Pflanzenfaser. I45
so ist er für viele Zwecke ohne vorhergehendes Bleichen verwendbar.
Um aber einen vollständig weissen Papierstoff zu erhalten, verfährt
man am zweckmässigsten in der Weise, dass man denselben mit einer
Losung von 3 bis 4 Thln. Chlorkalk auf 100 Thle. trocknen Stoff be
handelt. Hierdurch wird der anhängende Farbstoff in Alkalien lös
lich gemacht und mit einer schwachen Lösung von kohlensaurem oder
kaustischem Natron entfernt. Ein zweites Behandeln mit einer Lösung
von V2 p-C. Chlorkalk genügt dann, um den Holzstoff vollständig farb
los zu erhalten.
Es ist schon in der Einleitung erwähnt worden, dass auch
Oxydationsmittel, wie Salpetersäure, Chlor oder Königswasser, unter
gewissen Umständen die Holzsubstanz und andere ähnliche Pflanzen
gewehe in der Weise zerlegen, dass sie die incrustirenden Substanzen
auflösen und die resistentere Cellulose zurücklassen, also in ganz ana
loger Art wie die Alkalien wirken.
Diese Thatsache ist in der Technik nicht unbeachtet geblieben
und hat man wiederholt versucht, dieselbe in der Praxis zur Anwen
dung zu bringen.
Schon 1852 Hessen sich Coupier & Mellier 1 ) ein Verfahren für
die Darstellung von Papierstoff aus Holz in England patentiren, wel
ches auf der Anwendung von Salpetersäure beruhte.
Später nahmen Barre & Blondei 2 ) denselben Gegenstand auf
und wird von diesen in der ausführlichen Patentbeschreibung angege
ben, dass für Holz 50 p. C. Salpetersäure von 36° B. hinreichen, um
dasselbe durch 24stündige Maceration in eine weiche faserige Masse
zu verwandeln. Diese soll nach Zusatz von etwas Wasser einige Stun
den in emaillirten eisernen Gefässen gekocht, dann ausgewaschen, mit
kohlensaurer Natronlösung behandelt, nochmals ausgewaschen und end
lich mit Chlorkalk gebleicht werden. Obgleich das so erzeugte Pro
duct nach Angabe der Patentträger viel billiger als die gebräuchlichen
Papierstoffe sich hersteilen und die Qualität nichts zu wünschen
übrig lässt, so scheint doch dieses Verfahren einen praktischen Erfolg
nicht gehabt zu haben. Es ist wohl die Vermuthung gerechtfertigt,
dass die Kosten der Salpetersäure die Rentabilität dieses Verfahrens
unmöglich machten.
Im Jahre 1865 patentirten dann Orioli, Fredet & Matussiere
die Anwendung des Königswassers zu dem gleichen Zwecke und hat
dieses Verfahren einiges Interesse gewonnen dadurch, dass es eine Zeit
lang zu Pontcharra bei Grenoble wirklich im Grossen ausgeführt wurde.
Nach der von Payen 3 ) gegebenen ausführlichen Beschreibung
’) Coupier und Mellier, Engl. Patent 1852, Nro. 13 979. 2 ) Barre
und Blondel, Engl. Patent 1861, Nro. 391. p ayenj Compt. rend.
LXIV, 1167. Dingl. pol. J. CLXXXV, 308.
Wiener Weltausstellung. III. I. 2.
10