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Full text: Holz-Industrie, Wiener Weltausstellung Heft 18

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I, Die Erzeugnisse der Möbeltischlerei etc. 
Folge hiervon war, dass in manchen Fällen keine der beiden Juries im 
Klaren darüber war, welcher von ihnen die betreffenden Gegenstände 
zur Beurtheilung unterstanden; dass die Aussteller, je nachdem ihnen 
hüben oder drüben der Wind günstiger zu wehen schien, willkürlich 
die Uebertragung von einer Gruppe in die andere forderten und bei 
dem Mangel an einer ausgleichenden Oberleitung der Juries nicht selten 
auch durchsetzten; dass endlich dieselben Gegenstände häufig zweimal 
heurtheilt, zweimal prämiirt wurden, bisweilen mit Auszeichnungen ver 
schiedenen Werthes. Die Belege für diese Behauptung Hessen sich 
leicht durch eine vergleichende Zusammenstellung der von den Juries 
der 8. und 19. Gruppe zuerkannten Preise erbringen. Es möge hier 
genügen, darauf zu verweisen , dass wenn bei späteren Anlässen eine 
der 19. Gruppe der Wiener Ausstellung entsprechende Abtheilung gebil 
det werden sollte, dieselbe keinenfalls einer eigenen Jury unterstellt, 
sondern entweder wegen ihres hauptsächlich der Möbelindustrie ent 
nommenen Inhaltes der Jury für die letztere, oder einer aus den Juries 
für Holzindustrie und Tapezierarbeiten combinirten Jury zugewiesen 
werden müsste. 
Beiläufig sei schon an dieser Stelle einer ähnlichen, noch schreien 
deren Unordnung in den Beziehungen der Juries für die 8. und 21. 
Gruppe — nationale Hausindustrie — erwähnt. Dilettanten in 
Holz — vorzugsweise die Laubsäger —, welche in der 8. Gruppe kata- 
logisirt waren, aber der Jury der 21. Gruppe, die so ziemlich Alles und 
Jedes auszeichnete, indem sie die culturgeschichtliche Grundlage der 
nationalen Hausindustrie auf das Wohlwollendste verkannte, grösseres 
Vertrauen schenkten, wussten sich ausser der Beurtheilung in der 8. 
Gruppe auch dem Richterspruch der 21. zu unterstellen — mit welchen 
Erfolgen, zeigt der Vergleich der Protokolle der Jury für Gruppe 8 mit 
der langen Liste der von der Jury für Gruppe 21 vertheilten Aner 
kennungen. Ich erwähne dieses argen Missstandes, weil ich für drin 
gend geboten erachte, bei künftigen Ausstellungen seine Anlässe zu 
beseitigen, falls bei denselben das System der Prämiirungen in seiner 
gegenwärtigen Form überhaupt noch aufrecht erhalten werden soll. 
Eine Ausstellung ganzer Zimmer mit ihrer Einrichtung 
und Ausschmückung wird stets anregend und geschmacksbildend 
wirken, indem sie die Vorzüge der Einheitlichkeit in der Ausstattung 
eines abgeschlossenen Raumes in’s rechte Licht setzt, indem sie veran 
schaulicht, wie ein Gemach in seinen wesentlichen Möbeln ein dem 
bestimmten Zweck harmonisch dienendes Ganzes darstellen kann, in 
welchem jedes Stück sich als eine nothwendige Ergänzung der übri 
gen darbietet, wie bei der bereichernden Ausschmückung mit Werken 
der bildenden Kunst, mit Erzeugnissen der textilen, keramischen und 
metallotechnischen Künste im Dienste desselben Grundgedankens zu 
verfahren ist.
	        
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