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Gruppe III. Chemische Industrie.
herrschenden Modus der Besteuerung (Rübensteuer) und der Höhe der
Steuer selbst, welche gegenwärtig 8 Sgr. pro Ctr. roher Rüben beträgt,
also beinahe dem landwirtschaftlichen Productionswerthe der Rüben
gleichkommt, wird diese Kenntniss sogar eine gebieterische. Diese
Steuererhebung von den rohen Rüben hat die Producenten genöthigt,
von einer gegebenen Ackerfläche nicht allein ein Maximum an Zucker
in der Form eines Minimums an Rühen zu erzielen, sondern sie auch
veranlasst, nur solche Rüben zu cultiviren, deren Säfte hei grossem
Zuckerreichthum einen kleinen Gehalt an die Verarbeitung erschweren
den fremden Stoffen (Nichtzucker) enthalten J ). Dieses Ziel ist erreicht
worden durch eine sorgfältige Züchtung zuckerreichster Rübenvarietäten,
welche den gegebenen klimatischen Verhältnissen richtig angepasst
sind, durch eine rationelle Bodenbearbeitung (Tiefcultur), durch zweck
entsprechende Düngung, aufmerksame Pflege der Rüben während des
Wachsthums und durch geeignete Fruchtfolgen. Dieser Steuermodus
ist nun gleichzeitig auch die Triebfeder gewesen für das genaue Studium
der einzelnen Bestandtheile des Rübensaftes, denn da die Zuckerfabri
kation als die Kunst bezeichnet werden muss, den Rohrzucker des Saf
tes von den ihn begleitenden Nichtzuckerbestandtheilen zu trennen,
so wurde es nöthig, die Eigenschaften und das Verhalten dieser Nicht
zuckerstoffe genau festzustellen. Die Folge davon ist, dass zur Zeit
kein Satt einer Pflanze so vollständig und eingehend gekannt ist', wie
der der Rüben, trotzdem hier noch Spielraum für zahlreiche Unter
suchungen und weitere Forschungen bleibt.
Die Zuckerrüben, d. h. die Wurzelkörper der Runkelrüben, beste
hen im Durchschnitte aus 96 p. C. Saft und 4 p. C. in Wasser unlös
lichen Stoffen, welche man als Mark bezeichnet. Der Saft enthält
wechselnde Mengen Wasser, Zucker und andere gelöste theils anorga
nische, theils organische Stoffe (Nichtzucker), und zwar im grossen
Durchschnitt ungefähr innerhalb folgender Grenzwerthe:
Wasse r 84'5 bis 79 p. C.
Zucker und Nichtzucker . . 1P5 „ 17 ,
Mark 4-n a
lOO'O bis 100 p. C.
Es kommen aber auch Rüben vor, welche weniger als 10, und
andere, welche bis über 20 p. C. Zucker enthalten; erstere sind unter
den deutschen Steuerverhältnissen nicht mehr der Verarbeitung würdig.
Ueber den gegenwärtigen Stand unserer Kenntnisse der Natur*
und Gruppirung der chemischen Bestandtheile der Zuckerrüben giebt
das nachstehende Schema eine gedrängte Uebersicht, zu welcher die
einschlägige Literatur hier kurz aufgeführt werden soll.
R Ueber den Einfluss der Steuergesetzgebung auf die Zuckerfabrikation
aus Rüben siehe auch Zeitschrift 1874, 910 und 1875, 260.