48 DeutschIand auf der Wiener Weltausstellung 1873.
welche der Umfang ihrer Ausstellung zu einem frühzeitigen Abschluss
der für den Transport ihres Ausstellungsgutes erforderlichen Einrich
tungen nöthigte, mit selbständigen Maassnahmen über die Absichten
der Ausstellungsleitung einfach hinwegschritten. Jede Commission
ging mit denjenigen Anordnungen vor, auf welche die Verhältnisse
der eigenen Ausstellung hin wiesen.
In dieser Lage war namentlich auch Deutschland.
Die Organisation des Gütertransportes fiel im Allgemeinen nicht
in die Aufgabe der Centralcommission, da eine Centralisation desselben
nicht geboten und deshalb nicht zweckmässig schien. Nur in zwei Be
ziehungen drängten die Verhältnisse selbst auf eine einheitliche Rege
lung hin. Während einerseits zu beachten war, dass die sämmtlichen
deutschen Güter am Orte der Ausstellung an die Organe der Central-
commission geleitet werden sollten und dass deren Aufgabe sich nur
bewältigen liess, wenn die Güter unter übereinstimmenden Formen
dorthin gelangten, ging andererseits der gesammte Transport im Be
reiche der einheitlichen deutschen Zollverwaltung vor sich, welche, so
weit sie betheiligt war, unbedingt gleichmässiger Anordnungen be
durfte.
Es wurden demgemäss von der Centralcommission zunächst Be
stimmungen erlassen über die äussere Behandlung der Güter und über
Form und Inhalt der Versendungspapiere. Bereits für die Zwecke des
Ausstellungsplanes war jedem Aussteller in den verschiedenen Gruppen,
woran er betheiligt war, eine feste Nummer gegeben, die für die ge
schäftliche Behandlung des in jede Gruppe fallenden Ausstellungsgutes
über den ganzen Verlauf der Ausstellungsarbeiten hin maassgebend
blieb, in gewisser Art den Namen ersetzend. Ausserdem waren die
Räume der deutschen Ausstellung in bestimmte, durch Buchstaben ge
kennzeichnete, Abschnitte zerlegt. Die kurze Bezeichnung durch Zahl
und Buchstabe wies den Beamten in Wien für jede an sie gelangende
Sendung den Kurs nach, der ihr innerhalb der weiten Ausstellungs
räume zu geben war, und die Gruppe, in welcher sie nach dem Pro
gramm ihren Platz fand. Im Weiteren empfing der einzelne Aussteller
von seiner Landescommission einen Zulassungsschein, aus welchem seine
Eigenschaft als Aussteller sich ergab. In diesem Papiere fand er Zahl
und Buchstabe der für die verschiedenen Gruppen bestimmten Sendun
gen. Auf Grund desselben erfolgte die Annahme der Güter für den
Transport nach Wien; in ihm wurde der Empfang bescheinigt; seine
Rückgabe sollte in Art eines Inhaberpapieres zur Aushändigung der
Guter nach dem Schlüsse der Ausstellung ermächtigen. Im Anhalte
an den Zulassungsschein hatte der Aussteller die als Begleitpapiere
der Güter dienenden Declarationen in einer von der Centralcommission
bestimmten Form auszufertigen; sie wiesen die einzelnen Sendungen
nach Signatur, Zahl, Gewicht und Inhalt näher nach und dienten vor,