MAK

Full text: Chemische Industrie, Wiener Weltausstellung Heft 20

396 
Gruppe III. Chemische Industrie. 
Der Herausgeber dieses Berichtes hat in letzter Zeit mehrfach 
Gelegenheit gehabt, Notizen über den Moorrauch einzusammeln, und er 
glaubt gerade von dem letztgenannten Gesichtspunkt aus Bemerkungen 
aus einem Briefe seines Bruders, des Geh. Raths Dr. F. Hofmanli in 
Burgsteinfurt nicht zurückhalten zu sollen. 
Einer der unangenehmsten Frühlingsgäste unseres Westfalenlandes 
ist ohne Zweifel der Haarrauch. Kaum haben wir die Schneestürme 
und Regentage des Monats April hinter uns, kaum noch beginnt der 
Frühling sich zu zeigen mit seinen schönen heiteren Tagen, die uns 
einigen Ersatz zu bieten versprechen für den endlosen Winter, so springt 
gewöhnlich mitten im schönsten heitersten Wetter bei einer Luft 
temperatur von 25 bis 27° 0. gegen Nachmittag der Süd- oder Südost 
wind nach Nordwest um, und schon empfindet die empfindliche Nase 
den brenzlichen Geruch des herannahenden Haarrauchs. Oft schon 
einige Minuten später wird der Himmel düster, das Blau verschwin 
det, und schon schwebt die Sonne wie eine blutrothe Kugel am Fir 
mament; wird der Rauch noch dicker, so verschwindet die Sonne 
vollständig, die Natur ist in ein Leichenhemd gekleidet, die Wärme des 
Morgens ist verschwunden, die Kälte und ein scharfer Nordwest drängt 
alle Menschen in ihre Wohnungen, allein auch hier dringt der Haarrauch 
nach, und überall hört man die trostlosen Worte: „Der Haarrauch, der 
abscheuliche Haarrauch!“ 
Dieser Rauch ist hier zu Lande so verhasst und verwünscht, dass 
man im Jahre 1866 die Annexion Hannovers an Preussen besonders des 
halb mit allgemeinem Jubel begrüsste, weil man hier die feste Ueber- 
zeugung hatte, die kräftige preussische Regierung werde ferner nicht 
mehr dulden, dass zu Gunsten einiger tausend Moorbrenner Millionen 
von preussischen Unterthanen in ihrer Existenz geschädigt würden. 
Wenn einige Menschen in der Stadt oder auf dem Lande ein Ge 
werbe treiben wollten, wodurch auf Wochen, ja sogar auf Monate die 
ganze Gegend sich in dunkle Rauchwolken hüllt, so würde man ganz 
• einfach ihnen das Handwerk verbieten; aber — entgegnen die Ver- 
theidiger der Moorcultur, und es giebt deren, mirabile dictu, selbst 
hier noch Einige —, die Moorbrenner haben ein Verjährungsrecht, 
und so lange ein directer Schaden für Vegetation und Menschen 
durch den Haarrauch nicht nachgewiesen ist, wird man ihnen das 
Moorbrennen nicht verbieten können. Einen solchen directen Schaden, 
den der Haarrauch der Vegetation verursacht, nachzuweisen, wird dem 
Landwirth schwer werden, da bei einer Missernte dieser oder jener 
Früchte immer noch viele andere Umstände concurriren und in Erwä 
gung gezogen werden müssen, — allein dass eine Entziehung der 
Sonnen wärme, die doch bekanntlich zu einer gedeihlichen Entwickelung 
jeder Pflanze nöthig ist, auf längere Zeit (und das trifft bei dem Haar 
rauch zu) der Vegetation nachtheilig sein muss, unterliegt doch wohl
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.