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Full text: Deutschland auf der Wiener Weltausstellung 1873, Wiener Weltausstellung Heft 17

48 DeutschIand auf der Wiener Weltausstellung 1873. 
welche der Umfang ihrer Ausstellung zu einem frühzeitigen Abschluss 
der für den Transport ihres Ausstellungsgutes erforderlichen Einrich 
tungen nöthigte, mit selbständigen Maassnahmen über die Absichten 
der Ausstellungsleitung einfach hinwegschritten. Jede Commission 
ging mit denjenigen Anordnungen vor, auf welche die Verhältnisse 
der eigenen Ausstellung hin wiesen. 
In dieser Lage war namentlich auch Deutschland. 
Die Organisation des Gütertransportes fiel im Allgemeinen nicht 
in die Aufgabe der Centralcommission, da eine Centralisation desselben 
nicht geboten und deshalb nicht zweckmässig schien. Nur in zwei Be 
ziehungen drängten die Verhältnisse selbst auf eine einheitliche Rege 
lung hin. Während einerseits zu beachten war, dass die sämmtlichen 
deutschen Güter am Orte der Ausstellung an die Organe der Central- 
commission geleitet werden sollten und dass deren Aufgabe sich nur 
bewältigen liess, wenn die Güter unter übereinstimmenden Formen 
dorthin gelangten, ging andererseits der gesammte Transport im Be 
reiche der einheitlichen deutschen Zollverwaltung vor sich, welche, so 
weit sie betheiligt war, unbedingt gleichmässiger Anordnungen be 
durfte. 
Es wurden demgemäss von der Centralcommission zunächst Be 
stimmungen erlassen über die äussere Behandlung der Güter und über 
Form und Inhalt der Versendungspapiere. Bereits für die Zwecke des 
Ausstellungsplanes war jedem Aussteller in den verschiedenen Gruppen, 
woran er betheiligt war, eine feste Nummer gegeben, die für die ge 
schäftliche Behandlung des in jede Gruppe fallenden Ausstellungsgutes 
über den ganzen Verlauf der Ausstellungsarbeiten hin maassgebend 
blieb, in gewisser Art den Namen ersetzend. Ausserdem waren die 
Räume der deutschen Ausstellung in bestimmte, durch Buchstaben ge 
kennzeichnete, Abschnitte zerlegt. Die kurze Bezeichnung durch Zahl 
und Buchstabe wies den Beamten in Wien für jede an sie gelangende 
Sendung den Kurs nach, der ihr innerhalb der weiten Ausstellungs 
räume zu geben war, und die Gruppe, in welcher sie nach dem Pro 
gramm ihren Platz fand. Im Weiteren empfing der einzelne Aussteller 
von seiner Landescommission einen Zulassungsschein, aus welchem seine 
Eigenschaft als Aussteller sich ergab. In diesem Papiere fand er Zahl 
und Buchstabe der für die verschiedenen Gruppen bestimmten Sendun 
gen. Auf Grund desselben erfolgte die Annahme der Güter für den 
Transport nach Wien; in ihm wurde der Empfang bescheinigt; seine 
Rückgabe sollte in Art eines Inhaberpapieres zur Aushändigung der 
Guter nach dem Schlüsse der Ausstellung ermächtigen. Im Anhalte 
an den Zulassungsschein hatte der Aussteller die als Begleitpapiere 
der Güter dienenden Declarationen in einer von der Centralcommission 
bestimmten Form auszufertigen; sie wiesen die einzelnen Sendungen 
nach Signatur, Zahl, Gewicht und Inhalt näher nach und dienten vor,
	        
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