegriffen, welche den rein baulichen Zwecken 
der deutschen Ausstellung dienten. 
Aus der Hand der ersten Entsender gegeben, fielen die gewaltigen 
Massen auf dem Wege bis an die Pforten der ihnen zugewiesenen 
Räume rasch nach einander unter die Obhut ganz verschiedener Ver 
waltungen , sämmtlich einer Weisung über die Behandlung der Güter 
bedürftig. Die Annahmestellen, welche die Güter zunächst zu grösse 
ren Sendungen sammelten, die Eisenbahnen, welche sie von ihnen über 
nahmen, die deutschen und österreichischen Zollämter, die Empfang 
stellen der beiderseitigen Commissionen im Ausstellungsraum, für alle 
galt es die einfachsten Mittel zu finden, um die Uebersicht über Her 
kunft und Bestimmung der auf eine kurze Spanne Zeit sich zusammen 
drängenden Waarenhaufen zu ermöglichen. 
Ueber die Einsendung und den Empfang der Ausstellungsgüter 
waren österreichischerseits ausführliche Bestimmungen erlassen worden. 
Hiervon abgesehen betrachtete man Einsendung und Empfang ledig 
lich als Sache der einzelnen Aussteller und ihrer Commissionen, welche 
bei allen weiteren Anordnungen jene Bestimmungen zur Richtschnur 
zu nehmen hatten. _ ; 
Die von Oesterreich erlassenen Vorschriften über die Behandlung 
der einzelnen Sendungen waren im Ganzen als zweckmässig anzuer 
kennen; allein ihre Bedeutung wurde dadurch vernichtet, dass sie viel 
zu spät in die Oeffentlichkeit traten. Als das die Vorschriften enthal 
tende Reglement zur Kenntniss der fremden Commissionen gelangte, 
befand man sich bereits im Februar 1873, unmittelbar vor dem Beginn 
der Versendungen. Die Folge hiervon war, dass alle grösseren Staaten,
	        
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