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Gruppe III. Chemische Industrie.
Der Herausgeber dieses Berichtes hat in letzter Zeit mehrfach
Gelegenheit gehabt, Notizen über den Moorrauch einzusammeln, und er
glaubt gerade von dem letztgenannten Gesichtspunkt aus Bemerkungen
aus einem Briefe seines Bruders, des Geh. Raths Dr. F. Hofmanli in
Burgsteinfurt nicht zurückhalten zu sollen.
Einer der unangenehmsten Frühlingsgäste unseres Westfalenlandes
ist ohne Zweifel der Haarrauch. Kaum haben wir die Schneestürme
und Regentage des Monats April hinter uns, kaum noch beginnt der
Frühling sich zu zeigen mit seinen schönen heiteren Tagen, die uns
einigen Ersatz zu bieten versprechen für den endlosen Winter, so springt
gewöhnlich mitten im schönsten heitersten Wetter bei einer Luft
temperatur von 25 bis 27° 0. gegen Nachmittag der Süd- oder Südost
wind nach Nordwest um, und schon empfindet die empfindliche Nase
den brenzlichen Geruch des herannahenden Haarrauchs. Oft schon
einige Minuten später wird der Himmel düster, das Blau verschwin
det, und schon schwebt die Sonne wie eine blutrothe Kugel am Fir
mament; wird der Rauch noch dicker, so verschwindet die Sonne
vollständig, die Natur ist in ein Leichenhemd gekleidet, die Wärme des
Morgens ist verschwunden, die Kälte und ein scharfer Nordwest drängt
alle Menschen in ihre Wohnungen, allein auch hier dringt der Haarrauch
nach, und überall hört man die trostlosen Worte: „Der Haarrauch, der
abscheuliche Haarrauch!“
Dieser Rauch ist hier zu Lande so verhasst und verwünscht, dass
man im Jahre 1866 die Annexion Hannovers an Preussen besonders des
halb mit allgemeinem Jubel begrüsste, weil man hier die feste Ueber-
zeugung hatte, die kräftige preussische Regierung werde ferner nicht
mehr dulden, dass zu Gunsten einiger tausend Moorbrenner Millionen
von preussischen Unterthanen in ihrer Existenz geschädigt würden.
Wenn einige Menschen in der Stadt oder auf dem Lande ein Ge
werbe treiben wollten, wodurch auf Wochen, ja sogar auf Monate die
ganze Gegend sich in dunkle Rauchwolken hüllt, so würde man ganz
• einfach ihnen das Handwerk verbieten; aber — entgegnen die Ver-
theidiger der Moorcultur, und es giebt deren, mirabile dictu, selbst
hier noch Einige —, die Moorbrenner haben ein Verjährungsrecht,
und so lange ein directer Schaden für Vegetation und Menschen
durch den Haarrauch nicht nachgewiesen ist, wird man ihnen das
Moorbrennen nicht verbieten können. Einen solchen directen Schaden,
den der Haarrauch der Vegetation verursacht, nachzuweisen, wird dem
Landwirth schwer werden, da bei einer Missernte dieser oder jener
Früchte immer noch viele andere Umstände concurriren und in Erwä
gung gezogen werden müssen, — allein dass eine Entziehung der
Sonnen wärme, die doch bekanntlich zu einer gedeihlichen Entwickelung
jeder Pflanze nöthig ist, auf längere Zeit (und das trifft bei dem Haar
rauch zu) der Vegetation nachtheilig sein muss, unterliegt doch wohl