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MAK

Full text : Chemische Industrie, Wiener Weltausstellung Heft 20

lieber  die  Entwickelung  der  Ultramarinfabrikation
  yon  1862  bis  1873.

Von  Dr.  Reinhold  HoiFmann,
Director  der  Ultramarinfabrik  Blaufarbenwerk  Marienberg  bei  Bensheim,
Grossherzogthum  Hessen.

Die  Darstellungsweise  des  Ultramarins  wurde  in  dem  Bericht  über
die  Weltausstellung  in  London 1 )  eingehend  beschrieben  und  zwei  Richtungen ­
  derselben  besonders  hervorgehoben,  welche  als  die  des  kieselarmen ­
  und  des  kieselreichen  Ultramarins  bezeichnet  wurden.
Kieselarmes  Ultramarin  (ausgezeichnet  durch  hellen,  reinblauen ­
  Farbenton  und  leichte  Zersetzlichkeit  durch  Alaunlösung)  wird
dargestellt,  indem  reiner  Thon  mit  Glaubersalz  und  Kohle,  oder  auch
mit  Soda,  Schwefel  und  Kohle,  oder  auch  mit  einer  entsprechenden
Mischung  aus  beiden  Natronsalzen  dem  sogenannten  Rohhrennen  des
Ultramarins  unterworfen  wird.  An  Stelle  der  Kohle  werden  zweckmässig ­
  auch  andere  Reductionsmittel  angewendet,  namentlich  Colophonium
  oder  Schwarzpech.  Das  erste  Rohproduct  ist  grün  gefärbt
und  aus  demselben  können  durch  Aussortiren  und  weitere  Bearbeitung
die  im  Handel  üblichen  grünen  Ultramarinsorten  gewonnen  werden.
Blaues  Ultramarin  entsteht  durch  das  sogenannte  Feinbrennen  des  grünen
Ultramarins  ohne  vorausgegangenes  Aussortiren.  Die  zahlreichen  Handelssorten ­
  werden  erst  durch  nachfolgendes  Mahlen  auf  Nassmühlen,
Abschlämmen  u.  s.  f.  aus  dem  blaugebrannten  Ultramarin  dargestellt,
indem  hiermit  auch  wohl  ein  nachträgliches  Aussortiren  verbunden  wird.
Zur  Gruppe  der  kieselarmen  Ultramarinverbindungen  gehört  noch  das
seit  längerer  Zeit  bekannte  sogenannte  weisse  Ultramarin,  dessen  Entstehung ­
  der  Bildung  des  grünen  Ultramarins  beim  Rohbrennen  regelmässig ­
  vorausgeht.  Beim  Erkalten  geht  es  jedoch  meistens  in  grünes
Ultramarin  über  und  wird  dadurch  der  Beobachtung  leicht  entzogen.

N *)  A.  W.  Hofmann,  Reports  by  the  Juries,  London  1863,  p.  71.
            
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