Deutschland auf der Wiener Weltausstellung 1873. 59
Sicherung unbedingt und der Art, dass im Schadensfälle eine soge
nannte Selbstversicherung nicht berechnet wurde. Jede Gesellschaft
war an der Haftung mit einer bestimmten Summe betheiligt und musste
für etwaige Schäden nach dem Verhältnisse dieser Summe zu der Ge-
sammthöhe der Versicherung aufkommen. Der Werthberechnung im
Falle eines Brandes sollten die in den Versendungspapieren angegebe
nen Werthe der beschädigten Güter zu Grunde gelegt werden. Die
Prämie war auf 3 Proc., also auf 90 000 Emk. festgesetzt; so ungewöhn
lich ihre Höhe erscheinen musste, war es doch nur schwer gelungen,
die anfänglichen Forderungen bis dahin zu ermässigen.
Von einer Versicherung der Ausstellungsbauten hatte die Central
commission abgesehen. Es entschied die Erwägung, dass, trotz der
hohen Kosten der Errichtung, ihr Werth für den Abbruch nur'gering
war und dass nur dieser für eine Versicherung in Betracht kommen
konnte, da nach einer etwaigen Zerstörung durch Feuer auf eine Wie
derherstellung unbedingt hätte verzichtet werden müssen.
Alle feuerpolizeilichen Anstalten waren, wie sich später erwies,
von der Generaldirection so sorgfältig getroffen und durchgeführt, dass
die Ausstellung, ihres Umfanges ungeachtet, weniger als ihre Vorgän
gerinnen von der Beunruhigung durch Feuersgefahr zu leiden hatte.
Der schwerste Brandschaden, welcher sie traf, hat gerade die deutsche
Abtheilung heimgesucht. In der Nacht vom 1. zum 2. August brach
in den Nebenräumen einer, mit der Ausstellung der land- und forst-
wirthsehaftlichen Erzeugnisse von Eisass - Lothringen verbundenen
Wirthschaft ein Feuer aus, welches in kurzer Zeit mit jenen Neben-
räumen auch diese Ausstellung in Asche legte. Den angestrengten
"Bemühungen gelang es, den Brand frühzeitig genug zu ersticken, um
ihn der Gewalt eines plötzlich eingetretenen Sturmes zu entziehen,
dem alle Hilfe machtlos gegenüber gestanden hätte. Der Ersatz des
den Ausstellern erwachsenen Schadens wurde von den Versicherungs
gesellschaften in der entgegenkommendsten Weise geregelt.
Installation.
22.
Die Vorbereitung der Ausstellung schliesst mit der Installation
ab. Der letzte Theil des mühsamen Werkes umfasst in ebenso schwe
ren wie langwierigen Aufgaben: die vorläufige Stapelung der eingelau
fenen Güter, das Anspacken und Anordnen der Waaren, die Unter
bringung des Verpackungsmaterials. Ihre zeitige Vollendung ist von
besonderer Wichtigkeit, weil sie über den Ruf der Ausstellung vorerst
zu entscheiden pflegt; denn das mehr oder weniger fertige Bild der