Joseph II.
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zugleich der betreffenden Schul-Commission angehörte. Auch Räthe der poli
tischen Landesbehörde und Bevollmächtigte des bischöflichen Ordinariats fun-
girten als Beisitzer der Sehul-Commissionen, denen zunächst die Kreisämter
und weiters (die meist geistlichen) Districts-Aufseher für Volksschulen
unterstanden. Endlich führte die unmittelbare Aufsicht über eine Normal- oder
Hauptschule der Director, über eine Trivialschule der Pfarrer; zur admini
strativen und ökonomischen TJeberwachung jeder Volksschule ernannte der
Magistrat oder das Dominium einen weltlichen Orts-Schulaufseher. Die
Schul-Commissionen sollten auch die Gymnasial-Angelegenheiten übernehmen;
doch wurden dieselben schon im Jahre 1780 wieder den Studien-Commissionen
übertragen.
Joseph n. bildete die Schulverwaltung vom Standpuncte unbedingter
Unterordnung des gesammten Unterrichtswesens unter die Autorität des
Staates weiter aus. Schul- und Studien - Commissionen wurden aufge
hoben und ihr Wirkungskreis den politischen Landesbehörden zuge
wiesen, denen je ein Studien-Beferent und ein (Volks-) Schulen-Oberaufseher
beigegeben war. Bei jedem Kreisamte fungirte ein eigener Schul-Com-
missär, welcher ein in einer Normalschule geprüfter Eachmann sein musste
und neben dem Kreis-Dechanten die Beaufsichtigung der Volksschulen führte.
Mit der Würde eines Schulen-Oberaufsehers für jede Diöcese wurde die
Stelle der Scholasterie bei den Domcapiteln verbunden, so dass er, wenn er
dem geistlichen Stande angehörte 1 ), in das betreffende Canonicat einzurücken
hatte. Auch die evangelischen und israelitischen Schulen wurden der gleichen
Aufsicht mit dem katholischen unterstellt. Für die Gymnasien jedes Landes
bestand ein Provincial-Director (director humaniorum); der Provincial-
Director zu Wien war, gleich den dortigen Facultäts-Directoren und dem
Director der Normalschule, zugleich General-Director und als solcher ein
Mitglied der Studien-Hofcommission, wesshalb er sich in der Provincial-Direction
durch einen Vice-Director vertreten lassen musste. An den Lyceen, welche
die Stelle kleinerer Universitäten einnahmen, erhielt jede Studienabtheilung
(der Facultät vergleichbar) ihren Director. Die unmittelbare Leitung eines
Gymnasiums führt der „Präfect”.
Leopold II., von allen Seiten um Aufhebung der josephinischen Ein
richtungen bestürmt, berief gleich nach seinem Regierungsantritte, im An
schlüsse an die letztwillige Anordnung seines Bruders, eine Studien-Ein-
richtungs-Commission, welcher die Studien-Hofcommission zufolge kais.
Entschliessung vom 8. December 1791 das Feld räumen musste. Doch be
zweckte ihr Präsident, Martini, welcher sich an der bisherigen Entwicklung
des öffentlichen Unterrichts in Oesterreich lebhaft betheiligt hatte, eine Reor-
1) Doch konnte der Schulen-Oberaufseher auch ein Weltlicher sein, und bis zum Jahre 1801
waren wirklich alle — mit Ausnahme derjenigen zu Wien und Prag — weltlichen Standes.