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I, Die Erzeugnisse der Möbeltischlerei etc.
Folge hiervon war, dass in manchen Fällen keine der beiden Juries im
Klaren darüber war, welcher von ihnen die betreffenden Gegenstände
zur Beurtheilung unterstanden; dass die Aussteller, je nachdem ihnen
hüben oder drüben der Wind günstiger zu wehen schien, willkürlich
die Uebertragung von einer Gruppe in die andere forderten und bei
dem Mangel an einer ausgleichenden Oberleitung der Juries nicht selten
auch durchsetzten; dass endlich dieselben Gegenstände häufig zweimal
heurtheilt, zweimal prämiirt wurden, bisweilen mit Auszeichnungen ver
schiedenen Werthes. Die Belege für diese Behauptung Hessen sich
leicht durch eine vergleichende Zusammenstellung der von den Juries
der 8. und 19. Gruppe zuerkannten Preise erbringen. Es möge hier
genügen, darauf zu verweisen , dass wenn bei späteren Anlässen eine
der 19. Gruppe der Wiener Ausstellung entsprechende Abtheilung gebil
det werden sollte, dieselbe keinenfalls einer eigenen Jury unterstellt,
sondern entweder wegen ihres hauptsächlich der Möbelindustrie ent
nommenen Inhaltes der Jury für die letztere, oder einer aus den Juries
für Holzindustrie und Tapezierarbeiten combinirten Jury zugewiesen
werden müsste.
Beiläufig sei schon an dieser Stelle einer ähnlichen, noch schreien
deren Unordnung in den Beziehungen der Juries für die 8. und 21.
Gruppe — nationale Hausindustrie — erwähnt. Dilettanten in
Holz — vorzugsweise die Laubsäger —, welche in der 8. Gruppe kata-
logisirt waren, aber der Jury der 21. Gruppe, die so ziemlich Alles und
Jedes auszeichnete, indem sie die culturgeschichtliche Grundlage der
nationalen Hausindustrie auf das Wohlwollendste verkannte, grösseres
Vertrauen schenkten, wussten sich ausser der Beurtheilung in der 8.
Gruppe auch dem Richterspruch der 21. zu unterstellen — mit welchen
Erfolgen, zeigt der Vergleich der Protokolle der Jury für Gruppe 8 mit
der langen Liste der von der Jury für Gruppe 21 vertheilten Aner
kennungen. Ich erwähne dieses argen Missstandes, weil ich für drin
gend geboten erachte, bei künftigen Ausstellungen seine Anlässe zu
beseitigen, falls bei denselben das System der Prämiirungen in seiner
gegenwärtigen Form überhaupt noch aufrecht erhalten werden soll.
Eine Ausstellung ganzer Zimmer mit ihrer Einrichtung
und Ausschmückung wird stets anregend und geschmacksbildend
wirken, indem sie die Vorzüge der Einheitlichkeit in der Ausstattung
eines abgeschlossenen Raumes in’s rechte Licht setzt, indem sie veran
schaulicht, wie ein Gemach in seinen wesentlichen Möbeln ein dem
bestimmten Zweck harmonisch dienendes Ganzes darstellen kann, in
welchem jedes Stück sich als eine nothwendige Ergänzung der übri
gen darbietet, wie bei der bereichernden Ausschmückung mit Werken
der bildenden Kunst, mit Erzeugnissen der textilen, keramischen und
metallotechnischen Künste im Dienste desselben Grundgedankens zu
verfahren ist.