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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Joseph II. 
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zugleich der betreffenden Schul-Commission angehörte. Auch Räthe der poli 
tischen Landesbehörde und Bevollmächtigte des bischöflichen Ordinariats fun- 
girten als Beisitzer der Sehul-Commissionen, denen zunächst die Kreisämter 
und weiters (die meist geistlichen) Districts-Aufseher für Volksschulen 
unterstanden. Endlich führte die unmittelbare Aufsicht über eine Normal- oder 
Hauptschule der Director, über eine Trivialschule der Pfarrer; zur admini 
strativen und ökonomischen TJeberwachung jeder Volksschule ernannte der 
Magistrat oder das Dominium einen weltlichen Orts-Schulaufseher. Die 
Schul-Commissionen sollten auch die Gymnasial-Angelegenheiten übernehmen; 
doch wurden dieselben schon im Jahre 1780 wieder den Studien-Commissionen 
übertragen. 
Joseph n. bildete die Schulverwaltung vom Standpuncte unbedingter 
Unterordnung des gesammten Unterrichtswesens unter die Autorität des 
Staates weiter aus. Schul- und Studien - Commissionen wurden aufge 
hoben und ihr Wirkungskreis den politischen Landesbehörden zuge 
wiesen, denen je ein Studien-Beferent und ein (Volks-) Schulen-Oberaufseher 
beigegeben war. Bei jedem Kreisamte fungirte ein eigener Schul-Com- 
missär, welcher ein in einer Normalschule geprüfter Eachmann sein musste 
und neben dem Kreis-Dechanten die Beaufsichtigung der Volksschulen führte. 
Mit der Würde eines Schulen-Oberaufsehers für jede Diöcese wurde die 
Stelle der Scholasterie bei den Domcapiteln verbunden, so dass er, wenn er 
dem geistlichen Stande angehörte 1 ), in das betreffende Canonicat einzurücken 
hatte. Auch die evangelischen und israelitischen Schulen wurden der gleichen 
Aufsicht mit dem katholischen unterstellt. Für die Gymnasien jedes Landes 
bestand ein Provincial-Director (director humaniorum); der Provincial- 
Director zu Wien war, gleich den dortigen Facultäts-Directoren und dem 
Director der Normalschule, zugleich General-Director und als solcher ein 
Mitglied der Studien-Hofcommission, wesshalb er sich in der Provincial-Direction 
durch einen Vice-Director vertreten lassen musste. An den Lyceen, welche 
die Stelle kleinerer Universitäten einnahmen, erhielt jede Studienabtheilung 
(der Facultät vergleichbar) ihren Director. Die unmittelbare Leitung eines 
Gymnasiums führt der „Präfect”. 
Leopold II., von allen Seiten um Aufhebung der josephinischen Ein 
richtungen bestürmt, berief gleich nach seinem Regierungsantritte, im An 
schlüsse an die letztwillige Anordnung seines Bruders, eine Studien-Ein- 
richtungs-Commission, welcher die Studien-Hofcommission zufolge kais. 
Entschliessung vom 8. December 1791 das Feld räumen musste. Doch be 
zweckte ihr Präsident, Martini, welcher sich an der bisherigen Entwicklung 
des öffentlichen Unterrichts in Oesterreich lebhaft betheiligt hatte, eine Reor- 
1) Doch konnte der Schulen-Oberaufseher auch ein Weltlicher sein, und bis zum Jahre 1801 
waren wirklich alle — mit Ausnahme derjenigen zu Wien und Prag — weltlichen Standes.
	        
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