Bier.
387
Werden hierin an Stelle von W und W, ihre bezüglichen Werthe
(100 — £), (100 — «i) eingeführt, so erhält man die Gleichung:
1 /\_ 1 \
£ 100 — \ £l ~ IÖöJ Srf
und also folgende Bestimmung des Volumgew. Sd
1_
100
(5)
Sd =
1
1
£i ~ Töö
Ersetzt man aber in der Gleichung (3) den Werth von W durch
100 — s, so kommt
(6)
= r(i-
—V
looy
Nach vorstehenden Entwickelungen hat man daher folgendes Ver
fahren zur Ermittelung des Extract- und Alkoholgehaltes A zu beob
achten :
1) man bestimmt mittelst des Aräometers
a) das Volumgew. des Bieres s,
b) das Volumgew. des entgeisteten und dann wieder auf
das ursprüngliche Volumen gebrachten Bieres s x ;
man ermittelt aus Balling’s Tabellen den zu s x gehörigen
Werth von e x (vergl. S. 379);
man berechnet alsdann den Werth von s aus der Formel (4);
demnächst wird das Volumgew. Sd mit Hülfe der Gleichung (5)
aus den nunmehr bekannten Werthen von £ und £ x bestimmt;
man ermittelt aus Fownes’ Tabelle den zu Sd gehörigen
Werth von -P;
endlich berechnet man nunmehr den Werth von A aus der
2)
3)
4)
5)
6)
Gleichung (6).
II.
Bestimmung des Alkoholgehaltes des Bieres mit
Benutzung der Wage.
In der Gewichtseinheit des Bieres sind
£
-r-TT— Volumeinheiten Extract und 1
100 ß
W
■ _ Volumeinheiten Weingeist
lUl) bei
enthalten. Also ist das Volum der Gewichtseinheit Bier durch die Summe
s W
100 <5 + 100 Sd '
gegeben. Das Volum der Gewichtseinheit Bier ist aber 1 dividirt
25*